Dürfen Eltern ein Haus auf Grundstück vom Kind bauen?

4,00 Stern(e) 5 Votes
WilderSueden

WilderSueden

Wie fix ist denn der Plan der Eltern zu bauen und was soll gebaut werden? Für mich erscheint erst einmal die einfachste Lösung, dass die Eltern bauen und dann das Haus - eventuell in Teilen - verschenken
 
S

SaniererNRW123

Aus steuerlichen Gründen würden Eltern gerne ihrem Kind ein Grundstück schenken.
Jedoch würden Sie eventuell in der Zukunft ein Haus auf diesem Grundstück bauen wollen.
Vielleicht einfach mal etwas mehr Futter an die Fragestellung bringen. Was soll konkret bezweckt werden. Um welche Werte geht es? Welchen Zeitraum? Warum Haus bauen? Einfamilienhaus oder Wohnanlage? Eigennutzung oder Vermietung? Usw.
 
B

Butzkey

Vielleicht einfach mal etwas mehr Futter an die Fragestellung bringen. Was soll konkret bezweckt werden. Um welche Werte geht es? Welchen Zeitraum? Warum Haus bauen? Einfamilienhaus oder Wohnanlage? Eigennutzung oder Vermietung? Usw.
Notar und Steuerberater werden eingeschaltet, das hier ist um sich erst mal einen Überblick zu verschaffen.

Eltern haben ein Grundstück 2014 erworben um eventuell mal ein Landhaus/Wochenendhaus zu bauen.
Grundstück hat nach Bodenrichtwert einen Wert von 100k, Marktwert circa 200k.
Vielleicht werden die Eltern aber nicht bauen sondern doch eine andere Immobilie mit Grundstück erwerben.
Statt das Grundstück für 200k zu verkaufen und den Betrag dem Kind zu schenken, könnte man das Grundstück mit Schenkungswert 100k schenken und Schenkungssteuer sparen.
 
S

SaniererNRW123

Statt das Grundstück für 200k zu verkaufen und den Betrag dem Kind zu schenken, könnte man das Grundstück mit Schenkungswert 100k schenken und Schenkungssteuer sparen.
Habt Ihr denn ein Problem mit den Freibeträgen? Die liegen bei T€ 400 in 10 Jahren.
Davon abgesehen führt das FA eine Wertermittlung durch. Die kann auch bei T€ 200 landen, so dass man nichts gewinnt.
 
B

Butzkey

Habt Ihr denn ein Problem mit den Freibeträgen? Die liegen bei T€ 400 in 10 Jahren.
Davon abgesehen führt das FA eine Wertermittlung durch. Die kann auch bei T€ 200 landen, so dass man nichts gewinnt.
Freibeträge würde man sparen wollen.
Mir wurde erklärt, dass wenn Grundstück unbebaut, dann §§ 178,179 BewG. Also Bodenrichtwert * Fläche
 
S

Sunshine387

Und die Ermittlung des Finanzamt kann auch oft zu hoch ausfallen. Deswegen immer einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, den ihr bezahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben