ᐅ KFW55 Förderung + BAFA Förderung
Erstellt am: 02.01.20 10:02
Pinky0301 07.01.20 08:52
Steht das nicht alles auf deren Internetseite?
freisinger 07.01.20 08:56
Dort ist eine FAQ mit einigen Punkten. Der Rest steht im Merkblatt, auf dem im Antrag verwiesen wird. Das Merkblatt ist aber nicht online und er konnte es mir auch nicht sagen, wann es veröffentlicht wird.
hausbauer 08.01.20 16:51
Fußbodenheizung wird im Neubau definitiv nicht gefördert, siehe frisch veröffentlichtes Merkblatt
truce 08.01.20 17:06
Und auch interessant:
KfW-Newsletter vom 08.01.2020
"Ab 24.01.2020 verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme:
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen. "
Wichtigste Änderung:
Statt 5% gibt es z.B. beim KfW55 Haus nun 15% und somit durch Max. 120.000 Kredit sogar 18.000 € Zuschuss, statt bisher 5.000 €!!
Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Änderungen für Wohngebäude ab 24.01.2020
Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
KfW-Newsletter vom 08.01.2020
"Ab 24.01.2020 verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme:
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen. "
Wichtigste Änderung:
Statt 5% gibt es z.B. beim KfW55 Haus nun 15% und somit durch Max. 120.000 Kredit sogar 18.000 € Zuschuss, statt bisher 5.000 €!!
Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Änderungen für Wohngebäude ab 24.01.2020
Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
| Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
| KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
| KfW-Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
| KfW-Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
truce 08.01.20 17:26
Zigenpeter86 schrieb:
Aber sehe ich das Richtig, das ich dann bei KFW 55. 18.000Euro Förderung bekomme und diese nicht zurückzahlen muss.Naja, das siehst du nicht ganz richtig:Du bekommst von der kreditgebenden Haupt-Bank z.B. 120.000 € als Teil-Kredit über die KfW Bank.
Nach Vollauszahlung (Fertigstellung Hausbau) und anschließende Bestätigung durch den Energieberater erhält man dann die 18.000 € in dem Fall als Tilgung. Dies wird vom Restschuldbetrag abgezogen.
Als Beispiel:
Restschuld bei Fertigstellung (es wurde schon etwas getilgt) 116.500 € -> nach Umsetzung Restschuld 98.500 €
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