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ᐅ BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?


Erstellt am: 25.07.21 10:02

kbt0925.07.21 19:57
Thomas911 schrieb:

Hier geht es nicht um irgendwelche Streitigkeiten auf dem Schulniveau, sondern um eine ganz üble Sache die dem BU einen ganz klaren Vorteil und uns einen ganz klaren Nachteil bringt. Und wenn man nichts konkretes aus Erfahrung zur Sache beitragen kann
Hier geht es vor allem um eine Sache, die du unterschrieben hast. Und die Ratschläge hier gehen in die Richtung, das Verhältnis nicht eskalieren zu lassen. Und im Gegenzug solltest du mal prüfen, ob der Vertrag dir auch das Recht auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft gibt.
Wie schon jemand schrieb, ist maximal der letzte Satz inhaltlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob das so verlangt werden kann. Ich denke aber, ein GU wird so etwas nicht in seinem Standardvertrag haben, wenn nicht seinerseits geprüft.
Thomas91125.07.21 20:14
Ich wünsche mir so sehr, dass es bloß eine Art Absicherung seitens des BU wäre, wie ihr alle schreibt. Jedoch wenn man den Begriff Abtretungserklärung in Google eingibt, gibt es wenig erfreuliche Texte / Artikel dazu, mit einem ganz klaren Appel – sich auf so ein Risikoszenario nicht einzulassen. Daher entsteht bei mir auch berechtigte Sorge, wozu das nun führen kann/ führen wird.
Wie viele von euch auch angeraten haben, werde ich einerseits eine rechtliche Beratung und andererseits ein Gespräch mit dem GU ersuchen.
Isokrates25.07.21 20:48
Thomas911 schrieb:

Abtretungserklärung in Google eingibt, gibt es wenig erfreuliche Texte / Artikel dazu
Hier geht es aber meist um Abtretungserklärungen von vorneherein. Insoweit nicht zu 100 % auf deine Situation reproduzierbar.
Dein GU hat die Klausel offensichtlich nur für Fälle in denen Zahlungsverzug eingetreten ist.
Des Weiteren bringen dir Ratschläge wie "sowas sollte man nicht unterschreiben" nichts mehr, da es hierfür schon zu spät ist.
kbt0925.07.21 20:56
Isokrates schrieb:

Des Weiteren bringen dir Ratschläge wie "sowas sollte man nicht unterschreiben" nichts mehr, da es hierfür schon zu spät ist.
Sie bringen aber anderen Usern etwas, die in diesem Thema landen und ihren Vertrag noch nicht unterschrieben haben.
Thomas911 schrieb:

Wie viele von euch auch angeraten haben, werde ich einerseits eine rechtliche Beratung
Kann halt Kosten bringen und die Aussage .. alles Rechtens.
Myrna_Loy25.07.21 21:02
Noch einmal - und es ist nicht als Anklage oder ähnliches gemeint - Ihr hattet einen Zahlungsverzug. In Eurem Vertrag steht zur Absicherung des Unternehmers eine Klausel, die ihn unabhängig von Eurer Zahlungswilligkeit macht, so dass er sicher wirtschaften kann. Gerade bei den aktuell überhitzten Immobilienmärkten ist das kaufmännisch sauber und sinnvoll. Ihr hattet danach noch Unstimmigkeiten, bei dem Du hier angedeutet hast, den Bauunternehmer die Kosten für das neue genehmigungsverfahren aufbürden zu wollen, nachdem es zu Verzögerungen aufgrund einer nicht genehmigten Planung gab. Du hattest damals auch geschrieben, dass die Zeitnot auch in Eurer persönlichen Situation lag. Danach gab es noch Unstimmigkeiten über das Bodengutachten, bei dem Du hier auch ausgedrückt hast, böse Absicht könne dahinter stecken. Das ist nicht das Verhalten eines Kunden, dem man einen Zahlungsausfall nachsehen sollte. Du hast ein Interesse, misstrauisch zu sein, der Bauunternehmer aber auch, denn es geht letztlich um die Existenz seines Unternehmens.

Es ist völlig normal, dass ein Bauunternehmer seinen Rechtsrahmen ausschöpft- um sich und die Bauprojekte anderer Kunden vor Zahlungsausfällen zu schützen.

Eine Rechtsberatung ist allein schon sinnvoll, um für Dich transparent zu machen, wie die Forderung. einzuordnen ist. Ich sehe eine juristische Erstberatung nicht als Fehlinvestition, sondern als Fachexpertise, die man anders nicht bekommt. Vor allem nicht in Foren.
Und eventuell gibt es einen Mittelweg, der Euch nicht völlig des einzigen Druckmittels eines Bauherren nimmt.

Ich kenne nur die andere Seite und wir haben für ein sehr heikles Projekt eine hohe Bürgschaft eingefordert, um bei einem Fehlschlag nicht auf den Behebungskosten sitzen zu bleiben, falls darüber die ausführende Firma pleite geht. Das war Teil des normalen Vertrags und war nicht aus Misstrauen heraus so abgestimmt. Es hilft sogar für die weitere, gute Zusammenarbeit, wenn man weiß, man fällt nicht völlig auf die Schnauze, wenn es heikel wird.
MM1506zzzz25.07.21 21:25
Thomas911 schrieb:

Ich wünsche mir so sehr, dass es bloß eine Art Absicherung seitens des BU wäre, wie ihr alle schreibt. Jedoch wenn man den Begriff Abtretungserklärung in Google eingibt, gibt es wenig erfreuliche Texte / Artikel dazu, mit einem ganz klaren Appel – sich auf so ein Risikoszenario nicht einzulassen. Daher entsteht bei mir auch berechtigte Sorge, wozu das nun führen kann/ führen wird.
Wie viele von euch auch angeraten haben, werde ich einerseits eine rechtliche Beratung und andererseits ein Gespräch mit dem GU ersuchen.

Nochmals ganz klare Frage an :

Was sollt Ihr an wen abtreten ?

Eine Bürgschaft hat mit einer Abtretung nichts zu tun !
vertragbauunternehmerklauselzahlungsverzugbürgschaft