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ᐅ Bodentiefe Fenster: Dauerhafte Zugluft im Sockelbereich trotz Nachbesserungen


Erstellt am: 11.11.25 21:48

Nauer29.11.25 17:16
Die anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 4108-7, RAL-Montage) fordern eine durchgehende Luftdichtheit auf der warmen Seite, sonst gibt’s thermische Verluste und Zugluft. Das Problem in diesem Fall ist jedoch, dass der Fensterbauer die Abdichtung über die Winkel gelegt hat. Dort existiert praktisch eine Unterbrechung der Luftdichtung. Die Normen geben klare Schichtenfolge vor, und die Praxisabfolge (innen luftdicht, außen diffusionsoffen) ist fix.

Viel Erfolg...
profil6529.11.25 22:02
Es gibt, soweit mir bekannt, keine Normen die einheitlich für alle zulässigen Abdichtungsarten festlegen, wie "Befestigungswinkel" auf Betondecken abgedichtet werden müssen.
Eine nicht zulässige Unterbrechung der Luftdichten Dichtungsebene auf der Raumseite ist z.B. dann gegeben, wenn die Abdichtung nicht fachgerecht erfolgt bzw. erfolgen kann.
MelCRoe30.11.25 13:39
profil65 schrieb:

Hallo,

meine Glaskugel vermutet das es sein könnte das:
  • während der Bauzeit kein Blower door Test gemacht wurde.
  • der Blower door Test am Fertigen Bewohnten Haus (so wie ich den Text von Dir verstehe) durchgeführt nach dem "Zugluft = Undicht" reklamiert wurde.
  • der Blower door Test "Mensch" dir etwas "Unglücklich" in "Spezialisten Deutsch" auf für Laien schwer verständliche art die Wahrheit gesagt hat. Kurz Häuser/Fenster sind aus verschieden gründen nie 100% luftdicht(!) in Normen ist definiert, wie "Dicht" es sein muss/soll/darf/kann und welche "Undichtigkeiten" erlaubt sind.
  • beim Blower door Test keine unzulässigen Undichtigkeiten in der Bauanschlussfuge gefunden wurden.
  • keine Luftdichte Abdichtung "Zwischen Profilen/Schwellen/Unterbauprofilen/...." vorhanden ist ... das könnte der Grund sein warum die "Verunglückte" Nachbesserung durch Einspritzen von.... gemacht wurde.
  • es könnte sein das Echte "Messbare" Undichtigkeiten beim Blower door Test ein Anzeichen dafür ist die "Wasserdichte" Bauwerksabdichtung außen (Anderes Gewerk/Planung/Bauleitung/...) auch undicht und/oder nicht "Fachgerecht" ist.
  • das Wärmebrücken und/oder "Bodentiefe fenster und/oder genau solche Eckfenster" zu kalten Zonen/Raumecken führen (die von Nutzern als "Zugluft" empfunden werden).
Hinweise:
  • mit einem Gewöhnlichen Wohngebäude Blower door test dürfen nach Blower door Test Normen... Funktionsfugen innerhalb des Fensters/der Tür/der Hebeschiebetür zwischen Flügel und Rahmen/schwelle nicht (mit) gemessen/bewertet werden... das wird aber trotzdem meist/oft gemacht... u.a., weil man so sehr gut "Verdächtige" stellen finden und Bewerten kann... die z.B. auf fehlende Abdichtungen Außen, fehlende Abdichtungen zwischen den Profilen, hindeuten können.
Hi,

