ᐅ Doppelhaushälfte alleine bauen?
Erstellt am: 01.01.2022 14:14
lalala-lalala 02.01.2022 12:35
Erstmal danke an alle für eure Infos und Erfahrungen!
Teilweise haben mich die sogar beruhigt 🙂
Bei der Doppelhaushälfte gefällt mir das unverbaubare Biotop - aktuell vorhandene Hecke im Süden. Auch schaut man vom Haus ins Tal und hat nur einen Nachbarn.
Das Nachbargrundstück der Doppelhaushälfte kann ich nach Rücksprache mit der Gemeinde leider nicht dazukaufen.
Ich habe erstmal nix dagegen wenn die Doppelhaushälfte'en unterschiedlich ausschauen.
Dachform (SD), Dachneigung (10-30°) und max. Firsthöhe (9m) ist ja schonmal festgezurrt.

Teilweise haben mich die sogar beruhigt 🙂
11ant schrieb:Anbei die zwei Parzellen aus dem Bauleitplan.
Da müßtest Du (über beide Grundstücke) schon erheblich mehr erzählen / zeigen, damit wir dazu unseren Senf geben könnten.
Bei der Doppelhaushälfte gefällt mir das unverbaubare Biotop - aktuell vorhandene Hecke im Süden. Auch schaut man vom Haus ins Tal und hat nur einen Nachbarn.
11ant schrieb:Die Doppelhaushälfte auf jeden Fall mit Keller und Raumhöhe mind. 2,50m.
Die allergrößte Bombe ist schon (fast) damit entschärft, wenn Du mit Keller baust. Am entspanntesten wird es dann, wenn Dein Nachbar ohne Keller baut, auf Platz 2 liegt er baut mit Keller und gleich tief. Aber er könnte auch - sei es wegen mehr Raumhöhe im Keller und/oder anderer Fundamenthöhenlage - etwas tiefer ausschachten wollen als Du. Deshalb solltest Du mit Deinem Planer auch das Thema "Unterfangung" schon´mal ansprechen. Die allermeisten Bebauungspläne fordern leider nicht, daß der Doppelhauspartner profilgleich bauen muß - optische Harmonie kannst Du Dir leider komplett abschminken. Daß sch die Zwillinge im Extremfall so größtmöglichst unähneln wie Schwarzenegger und DeVito, kannst Du also bestenfalls verhindern, indem Du das andere Hälftengrundstück mitkaufst und unter entsprechenden Auflagen weitergibst (was man sich natürlich liquiditätsmäßig und steuerlich erst einmal leisten können muß).
Das Nachbargrundstück der Doppelhaushälfte kann ich nach Rücksprache mit der Gemeinde leider nicht dazukaufen.
Ich habe erstmal nix dagegen wenn die Doppelhaushälfte'en unterschiedlich ausschauen.
Dachform (SD), Dachneigung (10-30°) und max. Firsthöhe (9m) ist ja schonmal festgezurrt.
11ant schrieb:Das kläre ich mit der künftigen Hausbaufirma ab - Danke auch für den Hinweis mit Thema Keller - Unterfangung.
Die Dämmung muß gut überlegt sein, auch im Hinblick auf den Grenzabstand. Soll die Dämmung bei der Vervollständigung des Doppelhauses bleiben, muß man natürlich weiter zurückweichen - andernfalls langt ein Fugenabstand zur Grenze, die in der Zwischenzeit mit der Dämmung überbaut wird. Bedenke dabei, daß der Nachbar seine Hälfte vermutlich nicht profilgleich anbauen wird - siehe oben. Der Wahrheitsgehalt einer Mengenrabattehoffnung lohnt nicht ernsthaft darauf einzugehen: wir reden hier über Münzen in kleinen Mengen gegenüber Koffern voller Scheine (ähnlich wie die Gummimatten, die der Autoverkäufer noch auf den "Hauspreis" drauflegt). Peanuts im mehr als nur Kopper´schen Sinne. Das Baustellendixi kann man sich auch teilen, ohne mit demselben Unternehmer zu bauen.
lalala-lalala 02.01.2022 12:38
ypg schrieb:
Das ERH von bzw der Thread sollte Dich gut informieren. Aber keine Angst: da ihr mit Keller baut, wird es bei Euch wohl etwas entspannter sein. Vielleicht solltest Du selbst mal eine Anzeige starten? „Nachbar gesucht“Nachbar gesucht geht leider nicht da das über Gemeinde - ausgewählte Warteliste läuft.Was meinst du mit ERH, kannst du mir einen Link zum Thread schicken? Danke.
11ant 02.01.2022 12:51
lalala-lalala schrieb:
Anbei die zwei Parzellen aus dem Bauleitplan.Mit den Ausschnitten muß man nicht so geizig sein, da sieht man ja fast nix. Sind beide aus demselben Bebauungsplanbereich ? - den nennt man hier am besten (ohne Link !) dazu.lalala-lalala schrieb:
Das Nachbargrundstück der Doppelhaushälfte kann ich nach Rücksprache mit der Gemeinde leider nicht dazukaufen.lalala-lalala schrieb:
Nachbar gesucht geht leider nicht da das über Gemeinde - ausgewählte Warteliste läuft.Ach so, Du bist Grundstücksbewerber bei einer gemeindlichen Verkaufsrunde - da ist ja schön und ncht selbstverständlich, daß Du dann auch ein anderes wählen könntest. (Nicht nur ?) ich dachte, es ginge um eine Grundstückshälfte von einem privaten Verkäufer.lalala-lalala schrieb:
Was meinst du mit ERH, kannst du mir einen Link zum Thread schicken? Danke.Yvonne meint ein REH (Reihenendhaus), einer unserer prominentesten Threads steht hier: - persönlich hat die Situation allerdings anders herum, er hat schon ohne Keller gebaut und sein direkter Nachbar (in einer ich glaube 3er Gruppe) will mit Keller bauen. lalala-lalala 02.01.2022 13:07
11ant schrieb:
Mit den Ausschnitten muß man nicht so geizig sein, da sieht man ja fast nix. Sind beide aus demselben Bebauungsplanbereich ? - den nennt man hier am besten (ohne Link !) dazu.Daten laut Geoportal Bayern - BayernAtlas:Bebauungsplan Südost D
Nummer 09373151-051-000
11ant 02.01.2022 13:23
lalala-lalala schrieb:
Bebauungsplan Südost D
Nummer 09373151-051-000Und in welcher Gemeinde sollen wir den suchen ? ypg 02.01.2022 13:25
lalala-lalala schrieb:
Was meinst du mit ERH, kannst du mir einen Link zum Thread schicken? Danke.Du kannst selbst auf den Nickname klicken und die Beiträge von ihm sehen, die er in seinem eigenen Thread geschrieben hat…lalala-lalala schrieb:
Nachbar gesucht geht leider nicht da das über Gemeinde - ausgewählte Warteliste läuft.Das macht doch nichts: Bauwillige, die nicht wissen, dass die Gemeinde noch Grundstücke anzubieten hat, kann man ja wohl auch durch eine andere Tür erreichen: inserieren, auf Anfragen warten und denen dann sagen, dass ihr auf einen Nachbarn für Euch wartet. Diese jenigen können sich dann an die Gemeinde wenden.Ähnliche Themen