Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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mini_g!

Ich würde jetzt schwer behaupten, das ihr zahlen müsst.
Warum sollte er für den Wunsch des Nachbarn nach einem Keller zahlen müssen???

Und wenn euch das Grundstück gehört, ist es kein Bauträger. Da wäre die Situation ggf. auch nochmals anders, eventuelle Mehrkosten waren in dem Fall m. E. noch weniger euer Problem.

Viele Grüsse! mini
 
D

danixf

Ich finde die 10TEUR ganz schön knapp bemessen. Bei uns war das eine ähnliche Ausgangslage und wir haben nach mehreren Gesprächen auf einen Keller verzichtet.
Nichts desto trotz werdet ihr keinen Cent dafür bezahlen müssen. Wo kommen wir denn dahin, wenn man an Kosten für Nachbarskeller beteiligt ist
 
H

HWTIGGER

Erstmal vorab er soll nicht anteilig die Kosten für den Keller vom anderen übernehmen, sondern seine Gründungslasten aus Bodenplatte, Streifenfundamenten usw. dürfen nicht den Keller des Nachbarn belasten. Die Lasten aus seinem Haus müssen somit tiefer, also bis zur Gründungsebene des Nachbarn geführt werden.
 
M

mini_g!

Erstmal vorab er soll nicht anteilig die Kosten für den Keller vom anderen übernehmen, sondern seine Gründungslasten aus Bodenplatte, Streifenfundamenten usw. dürfen nicht den Keller des Nachbarn belasten. Die Lasten aus seinem Haus müssen somit tiefer, also bis zur Gründungsebene des Nachbarn geführt werden.
Sehe ich nicht so. Wenn müsste diese bessere Ausführung vom Nachbar zu tragen sein. Die Bodenplatte belastet den Keller ja nicht.
Kann mich erinnern, dass @goalkeeper mit seinem Haus ähnliche Themen hatte. Dort war es detailliert geschildert. Vielleicht kann er das erläutern.

Aber nochmals, was ist den jetzt für ein Vertrag? Wenn es ein Bauträger ist und unterschrieben, kann es ihm herzlich egal sein. Er hat das Haus, ohne Keller zum Preis X bestellt.

Viele Grüsse! mini
 
H

HWTIGGER

Doch die Bodenplatte belastet den Keller erheblich durch horizontalen Erddruck. Und die Lasten kommen ja nicht nur durch die Bodenplatte allein, sondern durch Lasten aus dem ganzen Haus und den dazugehörigen Verkehrslasten.
 
M

michert

Für mich gehört sowas in den Bebauungsplan. Der zuerst baut hat entweder mit Keller zu bauen oder auf Kellerniveau zu gründen. Dann ist jede Diskussion im Keim erstickt und jeder Käufer weiß worauf er sich einlässt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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