vielen Dank für Deine Zeilen.
ja, während der Bauphase wurde kein Blower Door Test durchgeführt; erst nachdem wir bemerkt haben, dass es zieht ... bzw. nachdem schon "nachgebessert" wurde mit dem Illbruck Zeugs. (Löcher in die Profile bohren und die Dichtmasse da rein).
Zu Deinem Punkt 3: Ich habe den Blower Door Menschen auf eine Undichtigkeit aufmerksam gemacht; es war sehr deutlich kalte Zugluft wahrzunehmen, woraufhin er diese Äußerung von sich gab.
zu 5: Ich habe ja ein Beispielfoto angefügt. Hier sieht man die finale Abdichtung von innen. Unserem Sachverständiger fiel sofort auf, dass über die Winkel abgeklebt wurde und vermutet, dass hier die Leckagen verursacht wurden. Ja, und das mit dem Einspritzen war der Versuch ... der nicht funktioniert hat :-(
Dass solche Missempfindungen bei bodentiefen Fenstern vorkommen, habe ich auch schon gehört. Mag sein, dass das Zugluftempfinden durch dieses Phänomen verstärkt werden ... fakt ist aber, dass bei gezieltem Fühlen in den bekannten Ecken deutlich Luft eindringt.
Zufällig ist es mir nun auch an diesem Kopplungsstück (Siehe Foto Oben) aufgefallen, dass dort auch oben Luft eindringt. Es wird echt immer schlimmer :-(
Zu Deinem Hinweis: Scheinbar gibt es auch Testverfahren, die ausschließlich die Dichtigkeit der Fensterelemente messen; aber ganz ehrlich ... wir lassen jetzt gar nichts mehr machen hier; am 11.12. läuft die Frist ab und dann gehts zum Anwalt
MelCRoe30.11.25 13:41
profil65 schrieb:

Warum?.... die allgemein anerkannten Regeln der Technik verlangen eine Luftdichte Abdichtung auf der Raumseite.... mehr nicht wie man das im Detail macht darüber kann man streiten.
.... unser Sachverständiger sagte und auch, dass es eine durchgehende Abdichtung sein sollte ..... die hätte hergestellt werden können, wenn zunächst untern den Winkel abgeklebt worden wäre ...
MelCRoe30.11.25 14:05
Hallo Nauer,

kannst Du das mit dem Estrichleger bitte etwas konkreter erläutern? Was ist denn seine Aufgabe in Bezug auf die innere Abdichtung?
Unser Sachverständiger hat hierzu überhaupt nichts gesagt. Für ihn war die Sache anhand unseres Bildmaterials schon ziemlich klar. Im Sommer sind ja, wie schon erwähnt, in Scharen Ameisen durch einige der betroffenen Ecken zu uns reingekrabbelt :-(

Es wurde zumindest mal angeboten, dass nach RAL montiert wird; mit konkreter Angabe der eingesetzten Dichtmaterialien. Aber was bringt das beste Material, wenn es nicht ordnungsgemäß verarbeitet wird?
Angeblich hat der Gutachter der Fensterbaufirma dazu geraten, diese Bohrungen durchzuführen ... über irgendwelche Garantien oder Beeinträchtigungen wurde da nicht gesprochen. Wir waren da wirklich sehr naiv .... :-( ... und dachten, wir müssen denen die Gelegenheit geben, auf ihre Art nachzubessern. Wenn sowas dann noch von einem "Sachverständigen" angeraten wird ... ist man halt als Laie erstmal still.

Feuchtigkeit haben wir bisher nicht festgestellt ...

Ich habe die letzten Tage viel recherchiert und herausgefunden, dass die Aktion Löcher in die Profile bohren nicht sehr klug vom Fensterbauer war. Hierdurch wurde unvorhersehbarer Schaden angerichtet. Die Rahmen müssten eigentlich ausgetauscht werden.
Am 11.12. ist die Frist abgelaufen; bin gespannt ob der Fensterbauer einlenkt.
profil6530.11.25 20:50
Ich hoffe mal das die Frist ist nicht zufällig das Ende der Gesetzlichen Gewährleistung (5Jahre) nach Baugesetzbuch ... wenn ja unbedingt vorher mit Rechtsanwalt sicherstellen das die Frist nicht versäumt wird!

Warum 1 bis x(?) Nachbesserungen vom Auftraggeber niemals abgelehnt werden sollten erklärt euch eurer Rechtsanwalt ... von daher habt ihr da nichts falsch gemacht!
Ein Mitspracherecht wie der Auftragnehmer (=Fenster Firma) die Nachbesserung macht habt ihr nicht.... ihr könnt nur im Nachhinein die nachgebesserten Fenster bei größeren Mängeln nicht Abnehmen...das alles sollte euch eurer Rechtsanwalt sagen den ihr hoffentlich rechtzeitig eingeschaltet habt.
din 4108blower door testfensterbauerabdichtungfristsachverständigerrechtsanwaltralzugluft