Brauch ich Immobilien-Rechtsschuts?

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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R

rupapu

Danke für die vielen Worte.
Ich "brauch" keine RS für meine Immobilie.
Der Beitrag von Alex85 bringt mich zum nachdenken... brauch ich überhaupt ne Rechtsschutz? hmmm, darum mach ich mir mal meine Gedanken.
Also nochmals Danke
 
P

Payday

eine rechtsschutz fürs eigene haus macht wenig sinn.

sinnig könnte sie im verkehrsrecht sein, wobei die rechnung eh die gegnerische versicherung bezahlt, wenn denn der andere verkehrsteilnehmer 100% schuld bekommt (was aber eher selten der fall ist). weiterhin fällt unter diesen aspekt das anfechten von tickets, insbesondere wenn man viel und schnell fährt.

eine rechtsschutz für allgemeines vertragsrecht könnte sinn machen, wenn man viel mit ebay und konsorten zu tun hat. macht im grunde aber auch wenig sinn, da man bei reingelegten betrug eh kein geld wiederbekommt. viel stress und arbeit für im grunde nichts.

bleibt da noch arbeitsrecht. in einer Firma wo alles vernünftig läuft braucht man es nicht. sollte man in einer firma arbeiten wo ständig mal arbeiter so gekündigt werden oder die fuktation allgemein hoch ist oder arbeitsschutzgesetze in massen gebrochen werden, macht der Abschluss sein. man muss danach nur etwa 3monate warten (bedingungen lesen). bedenke: die erste runde vorm arbeitsgericht zahlt jede partei immer selber, egal wer wie gewinnt.

allgemein gibts da noch ein spruch: eine versicherung soll unvorhergesehene ruinöse ereignisse absichern. zb ein haftpflichtfall, weil man nen spitzenfussballer im supermarkt mit den einkaufswagen in die hacken gefahren ist und er nie wieder spielen kann - und nicht dafür, irgendwem sein Tablet zu erneuern...
und genauso ist es mit der rechtsschutz. sie verhindert kaum das ruinieren, da sie im schadensfall meistens eher überschaubare summen auslegt. bei rund 250€ für alle genannten rechtsschutzversicherungen im jahr kann man sich alle paar jahre auch nen kleineren Rechtsstreit aus der eigenen kasse bezahlen :)
 
A

Alex85

Ergänzend zu payday's Posting, dem ich zustimme, möchte ich noch erwähnen, dass jede Art der Haftpflichtversicherung (Privat/KFZ/Boot/...) wie eine Art passiver Rechtsschutz wirkt. Dh. Schadensansprüche werden an eben diese Haftpflichtversicherung abgetreten, sodass sich deren Anwaltsarmee damit beschäftigen darf, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist.
Ein privater Rechtsschutz ist für solche Ereignisse also entbehrlich.
 
H

HERR_bau

Hallo,


Hier wird leider viel durcheinander gebracht. Eine Haftpflicht bezahlt nicht die Kosten wie Anwalt oder Gericht. Auch macht in vielen Fällen aus meiner Erfahrung sogar Sinn, die verhältnismäßig günstig zu ergänzende Miet und eigentumsrechtsschutz abzuschließen. Denn Nachbarn wechseln auch mal oder Probleme mit WEGS sollen auch schon vorgekommen sein. Ich empfehle diese deshalb, muss aber auf den Einzelfall passen.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Alex85

Eine Haftpflicht bezahlt nicht die Kosten wie Anwalt oder Gericht.
Wenn jemand einen Anspruch gegen mich stellt und ich diesen wirksam an eine Haftpflichtversicherung abtrete, tun sie das sehr wohl. Denn der Anspruch ist nicht mehr mein Bier, sondern deren. Wenn die es für nötig halten, zu prozessieren, verursacht das entsprechend Kosten, die aber nicht mehr mein Problem sind.

Beispiel: Ich hatte ein Ferienhaus im Ausland angemietet. Während der Mietzeit kam es zu einer Beschädigung an der Mietsache, deren Verschulden meiner Ansicht nach aber nicht vollständig mir anzulasten war (Vorbeschädigung vorhanden). Im Ergebnis hat man mich zur vollen Begleichung der Reparatur aufgefordert, knapp über 1.000€. Den Schaden habe ich an meine Privathaftpflicht zur Regulierung übergeben. Auf Grund meiner Darstellung, bot die Versicherungsgesellschaft der Gegenseite eine 50/50 Regelung an, also den Schaden zu teilen. Die Gegenseite wollte 100%, so landete der Fall letztlich vor Gericht. Prozessiert haben die Anwälte der Versicherungsgesellschaft, nicht ich. Ich war am Prozess sogar gar nicht mehr beteiligt und erfuhr von dessen Stand nur durch aktive Nachfrage meinerseits - der Schaden war ja wirksam abgetreten. Ob die Forderung der Vermieter gerechtfertigt ist oder nicht, war nicht mehr mein Thema und das ausfechten vor Gericht ebenso wenig.
Das meine ich mit passivem Rechtsschutz. Haftpflichtversicherungen, sofern sie zuständig sind, prüfen Ansprüche und wehren diese auch ab, sollten sie ungerechtfertigt sein. Ganz ohne privaten Rechtsschutz.

Das salomonische Urteil des Gerichts war übrigens, die Kosten 50/50 zu teilen. Wer hätte das erwartet.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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