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ᐅ Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt?


Erstellt am: 12.07.17 22:17

Basti270913.07.17 11:48
paulo78 schrieb:
Hi basti,

Danke für deine Antwort. Hast du denn dann einen Wisch erhalten. Abnahme Bescheinigung oder sowas ?

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich da ein Schreiben erhalten habe. Quasi als Antwort auf meine Fertigstellungsanzeige...irgendwie war mir so. Aber da müsste ich erst zuhause nachschauen.
Lanini13.07.17 13:38
Wir bauen aktuell in RLP. Wir müssen kurz vor Fertigstellung des Hauses auch nur anzeigen, dass das Gebäude fertig gestellt wird. Da kommt keiner vom Bauamt und guckt sich das an.

Seit dem 01.01.16 gibt es in RLP das Gesetz, dass man zwingend einen Bauleiter haben muss. Der § 56a Landesbauordnung RLP sagt:

"Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme nach den Vorschriften des öffentlichen Baurechts durchgeführt wird (...)"

Heißt: Seit 2016 muss in RLP der Bauleiter überprüfen, ob alle öffentlichen Bauvorschriften eingehalten werden und er muss auch dafür haften. Somit muss das Bauamt sich nicht mehr selber um diesen Kram kümmern.

"Dein" Haus wurde aber schon 2014 gebaut. Leider weiß ich nicht, wie es zu dieser Zeit war. So richtig helfen kann ich dir also leider nicht. Aber aufgrund der Änderung im Gesetz nützen dir auch Angaben von Bauherren, die aktuell bauen oder 2016 gebaut haben, nichts.
paulo7813.07.17 14:12
Vielen Lieben dank für eure Antworten das hilft mir schon mal weiter. Also wird der Bauherr/Eigentümer wohl recht haben.
Ich kann dann das Haus kaufen auch ohne einen Abschluss Nachweis vom Bauamt. Da bin ich schon mal beruhigt. War nur ein bisschen stutzig als der Verkäufer mir sagte es gibt da kein Papier drüber..
paulo7813.07.17 14:15
AOLNCM schrieb:
Ob die Treppe mit, oder ohne Schallschutz verbaut wurde ist dem Bauamt so was von.
Ob die Hütte 2m höher als erlaubt gebaut wurde, nicht.
Ja das sagte er mir auch und er sagte mir auch das das Katasteramt alles vermessen hat und es dann so in den Bebauungsplan eingetragen wurde... Somit sollte mit denen Ausmaßen etc alles stimmen...
bauamtbauleitergesetz