W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Darf man Sichtschutz auf eigenem Grundstück beliebig positionieren?


Erstellt am: 13.03.21 10:21

kati133713.03.21 10:21
Moin zusammen,

ich habe folgende Situation: Wir haben voriges Jahr um unseren Umzug herum mit den Nachbarn geschnackt und uns darauf geeinigt, dass wir zur Einfriedung entlang der Grenze eine Hecke pflanzen wollen.
Prinzipiell habe ich da auch nach wie vor nichts dagegen, die Hecke darf gerne auf die Grenze.
Nun haben die Nachbarn vor einigen Tagen allerdings entlang der Grenze einen Schuppen aufgestellt. Eine ziemliche Monstrosität aus silbernem Wellblech. Daran gibt's natürlich nichts auszusetzen, allerdings ist das nicht direkt der Ausblick den wir uns beim Frühstück auf unserer Terrasse wünschen.

Ich würde jetzt gerne auf unserer Seite des Grundstücks einen Sichtschutz-Zaun aus Holz aufbauen, sowas mit ein bisschen Rankhilfe, und davor Grünes pflanzen, damit wir beim Blick auf das Eck halt in einen schönen Garten schauen und nicht auf das Blech.
Darf ich das ohne weiteres tun? Muss ich da irgendwelche Abstände einhalten?
Ich hab' mal eine Skizze angehängt wo ich das Blechteil in grau eingemalt habe, und unser gewünschter Sichtschutz in gelb.
Ich würde sowas natürlich nicht machen ohne das vorher nochmal abzusprechen mit den Nachbarn, aber ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe. Im Netz finde ich dazu kaum Infos, nur Infos zur Einfriedung per Zaun.
Lageplan: Haus im Zentrum, grüne Rasenflächen, rote Umrandung, grauer Anbau rechts.
Bookstar13.03.21 10:56
Klar zum Nachbarn darfst du machen was du willst, nur nicht höher als 2m.
ypg13.03.21 11:47
kati1337 schrieb:

Eine ziemliche Monstrosität aus silbernem Wellblech.
kati1337 schrieb:

Darf ich das ohne weiteres tun?
Ich wette, dass er das monströse Teil hätte gar nicht bauen dürfen. Nicht dort!
... bis 1,80 darf man meines Wissens direkt an der Grundstücksgrenze etwas bauen. Die meisten Sichschutzzäune sind so ausgelegt.
kati133713.03.21 12:23
ypg schrieb:

Ich wette, dass er das monströse Teil hätte gar nicht bauen dürfen. Nicht dort!
... bis 1,80 darf man meines Wissens direkt an der Grundstücksgrenze etwas bauen. Die meisten Sichschutzzäune sind so ausgelegt.
Meinst du?
Wir haben unseren Carport auch direkt auf der Grenze, das Bauunternehmen und die Gemeinde hatten da kein Problem gesehen.
Der Schuppen steht nicht direkt auf der Grenze, ein paar Zentimeter weit auf deren Grundstück. Will mich auch nicht mit denen anlegen wegen sowas. Ich will's mir nur auf meiner Seite nett machen.
Nice-Nofret13.03.21 12:34
Wenn der Schuppen neu ist und nicht in der ursprünglichen Baugenehmigung enthalten ist, würden sie wohl eine Baugenehmigung benötigen und ihr hättet von der Gemeinde eine entsprechende Bauanzeige erhalten müssen.... paar cm Abstand sind uninteressant; Grenzbebauung muss erlaubt sein und die maximal Meter dafür dürfen nicht überschritten werden.

Ich würde das mal Abklären an eurer Stelle; dann mit dem Nachbarn sprechen, falls es nicht genehmigt ist, dann könnt ihr wohl frei hantieren auf der Grenze und er darf sich nicht beschweren..
nordanney13.03.21 12:44
kati1337 schrieb:

aber ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe. Im Netz finde ich dazu kaum Infos, nur Infos zur Einfriedung per Zaun.
Das ist dann eine Einfriedung per Zaun, wenn Du auf die Grenze gehst. Das regelt das Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern oder der Bebauungsplan.
Hinter der Grenze bist Du dann allerdings frei, zu bauen wir Du willst.
einfriedungschuppenzaunheckesichtschutzbaugenehmigung