Brauchts Baurechte bei einem Kellerbau?

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U

Unregistriert

Guest
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine für uns sehr wichtige Frage.
Bisher haben sämtliche Architekten in Freundeskreis entgegengesetzte Antworten gegeben
aber vielleicht hat hier Jemand Erfahrung mit unserem Problem. Wir werden ein Reihenendhaus
bauen. Die Nachbarhäuser werden alle vom selben Bauträger gebaut. (Er hat die Grundstücke erst gekauft nachdem wir unseres schon hatten, konnten daher nicht mehr raus aus dem Vertrag!)Jetzt baut
dieser Bauträger die Reihe ohne Keller wir möchten aber einen Keller bauen. (Ist dort auch möglich!) Jetzt unser Problem, wer muß auf wen Rücksicht nehmen bei Baubeginn.:-? D. h. gibt es im Baurecht eine Vorschrift nach der wir zuerst die Baugrube für den Keller ausheben dürfen oder darf der Bauträger zuerst und wir müssen seine Bodenplatte abfangen. das wären dann ja hohe Zusatzkosten.
Für Infos wären wir sehr dankbar!
Gruß
 
K

kaster

Jetzt wird's haarig.
Anbindung nichtunterkellerter Gebäude und Keller, oder umgekehrt, ist eigentlich egal, wemm's richtig gemacht wird.
Für nichtunterkellerten Bereich mus das Fundament, je nach statischen Erfordernissen, abhängig vom Baugrund, Wandstärke usw., bis zur Sohle Deiner Kellerbodenplatte hin abgetreppt werden.
D.h., sollte der Nachbar vor Dir mit dem Bauen beginnen, sollte er sein Streifenfundament an der bei Dir anschließenden Kellerwand (Kommunenwand) bis auf Tiefe Deiner Sohlplatte gründen. Die anderen Fundamente gehören dann je nach Baugrund abgetreppt bis ca. 10 unter Gelände nach oben gearbeitet. Damit kannst Du auch später Anfangen als er.
Sicherlich ist es für Dich wichtig, daß der Nachbar kontrolliert wird, daher solltest Du, wenn Dein Plan genehmigt ist, mal freundlich im Amt nachfragen wie das gehen soll. Der Nachbar muß ja Deinetwegen aufwendiger gründen, was aber nicht Deine Schuld ist, denn er könnte ja auch mit Keller bauen. Hier werden oftmals Fehler begangen :-o und/oder an der falschen Stelle gespart. ;)
 
U

Unregistriert

Guest
Hallo Bausepp

danke das hilft mir schon weiter.
Das Problem ist anscheinend, daß es keine
allgemeingültigen Regeln gibt. Unser Architekt
meinte zu uns, wer den Keller baut hat Pech gehabt und eine befreundete Architektin sagte
das gleiche wie Du!
Ich denke ich werde mal beim Bauamt frühzeitig
anfragen was die dazu sagen!
 
K

kaster

Mach das, bei mir wurden auch schon Baugenehmigungen von der Nachbarbebauung abhängig gemacht. Ok., war etwas ausgefallen, die zweite Doppelhaushälfte sollte im Stiel passen. Das Prinzip ist das gleiche, Berücksichtigung des Nachbarrechtes, in dem Fall auch Dein Recht!
 
U

Unregistriert

Guest
Also aus dem Bauch heraus würde ich das ganze vom Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung abhängig machen. Das heißt schlicht wer zuerst die Baugenehmigung eingereicht b.z.w. erteilt bekommen hat, hat m.E. die besseren Karten.
Der architekt muß sich nämlich bei der Planung auch erkundigen was auf dem nachbargrundstück geplant ist. Ist klar das dort ein Haus mit Keller gebaut werden soll muß er dies seinerseits bei der Planung und insbesondere Gründung berücksichtigen. Gibt es allerdings noch keine Planung so kann er, ausgenommen Auflagen der Baubehörden sprechen dagegen, sich frei entscheiden wie er das Haus gründen will.
Wie gesagt die Aussage ist nicht rechtlich fundiert sondern nur aus dem Bauch heraus!
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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