ᐅ Einfamilienhaus U-Werte Gut oder eher nicht?
Erstellt am: 03.11.2013 20:24
€uro 04.11.2013 07:26
Hallo,
Daher ist es unzulässig, Heizungsanlagen auf Grundlage von Energieeinsparverordnung bzw. KfW Ergebnissen zu dimensionieren bzw. Verbrauchsaussagen vorzunehmen.!
v.g.
Nutshell schrieb:Das ist auf dem Papier häufig der Fall, schaut man in der Praxis etwas genauer hin, wird es mitunter trübe.
Da ein KfW 55 Haus schlüsselfertig bestellt wurde ist es selbstverständlich schriftlich zugesichert ;-)
Nutshell schrieb:nicht nur, die thermische Qualität der Gebäudehülle spielt auch eine Rolle. Daher sind für die jeweiligen KfW-Effizienzstufen zwei Parameter einzuhalten. Theoretische Primärenergie ist für den Betreiber eher nachrangig, für ihn zählt die Endeenergie unter Berücksichtigung der realen Verhältnissen des spezifischen Bauvorhabens, nicht die normierten Energieeinsparverordnung Randparameter!
...Der Primärenergiebedarf richtet sich nach dem gewählten Heizungssystem,...
Daher ist es unzulässig, Heizungsanlagen auf Grundlage von Energieeinsparverordnung bzw. KfW Ergebnissen zu dimensionieren bzw. Verbrauchsaussagen vorzunehmen.!
Nutshell schrieb:Ob "cool" eine geeignetes Kriterium für eine wesentliche Investitionsentscheidung ist, muß Jeder selbst beurteilen ;-)
..., finde ich jetzt natürlich nicht so cool :/
v.g.
DerBjoern 04.11.2013 08:29
ypg schrieb:
Für mich war es immer so, dass man bei bsp. 55 halt nur 55 von 100 für eben dieses Haus an Energie verbraucht.Ersetze Energie durch Primärenergie. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied. Vor allem wenns darum geht was man am Ende bezahlt 😉
€uro 04.11.2013 11:19
DerBjoern schrieb:
...Ersetze Energie durch Primärenergie. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied. Vor allem wenns darum geht was man am Ende bezahlt 😉Die wirtschaftliche Aussagekraft von primärenergetisch, definierten Energieeinsparverordnung bzw. KfW-Effizienzstufen für den einzelnen Betreiber, ist m.E. unzureichend kommuniziert bzw. dargestellt. Ob bewußt oder nicht, lasse ich dabei mal offen ;-)Ausschlaggebend für den einzelnen Betreiber ist stets die zu bezahlende, tatsächliche Endenergie, nicht ein theoretisches Konstrukt "Primärenergie" auf dem Papier!
Die bisherigen Definitionen lassen, wohl bemerkt primärenergetisch, lediglich eine qualitative Beurteilung zu. Energieeinsparverordnung Standard ist zulässig, Kfw 70 etwas besser, KfW 55 oder 40 jeweils noch etwas besser!
Dass Primärenergiefaktoren eine marktpolitische Hebelfunktion besitzen, hier ggf. Lobbyisten "mitgeholfen" haben, wird intelligenten Bauherren nicht entgangen sein ;-)
Wer am Oberrhein ein PH baut, ist aus wirtschaftlicher Sicht ebenso fehlgeleitet wie Derjenige, der auf der Zugspitze einen Energieeinsparverordnung Standard errichtet :-)
Mit einem theoretisch erreichten KfW Status ist keinefalls automatisch, Wirtschaftlichkeit für das individuelle Bauvorhaben verbunden, zumal eine wesentliche Anzahl von Bauvorhaben in der praktischen Ausführung z.T. erheblich von der "Papierform" abweichen. Der Leidtragende ist i.d.R. der unbedarfte Bauherr, der sich meist hoch verschuldet hat.
Nachträgliche "Heilung" ist selten möglich, dann meist auch nur mit begrenztem Erfolg.
Rechtzeitig Vorbeugen ist daher stets preiswerter, als nachträgliche Heilungsversuche!
v.g.
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