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ᐅ Ein Fall für die Baurechtsversicherung?


Erstellt am: 07.06.2017 20:38

nistibee 07.06.2017 20:38
Hallo Frau X,
nach gestriger mehrmaliger telefonischer Abstimmung mit Herrn B (das ist der Statiker) und Herrn W (das ist der Haustechnikplaner) gibt es folgendes Ergebnis bzgl. Deckenstärke über EG:
- Herr B hat 60 mm Außendurchmesser für die in der Betondecke zu verlegenden Lüftungsleitungen eingeplant. Gesamtstärke der Decke = 200 mm. Dies wurde mit allen Beteiligten mehrfach abgestimmt (Besprechung X/W/F (das ist der Architekt) 25.11.16; Mail F/W 29.3.17). Entsprechend wurden 200 mm Deckenstärke ausgeschrieben und beauftragt.
- Herr W geht nunmehr allerdings von 75 mm Außendurchmesser aus und kann dies auch nicht reduzieren (bzw. nur auf 65 mm mit zusätzlichen Rohren).
Dies bedeutet, dass sich die Deckenstärke um 15 mm (üblicherweise dann 20 mm) auf nun 220 mm erhöht. Gebräuchliche Deckenstärken sind 180 mm, 200 mm, 220 mm usw. (20 mm Unterschied).
- Dies bedeutet, das Herr Y (das ist der Chef von der Hochbaufirma, die gerade mit der Bodenplatte begonnen hat) die Decke nun neu kalkuliert (mehr Beton, höhere Deckenrandsteine, anderer Preis für die Filigrandecke usw.). Die voraussichtlich zu erwartenden Mehrkosten (Nachtrag) liegen mir noch nicht vor. Weiterhin entsteht ein Umplanungsaufwand meinerseits, denn ich zurzeit noch nicht genau beziffern kann.
Nach Vorlage des Nachtrags müssen wir uns hierzu sehr kurzfristig verständigen.

Mit freundlichem Gruß

F

Hallo!

Was sagt ihr dazu? Ist das ein Fall für die Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt? Es kann ja wohl nicht sein, dass der W mehrfach Angaben macht, die dann nicht stimmen und im Nachhinein Mehrkosten verursachen.
Ich bin über jeden Ratschlag dankbar.

LG

Marvinius 07.06.2017 20:55
Und es fehlen Euch dann 20mm in der Raumhöhe. Ist das kritisch? Falls Eure bisherige lichte Rohbauhöhe bei 2.60m liegt, eventuell.

Marvinius 07.06.2017 20:57
Wir haben bis jetzt nur Nachträge für die Fliesen bekommen, allerdings ohne Architekt gebaut..

Alex85 07.06.2017 21:04
Was sagt denn W dazu? Streitet er die falsche Info ab oder sieht er sich in der Pflicht?

Rechtsschutz, guter Witz 🙂

Marvinius 07.06.2017 21:49
Schätze, dass Euer Architekt seine Stärken eher im Entwurf als in der Ausführungsplanung bzw. Bauleitung hat. Redet mit ihm, wie er ein solches Planungschaos in Zukunft vermeiden will. Falls Ihr knapp finanziert habt, solltet Ihr Euch zügig um die Nachfinanzierung kümmern. Bei den vielen Abstimmungen zwischen den Gewerken, die noch kommen werden, kann Euer Haus so deutlich teurer als gedacht werden. Und ein Anwalt erhöht eventuell nur Euren Nachfinanzierungsbedarf

ypg 07.06.2017 21:50
Alex85 schrieb:
...
Rechtsschutz, guter Witz 🙂

und ich fragen nach Deiner Rechtsschutzversicherung- habt ihr eine Bauherrenrechtsschutz?
Sehr wahrscheinlich nicht. Die "normale" greift nicht.



Gruß, Yvonne
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