Hallo liebes Forum,
ich schreibe hier sonst nie und bin seit unserem Hausbau stiller Mitleser.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ein Monteur hat heute festgestellt, dass die Pumpe unserer Hebeanlage defekt ist (machte seit paar Wochen laute Geräusche)
Er will jetzt eine neue bestellen, die Kosten sollen sich auf ca.500€ belaufen.
Wir sind vor knapp 3 Jahren in unser Haus eingezogen und hatten mit einem GU gebaut.
Meine Frage ist nun, fällt dieser Schaden auch unter die 5 Jahre Gewährleistung nach Hausbau? Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht auf uns zurückzuführen. Der Monteur kann diese Frage erst nach Ausbau des Motors beantworten, da er noch immer läuft (sehr Laut) und er erst den neuen da haben will.
Ich danke Euch!
Martin
ich schreibe hier sonst nie und bin seit unserem Hausbau stiller Mitleser.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ein Monteur hat heute festgestellt, dass die Pumpe unserer Hebeanlage defekt ist (machte seit paar Wochen laute Geräusche)
Er will jetzt eine neue bestellen, die Kosten sollen sich auf ca.500€ belaufen.
Wir sind vor knapp 3 Jahren in unser Haus eingezogen und hatten mit einem GU gebaut.
Meine Frage ist nun, fällt dieser Schaden auch unter die 5 Jahre Gewährleistung nach Hausbau? Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht auf uns zurückzuführen. Der Monteur kann diese Frage erst nach Ausbau des Motors beantworten, da er noch immer läuft (sehr Laut) und er erst den neuen da haben will.
Ich danke Euch!
Martin
xMisterDx schrieb:
War die Hebeanlage Lieferumfang des GU?Ja war er. Im Angebot mit drin…X
xMisterDx13.10.22 10:57Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
xMisterDx schrieb:
Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.Ja eine neue ist bestellt. Mal schauen was dann passiert…Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.
Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.
Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
Dogma schrieb:
Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.
Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.Ok danke Dir. Ich schau mal was rauskommt.R
RotorMotor13.10.22 13:54Dogma schrieb:
2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wie kommst du denn darauf?Soweit ich weiß gibt es die 5 Jahre Gewährleistung auf alles fest mit dem haus verbundene.
Habe noch nie gehört ob es davon abhängt ob sich das Teil dreht.
Dann wäre ja auch Heizung und Lüftung ausgeschlossen...
Ah und Fenster natürlich auch nicht, weil sind ja auch drehend/beweglich.
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