W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?


Erstellt am: 01.07.20 10:20

hampshire01.07.20 10:54
Tego12 schrieb:

Zur Begriffsklärung: ihr habt voraussichtlich einen Generalunternehmer. Ein Bauträger verkauft immer Haus in Kombination mit Grundstück
und der Bauträger kann das Haus auch unfertig übergeben, sodass einige Gewerke durch den Bauherrn anschließend selbst koordiniert werden. Natürlich kann es in der vom TE beschriebenen Sitruation auch ein Bauträger sein.
Tego12 schrieb:

Lerne: Niemals im Voraus alles bezahlen!
Abgesehen davon, dass das recht oberlehrerhaft rüber kommt - es ist unklar ob die 6000€ eine Anzahlung oder Vollzahlung waren.
Billebam schrieb:

Dann wird es voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass wir den pleite gegangenen Handwerker verklagen müssen, in der Hoffnung noch was zurück zu bekommen.
Wenn der „pleite“ in Form von Insolvenz ist brauchst Du nicht klagen. Hol Dir einen Titel und schau was raus kommt. Wenn er keine Insolvenz angemeldet hast, spreche mit ihm und verlange die Rückzahlung mit dem freundlichen Hinweis, das Du anderenfalls Insolvenz für ihn anmelden würdest. Du brauchst keinen Anwalt. Der kostet Dich nur noch extra.
Billebam01.07.20 10:59
Ich danke euch schonmal für eure schnellen und reichlichen Antworten.
Die Überweisung ging direkt an den Handwerker. Sie handelte nur von den Sonderwünschen, musste aber mit dem Bauträger abgesprochen werden.
Das liegt daran das (Beispielszahlen vertraglich 5000€ für das gesamte Bad bereits im Kaufpreis inkludiert ist. Wenn wir jetzt aber 15000€ insgesamt für das ganze Bad an Kosten erzeugen, müssten ja diese 5000€ vom Bauträger bezahlt werden, da er diese ja laut Kaufvertrag dafür ausgibt und auch den gesamten Kaufpreis von uns erhält.

Das Thema ist auch wirklich schwer in Worte zu fassen, sodass Leute, die nicht beteiligt waren, das verstehen können.
face2601.07.20 11:08
Billebam schrieb:

Das Thema ist auch wirklich schwer in Worte zu fassen, sodass Leute, die nicht beteiligt waren, das verstehen können.

Naja, daher wäre der Vertrag ganz hilfreich.

Grdstzl. ist alles was Sonderwünsche anbelangt und direkt mit dem Handwerker besprochen und bezahlt wurde Euer Ding. (So wird es vermutl. auch im Vertrag stehen).

Was noch die Frage wäre, wären die "Basiskosten".
Reden wir jetzt noch von der Badausstattung (Waschbecken, Armaturen etc.) oder von der Rohinstallation?

Wie ist die Übernahme dieser Kosten im Vertrag formuliert? Beauftragt ihr das Gewerk und Bauträger übernimmt 5k oder wie?
Tego1201.07.20 11:09
Billebam schrieb:

Ich danke euch schonmal für eure schnellen und reichlichen Antworten.
Die Überweisung ging direkt an den Handwerker. Sie handelte nur von den Sonderwünschen, musste aber mit dem Bauträger abgesprochen werden.

Wenn es nur Sonderwünsche sind die zwischen euch und dem Gewerk abgesprochen wurden ist die Sache recht einfach. Ist ein normales Vorgehen, damit hat euer Bauunternehmen nichts zu tun, und es ist leider euer "Problem".
Billebam01.07.20 11:24
Tego12 schrieb:

Wenn es nur Sonderwünsche sind die zwischen euch und dem Gewerk abgesprochen wurden ist die Sache recht einfach. Ist ein normales Vorgehen, damit hat euer Bauunternehmen nichts zu tun, und es ist leider euer "Problem".


Ja, das habe ich mir schon gedacht.
Da ist es auch egal, dass wir uns eben diesen Handwerker nicht aussuchen konnten und ihn vorgeschrieben bekommen haben?
Tego1201.07.20 11:30
Billebam schrieb:

Ja, das habe ich mir schon gedacht.
Da ist es auch egal, dass wir uns eben diesen Handwerker nicht aussuchen konnten und ihn vorgeschrieben bekommen haben?

Ja, das ist egal. Ihr habt ja mit den Handwerkern gesprochen und die Sonderwünsche vereinbart, eine Rechnung bekommen und diese bezahlt.
bauträgerinsolvenzvertragkaufpreisgewerk