Dampfbremse auf Estrich im DG?

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KlaRa

KlaRa

Moderator
Nee er meint im DG ist ein Bad an der Stelle geplant, wo im darunterliegenden Stockwerk das Bad schon ist.
Die Frage ist, ist dort (im DG) trotz Bad, Parkett als Boden geplant?
Andererseits: Im Bad wird doch eh eine Abdichtung fällig, da kann er sich wahrscheinlich eine zusätzliche Dampfbremse sparen?
Den Zusatzhinweisen zufolge befindet sich unterhalb des geplanten Bades ein weiteres (bereits vorhandenes) Badezimmer.
Hier wäre die Deckenkonstruktion mit einer Dampfbremse zu versehen, damit hohe Luftfeuchte nicht "nach oben" wegschlagen kann.
ANsonsten ist richtig, dass der Estrich im neuen Bad (im DG) wie auch die Wandflächen unbedingt abgedichtet werden sollte. Egal, welcher Wasserbeanspruchungsgruppe das Ganze unterliegt (W0-I oder W1-I). Reinweg aus Sicherheitsgründen.
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"OK, dann muss also doch eine Dampfbremse über den getrockneten Estrich, dann der Trittschall und zu Letzt die Dielen."
Im Grunde: JA.
Aber wenn die Estrichoberfläche nicht ausreichend eben ist (siehe DIN 18202 Tab. 3 Zeile 3), dann können die Dielen später beim Begehen "kippeln".
Also vor der Verlegung die Ebenheit ermitteln und ggf. (das wäre meine Empfehlung) flächig spachteln.
Hierauf dann die Dampfbremse und den "Knirschschutz" (allg. irrtümlich meist als Trittschalldämmung bezeichnet. Es ist vielmehr eine Körperschalldämmung!).
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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