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ᐅ Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme


Erstellt am: 06.02.20 19:08

Zaba1206.02.20 20:52
Ist es überhaupt ein Bauträger oder ein GU, sprich gehört das Grundstück Euch? So wie der TE es beschreibt erfolgte die Auftragerteilung mündlich, das ist nicht unüblich, eher im Gegenteil.
11ant06.02.20 21:05
SimonBe3 schrieb:

Beim Bau mit dem Bauträger, sind wir als Käufer normalerweise nicht weisungsbefugt den Subunternehmer gegenüber.
Zauberwesen schrieb:

Darüber hinaus hat der Bauträger auch keinen Zahlungsanspruch ggü. dem Bauherren
Mit einem Bauträger baut man nicht, von einem Bauträger kauft man (ggf. etwas, was erst noch gebaut werden muß). Einen Subunternehmer gibt es dabei aus der Perspektive eines Käufers gar nicht, den gäbe es beim Bauvertrag mit einem Generalunternehmer. Ebenso gibt es bei einem Bauträger keinen Bauherren (bzw. wäre er das da selbst).
Zauberwesen06.02.20 21:18
Die Begrifflichkeiten kommen noch hinzu.

Prinzipiell gilt meine Antwort für Konstrukte, im Rahmen derer eine Person einen HausbauV mit einem GU hat (so hatte ich den TE zumindest verstanden).
SimonBe306.02.20 22:28
Sorry, dann sollte ich das noch mal klarstellen.

Es liegt ein Bauträgervertrag vor. Kein GU.
Haus durften wir besichtigen und ein vom Bauträger beauftragter Handwerker hat uns nach der Eckschiene und Putz gefragt. (Er wusste, dass wir die Käufer sind)

Hoffe jetzt ist alles klar?!
ypg06.02.20 23:03
Ok, in diesem Fall: Handwerker fragt nach, ob noch was soll. Käufer bejaht. Handwerker macht und zeigt es dem BT an, dass es schon erledigt wurde. BT stellt die Rechnung.
Frage von mir: warum hast Du jetzt ein Problem damit? Nur aus Prinzip? Wolltest Du das selbst machen? Wer hätte es sonst gemacht?
Wie hoch ist denn die Rechnung für genau welche Posten?
SimonBe306.02.20 23:47
ypg schrieb:

warum hast Du jetzt ein Problem damit?
Zum einen, da wir vorab den Bauträger nach einem Angebot für diese Positionen gefragt, jedoch keine Antwort bekommen haben.
Zum anderen da wir als Käufer dachten, dass Sonderwünsche laut Kaufvertrag per Angebot vorab geregelt werden. (Nahmen an, dass wir eben keine weisungsbefugnis besitzen, ist im Moment ja weder unser Grundstück, noch Haus)
ypg schrieb:

Wolltest Du das selbst machen? Wer hätte es sonst gemacht?
Entweder unser Kaminbauer, wir selbst, je nach Preis komplett auf die Eckschienen verzichtet, oder den Auftrag extern nach Hausfertigstellung vergeben. Die Entscheidung hätten wir eben gern selbst gefällt.
bauträgergrundstückrechnung