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ᐅ Einbeziehung der Naturschutzbehörde bei einer Bauvoranfrage nötig?


Erstellt am: 12.04.24 20:33

ypg13.04.24 15:51
K a t j a schrieb:

Da die entsprechende Behörde hier schon schreibt, dass es Außengebiet ist, wird es mit dem §34er wohl nix werden, egal welche Hälfte wo liegt.
Deshalb bräuchte man ja mehr als das geschriebene Wort, nämlich den Lageplan und die eingereichten Skizzen. Lageplan soll es angeblich nicht geben, ist meinem Verständnis aber für eine Anfrage nötig?
K a t j a schrieb:

denn der Bebauungsplan wird ja für das gesamte Grundstück erstellt
Für ein Grundstück wird kein Extra-Bebauungsplan erstellt. Es wird entschieden, entweder so bauen zu dürfen oder nicht oder mit genannten Einschränkungen oder Änderungen.
K a t j a13.04.24 19:30
ypg schrieb:

Für ein Grundstück wird kein Extra-Bebauungsplan erstellt. Es wird entschieden, entweder so bauen zu dürfen oder nicht oder mit genannten Einschränkungen oder Änderungen.
Oder es wird ein Plan zur Bebauung des Grundstücks bis ins kleinste Detail festgelegt - so geschehen bei unserem Grundstück. Wie soll man es nennen? Plan zur Bebauung? Bebauungsplan? Natürlich möchte ich niemanden verwirren. Mir fiel nur kein besseres Wort ein.
Grundaus15.04.24 14:35
die Genehmigung macht doch die Baubehörde im Landratsamt. Die Gemeinde wird doch nur gehört und segnet es durch den Gemeinderat ab. entscheiden dürfen die eigentlich nichts, oder ist das Bundesland abhängig?
Daher soll dein Architekt mit der Baubehörde reden.-
bebauungsplanlageplangrundstückbaubehörde