ᐅ Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?
Erstellt am: 01.07.20 10:20
Billebam01.07.20 11:36
Danke euch für die Ernüchterung.
Ich werde mich also von der Vorauszahlung verabschieden müssen.
Bleibt gesund!
Ich werde mich also von der Vorauszahlung verabschieden müssen.
Bleibt gesund!
hampshire01.07.20 11:38
Billebam schrieb:
Da ist es auch egal, dass wir uns eben diesen Handwerker nicht aussuchen konnten und ihn vorgeschrieben bekommen haben?Ja, das spielt keine Rolle.Altai01.07.20 13:05
Billebam schrieb:
Ich werde mich also von der Vorauszahlung verabschieden müssen.Zumindest musst du die erbrachte Leistung bezahlen an denjenigen, der sie schlussendlich erbracht hat.Die anderen haben Geld für nix bekommen (Leistung nicht erbracht) und wie weiter vorne geschrieben, kannst du dich mit den anderen Gläubigern dort in die Reihe stellen und hoffen, noch einen Anteil aus der Konkursmasse wiederzubekommen.
Merke: zahle nie im Voraus, sondern nur nach Fortschritt...
ypg01.07.20 18:38
Ich glaube, jetzt ist alles klar?!
Es handelt sich um zwei Verträge, einmal den Du mit dem BT hast
und dann habt Ihr mündlich einen Vertrag über die zusätzliche Ausstattung mit dem Sanitär laufen , der jetzt pleite ist.
Was ich nicht verstehe:
Allerdings könntet Ihr Euch selbst einen Sanitär suchen... natürlich auch erneut bezahlen. Hinterher. Nach erbrachter Leistung.
Es handelt sich um zwei Verträge, einmal den Du mit dem BT hast
und dann habt Ihr mündlich einen Vertrag über die zusätzliche Ausstattung mit dem Sanitär laufen , der jetzt pleite ist.
Was ich nicht verstehe:
Billebam schrieb:
nachdem mit dem Bauträger die Kosten für den Standard "herausgerechnet" wurden.
face26 schrieb:Ist es so, dass er den Standard-Betrag an Euch zw den Sanitär abgerechnet hat? Euch oder dem Sanitär also bezahlt hat? Dann macht es Sinn, dass er (wenn er jetzt die Ausstattung doch mit neuem Sanitär leisten soll) er wieder von Euch Geld bekommt.
Wieso stellt der Bauträger Euch was in Rechnung?
Allerdings könntet Ihr Euch selbst einen Sanitär suchen... natürlich auch erneut bezahlen. Hinterher. Nach erbrachter Leistung.
hampshire schrieb:Das ist normal. Der GU oder BT macht Ausschreibungen und bleibt so in seinem Festpreis, meist mit Handwerkern, mit denen er seine Erfahrungen gemacht hat. Da kann (und will) er nicht jeden Handwerker wöchentlich wechseln.
Eigenartige Konstellation, dass der Bauträger offenbar die Badbetriebe, mit denen Du direkt abgerechnet hast vorschrieb.
hampshire01.07.20 22:34
ypg schrieb:
Das ist normal. Der GU oder BT macht Ausschreibungen und bleibt so in seinem Festpreis, meist mit Handwerkern, mit denen er seine Erfahrungen gemacht hat.Das ist mir auch klar. Hier geht es allerdings um ein nicht vom Bauträger vergebenes Gewerk, welches weder seine Kostrn, seine Gewährleictung oder seine Zeitplanung tangiert. Dennoch macht er Vorgaben, das ist schon eigenartig.Tego1201.07.20 22:50
hampshire schrieb:
Das ist mir auch klar. Hier geht es allerdings um ein nicht vom Bauträger vergebenes Gewerk, welches weder seine Kostrn, seine Gewährleictung oder seine Zeitplanung tangiert. Dennoch macht er Vorgaben, das ist schon eigenartig.Was liest du in diesem Thread immer für komische Sachen raus? Es ist vom Bauträger vergeben, der TE hat lediglich Sonderwünsche abgesprochen.
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