Dachboden / Vollgeschoss

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Zuletzt aktualisiert 13.05.2025
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MarcWen

MarcWen

Ich muss mir dann den Bebauungsplan besorgen, da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt muss ich nachschauen, ob eine dritte Wohnung erlaubt wäre. Falls alles erlaubt wäre und umsetzbar, zu meinem Verständnis, wären doch die Anforderungen an die lichte Höhe des Dachbodens folgende:
Das würde ich an Deiner Stelle als Erstes erledigen. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann sind dort zumindest aktuell Max. 2 WEH erlaubt. Vielleicht war das früher nicht so reglementiert, aktuell sind wie gesagt gefühlt 90% der Bebauungspläne auf Max. 2 WEH ausgelegt.

Wenn 3 WEH erlaubt sind, dann solltest du dir einen Architekten suchen, der darin Referenzen vorweisen kann. Es ist kein Hexenwerk, aber es sind einige Dinge zu beachten. Inwieweit das bei einer Bestandsimmo geht, muss man abklären:
  • Brandschutz
  • Fluchtwege
  • Statik
  • Schallschutz
  • Versorgungsschächte
  • Abstellräume 6qm
  • Stellplätze für Fahrräder und Kinderwagen
  • Spielplatz
  • Stellplätze
Habe sicher noch paar Dinge vergessen. Das sind die Punkte, die mir gerade aus den Gesprächen eingefallen sind.
 
D

DimisG

xxx.o-sp.de/Lemgo/plan/plan_details.php?pid=11505&L1=20&Art=22711

Dort habe ich den Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung und Begründung gefunden. Es sind zwingend II Vollgeschosse einzuhalten und der Rest der sich dort ableiten lässt.

Ob eine, zwei oder drei Wohneinheiten erlaubt sind kann ich nirgendwo entnehmen.
Was gilt auch z.B. wenn keine Traufhöhe, Firsthöhe oder Geschossflächenzahl angegeben ist?

Beispiel: unter V. 3) b)
"Es ist eine Dremelhöhe von 0,8m erlaubt"
Wenn ich das umsetzten lasse und meine Dachneigung auf 45° bringe, aktuell keine 35° trotz (DN min. 35°) dann gewinne ich an knapp 3m Firsthöhe zur Geländeoberfläche. Da nichts angegeben ist würde ich jetzt vermuten das es erlaubt ist.

Meinungen? Danke für die Unterstützung...
 
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