Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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H

hampshire

Zur Begriffsklärung: ihr habt voraussichtlich einen Generalunternehmer. Ein Bauträger verkauft immer Haus in Kombination mit Grundstück
und der Bauträger kann das Haus auch unfertig übergeben, sodass einige Gewerke durch den Bauherrn anschließend selbst koordiniert werden. Natürlich kann es in der vom TE beschriebenen Sitruation auch ein Bauträger sein.

Lerne: Niemals im Voraus alles bezahlen!
Abgesehen davon, dass das recht oberlehrerhaft rüber kommt - es ist unklar ob die 6000€ eine Anzahlung oder Vollzahlung waren.

Dann wird es voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass wir den pleite gegangenen Handwerker verklagen müssen, in der Hoffnung noch was zurück zu bekommen.
Wenn der „pleite“ in Form von Insolvenz ist brauchst Du nicht klagen. Hol Dir einen Titel und schau was raus kommt. Wenn er keine Insolvenz angemeldet hast, spreche mit ihm und verlange die Rückzahlung mit dem freundlichen Hinweis, das Du anderenfalls Insolvenz für ihn anmelden würdest. Du brauchst keinen Anwalt. Der kostet Dich nur noch extra.
 
B

Billebam

Ich danke euch schonmal für eure schnellen und reichlichen Antworten.
Die Überweisung ging direkt an den Handwerker. Sie handelte nur von den Sonderwünschen, musste aber mit dem Bauträger abgesprochen werden.
Das liegt daran das (Beispielszahlen vertraglich 5000€ für das gesamte Bad bereits im Kaufpreis inkludiert ist. Wenn wir jetzt aber 15000€ insgesamt für das ganze Bad an Kosten erzeugen, müssten ja diese 5000€ vom Bauträger bezahlt werden, da er diese ja laut Kaufvertrag dafür ausgibt und auch den gesamten Kaufpreis von uns erhält.

Das Thema ist auch wirklich schwer in Worte zu fassen, sodass Leute, die nicht beteiligt waren, das verstehen können.
 
face26

face26

Das Thema ist auch wirklich schwer in Worte zu fassen, sodass Leute, die nicht beteiligt waren, das verstehen können.
Naja, daher wäre der Vertrag ganz hilfreich.

Grdstzl. ist alles was Sonderwünsche anbelangt und direkt mit dem Handwerker besprochen und bezahlt wurde Euer Ding. (So wird es vermutl. auch im Vertrag stehen).

Was noch die Frage wäre, wären die "Basiskosten".
Reden wir jetzt noch von der Badausstattung (Waschbecken, Armaturen etc.) oder von der Rohinstallation?

Wie ist die Übernahme dieser Kosten im Vertrag formuliert? Beauftragt ihr das Gewerk und Bauträger übernimmt 5k oder wie?
 
T

Tego12

Ich danke euch schonmal für eure schnellen und reichlichen Antworten.
Die Überweisung ging direkt an den Handwerker. Sie handelte nur von den Sonderwünschen, musste aber mit dem Bauträger abgesprochen werden.
Wenn es nur Sonderwünsche sind die zwischen euch und dem Gewerk abgesprochen wurden ist die Sache recht einfach. Ist ein normales Vorgehen, damit hat euer Bauunternehmen nichts zu tun, und es ist leider euer "Problem".
 
B

Billebam

Wenn es nur Sonderwünsche sind die zwischen euch und dem Gewerk abgesprochen wurden ist die Sache recht einfach. Ist ein normales Vorgehen, damit hat euer Bauunternehmen nichts zu tun, und es ist leider euer "Problem".

Ja, das habe ich mir schon gedacht.
Da ist es auch egal, dass wir uns eben diesen Handwerker nicht aussuchen konnten und ihn vorgeschrieben bekommen haben?
 
T

Tego12

Ja, das habe ich mir schon gedacht.
Da ist es auch egal, dass wir uns eben diesen Handwerker nicht aussuchen konnten und ihn vorgeschrieben bekommen haben?
Ja, das ist egal. Ihr habt ja mit den Handwerkern gesprochen und die Sonderwünsche vereinbart, eine Rechnung bekommen und diese bezahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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