Hallo liebes Forum,
ich schreibe hier sonst nie und bin seit unserem Hausbau stiller Mitleser.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ein Monteur hat heute festgestellt, dass die Pumpe unserer Hebeanlage defekt ist (machte seit paar Wochen laute Geräusche)
Er will jetzt eine neue bestellen, die Kosten sollen sich auf ca.500€ belaufen.
Wir sind vor knapp 3 Jahren in unser Haus eingezogen und hatten mit einem GU gebaut.
Meine Frage ist nun, fällt dieser Schaden auch unter die 5 Jahre Gewährleistung nach Hausbau? Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht auf uns zurückzuführen. Der Monteur kann diese Frage erst nach Ausbau des Motors beantworten, da er noch immer läuft (sehr Laut) und er erst den neuen da haben will.
Ich danke Euch!
Martin
ich schreibe hier sonst nie und bin seit unserem Hausbau stiller Mitleser.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ein Monteur hat heute festgestellt, dass die Pumpe unserer Hebeanlage defekt ist (machte seit paar Wochen laute Geräusche)
Er will jetzt eine neue bestellen, die Kosten sollen sich auf ca.500€ belaufen.
Wir sind vor knapp 3 Jahren in unser Haus eingezogen und hatten mit einem GU gebaut.
Meine Frage ist nun, fällt dieser Schaden auch unter die 5 Jahre Gewährleistung nach Hausbau? Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht auf uns zurückzuführen. Der Monteur kann diese Frage erst nach Ausbau des Motors beantworten, da er noch immer läuft (sehr Laut) und er erst den neuen da haben will.
Ich danke Euch!
Martin
i_b_n_a_n schrieb:
Ich habe da aber regelmässig mit zu tun und ja, bei der gesetzlichen Gewährleistung auf "Dinge" dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast.Wurden aus den 6 Monaten nicht mittlerweile 12 Monate?Hat man nicht die Gewährleistung auf Baumängel? Und ein Mangel muss ja schon bei Abnahme bestanden haben oder aber nachweislich übersehen worden sein. Die Gewährleistung sichert genau das ab.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.
R
RotorMotor14.10.22 06:50Das kann man so und so sehen. Bei einer Pumpe die innerhalb von 5 Jahren kaputt geht könnte man schon davon ausgehen, dass sie von Anfang an mangelhaft war. Pumpen sind schließlich keine Verschleißteile wie zum Beispiel Leuchtmittel.
X
xMisterDx14.10.22 08:25ypg schrieb:
Hat man nicht die Gewährleistung auf Baumängel? Und ein Mangel muss ja schon bei Abnahme bestanden haben oder aber nachweislich übersehen worden sein. Die Gewährleistung sichert genau das ab.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.Da bist du aber großzügig. Ne Pumpe, die nur 3 Jahre hält und dann hops geht, wird man wohl kaum als altersmüde bezeichnen dürfen. Pumpen sind dafür gebaut 10 Jahre zu laufen, alles andere wäre für unsere Kunden inakzeptabel. Passiert sowas öfter, ist man schnell runter von der Lieferantenliste.
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