ᐅ Brandenburg: Galerieebene/Staffelgeschoss
Erstellt am: 17.10.24 23:56
11ant 19.10.24 21:11
Die Landesbauordnung von Brandenburg kennt sachlich durchaus Vollgeschosse und Nichtvollgeschosse, unterscheidet sie jedoch sprachlich nicht. Es gibt auch Leute, die sich am Begriff Unkosten hochziehen, das ist quasi "dasselbe in grün". Dennoch macht es keinsten Sinn, die mittlere Ausdemgeländeguckhöhe eines unterirdischen Geschosses mit der Stehhöhe eines Obergeschosses (die per sé nicht unterirdisch sind) zu verwechseln. Es ist wohl aktuell in Mode, Bauvorschriften fehlstzuinterpretieren.
hanghaus2023 20.10.24 08:50
Was schreibt der Bebauungsplan zu Dachaufbauten?
tempusfugit 21.10.24 04:24
Leider schweigt sich der Bebauungsplan dazu aus.
Ich habe jetzt mal die Dachgeometrie ein wenig variiert und hoffe, dass diese Variante mit einem ca. 2,80 breiten Flachelement auch genehmigt wird:

Damit wäre oben auf zumindest der Hälfte der Breite eine Höhe von 2,6 bis 2m.

Sollte das so mit einem horizontalen Element ähnlich einem Mansardenflachdach klappen, wären wir schon sehr zufrieden. Um das neue Bebauungsgebiet herum stehen Häuser, die alles abbilden, was die 90er und Nuller Jahre so an Trends zu bieten hatten: Versetzte Pultdächer, Schmetterlingsdach, Tonnendach usw. Selbstredend alle höher als 6m. Aber im Vorfeld der Bürgerbeteiligung für das Bebauungsgebiet gab es von diesen Hausbesitzern massive Einwände und deshalb ist es jetzt recht stark reguliert worden.
Ich habe jetzt mal die Dachgeometrie ein wenig variiert und hoffe, dass diese Variante mit einem ca. 2,80 breiten Flachelement auch genehmigt wird:
Damit wäre oben auf zumindest der Hälfte der Breite eine Höhe von 2,6 bis 2m.
Sollte das so mit einem horizontalen Element ähnlich einem Mansardenflachdach klappen, wären wir schon sehr zufrieden. Um das neue Bebauungsgebiet herum stehen Häuser, die alles abbilden, was die 90er und Nuller Jahre so an Trends zu bieten hatten: Versetzte Pultdächer, Schmetterlingsdach, Tonnendach usw. Selbstredend alle höher als 6m. Aber im Vorfeld der Bürgerbeteiligung für das Bebauungsgebiet gab es von diesen Hausbesitzern massive Einwände und deshalb ist es jetzt recht stark reguliert worden.
kbt09 21.10.24 07:42
575 cm Firsthöhe wird niemals zu 2 Geschossebenen mit jeweils 260 cm nutzbarer Raumhöhe führen.
Du darfst Boden-, Decken- und Dachaufbau nicht vergessen und die 575 cm Firsthöhe sind außen gemessen.
Du darfst Boden-, Decken- und Dachaufbau nicht vergessen und die 575 cm Firsthöhe sind außen gemessen.
hanghaus2023 21.10.24 11:10
Ist das Grundstück Tischeben? Wie gross soll das Haus werden? MMn geht es Richtung 14m * 12m.
Du bist ja nun schon 7 m hoch?
Du solltest so etwas den Architekten machen lassen. Am besten einen der gut mit dem örtlichen Bauamt kann.
Ein Flachdach ist nicht mind. 20 Grad geneigt.
Ich wiederhole meine Nachfrage aus Beitrag #5
Du bist ja nun schon 7 m hoch?
Du solltest so etwas den Architekten machen lassen. Am besten einen der gut mit dem örtlichen Bauamt kann.
Ein Flachdach ist nicht mind. 20 Grad geneigt.
Ich wiederhole meine Nachfrage aus Beitrag #5
hanghaus2023 schrieb:
Was denn nun 38 oder 34 m?
Schorsch_baut 21.10.24 11:25
Ist so ein Dach technisch überhaupt umsetzbar und sinnvoll? Und warum diese Verrenkungen, wenn mehr Fläche erlaubt ist? Warum muss es eine "Galerie" sein?
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