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ᐅ KFW 55 in Teilbeheiztem Keller - Kaltkeller


Erstellt am: 09.02.2016 09:30

Bauexperte 12.02.2016 22:30
Guten Abend,
cumpa schrieb:

Am Montag habe ich ein Gespräch mit dem Geschäftsführer/Inhaber der Baufirma. Dort hoffe ich alle Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und sonstige Probleme aus der Welt zu schaffen.
Gut!
cumpa schrieb:

Ein gutes Gefühl habe ich nicht dabei, weil ich ja als Laie dort hinkomme.
DEr kann mir viel erzählen.......
Du musst ja nichts im Termin unterschreiben. Höre Dir alles an und besprich Dich dann mit einem Deiner Sachverständigen, welcher schon für Dich gearbeitet hat. Das sollte Dir doch helfen, das Gesagte einzuordnen



Grüße, Bauexperte
Bauexperte

cumpa 15.02.2016 20:38
Hallo an alle.
Hatte heute Gespräch mit Hausbaufirma. Angeblich muss wohl nicht zwingend eine Fußbodenheizung auf die restlichen Kellerräume verlegt werden aber die Räume sollten - vor allem wenn eine Prüfung kommt - ich nachweisen können daß ich mit z.b. Elektroradiatoren diese Räume beheize.
Die Hausbaufirma hat mich deswegen auf die Zusatzbeheizung mit Fußbodenheizung hingewiesen um sich "abzusichern". Nicht daß ich dann mit dem Sachverständigen komme und reklamiere daß z.b. bei einer Radiatorheizung die Temperatur - z.b. in den Ecken des Kellerraumes kälter ist als da wo der Radiator sitzt. So hab ich es zumindest verstanden.
Wo ich noch nicht sicher bin wie es mit der Gewährleistung ist wenn 2 Räume beheizt und 2 unbeheizt bleiben.
Heizlastberechnung erfolgt erst wenn die Ausführungsplanung freigegeben ist - um dann die Größe wer Erdwärmepumpe zu ermitteln.

andimann 16.02.2016 10:52
Hi,
irgendwie wird mir damit noch nicht klar, wie die denn nun gedenken KFW 55 zu erreichen? Und das ist ja zugesagt...
Irgendwer muss doch schon mal was gerechnet haben bzgl der Energieeinsparverordnung Einstufung und da muss es doch nun Ergebnisse geben, sonst macht doch die ganze Diskussion keinen Sinn. Eigentlich hätte ich an deiner Stelle erwartet, dass der gute Mann dir folgende Berechnungen vorlegt:

  • Energieeinsparverordnung mit komplett unbeheiztem Keller (so wie es ja anscheinend im Vertrag steht)
  • Energieeinsparverordnung mit halben Keller mit Fußbodenheizung, anderer Keller kalt,
  • Energieeinsparverordnung mit halben Keller mit Fußbodenheizung, anderer Keller mit E-Radiatoren
  • Energieeinsparverordnung mit ganzem Keller mit Fußbodenheizung.

Wenn da zwei Räume in der Berechnung mit E-Radiatoren geheizt werden, wird das doch ziemlich die Kalkulation versauen oder?
(Abgesehen davon, dass mir solche Dinger niemals in die Hütte kämen...)

Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, ist die KFW 55 Zusage unstrittig. Die hat er nun zu erreichen, wie auch immer er das macht. Wenn er dafür eine größere Heizung einbauen muss, bist du aber mit im Boot. Aber er muss doch erst mal ein Konzept vorlegen, wie es technisch geht!

Viele Grüße,

Andreas

oleda222 16.02.2016 13:56
andimann schrieb:
Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, ist die KFW 55 Zusage unstrittig. Die hat er nun zu erreichen, wie auch immer er das macht.
Wenn ich in #6 den letzten Punkt richtig verstanden habe, dann hat der Auftragnehmer lediglich zugesagt, dass wenn er KfW 55 nicht erreicht, der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten kann.

andimann 16.02.2016 14:13
Hi,

zunächst lese ich da:
cumpa schrieb:
Die Firma ..... liefert und erstellt ein KfW-55 Stand Energieeinsparverordnung 2015* Massivhaus
mit der Bezeichnung „...... V4“ (mit Keller) zu einem Gesamtkaufpreis inklusive MwSt. in der
gesetzlichen Höhe 355.715,00 EURO * mit Wärmepumpe, erforderlichem Dämmpaket und kontrollierter Be-und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung

Energiestandard
Die in dieser Leistungsbeschreibung dokumentierte Konzeption der Baustoffe und der technischen
Ausstattung, ist ausreichend um den Energiestandard gemäß KfW 55 Stand Energieeinsparverordnung 2015 zu erreichen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Damit haben die ein KFW 55 Haus zu liefern! Es ist aber in der Tat interessant, wie der zweite Absatz juristisch zu beurteilen ist.
Da steht, der TE _kann_ zurücktreten wenn KFW 55 nicht erreicht wird (Was aber eigentlich absurd ist, weil zuvor der KFW 55 Standard bereits klipp und klar zugesagt wurde, das aber nur nebenbei). Aber er muss nicht.

Man kann das nun in zwei Richtungen auslegen:

  • Die Firma hat sich hier eine hübsche kleine Hintertür geschaffen, um das zuvor Versprochene nicht liefern zu müssen. Die meisten Kunden werden vermutlich am Ball bleiben, weil sie einfach keine Lust mehr haben sich einen neuen GU zu suchen.
  • Die Firma hat sich hier selber böse in Knie geschossen, weil sie Möglichkeit 1 im Sinn hatte, nun aber eigentlich beim Kunden alle Wahlmöglichkeiten liegen. Der TE kann zurücktreten und somit kostenlos aus dem Vertrag raus oder er kann sagen: "ätsch, ich will aber nicht zurücktreten, sondern ich will mein KFW 55 Haus oder ich will eine Preisminderung"

Welche der beiden Möglichkeiten zutrifft, wird nur ein Jurist beurteilen können.

Daher kann ich nur meinen Rat wiederholen, sich da anwaltlich beraten zu lassen. Ja, das wird 2-300 € kosten, aber dann hast du eine vollkommen andere Verhandlungsbasis.

Und sei dir gewiss, wenn die Firma so darauf ist und jetzt schon mir dir Spielchen spielt um den Preis hochzutreiben und die merken, die kommen bei dir locker damit durch, wird das nicht das letztemal gewesen sein!

Viele Grüße,

Andreas

oleda222 16.02.2016 16:31
Ich glaube das 1. zutrifft, aber da spekuliere ich genauso wie du...
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