ᐅ Bodentiefe Fenster Abdichtung nach Außen
Erstellt am: 07.01.2020 12:13
Bookstar 07.01.2020 14:23
Domski schrieb:
@Dr. Hix gehört der untere Abschluss (bei bodentiefen Elementen zum Sockel) nicht zur RAL-Konformen Montage von Fenster/Tür-Elementen?Definitiv Nein. Der Einbau ist für den Fensterbauern nur luftdicht auszuführen. Abdichtung außen fällt nicht in seinen Leistungsumfang. Golfi90 07.01.2020 14:27
Hier eine Antwort von meinem Bauunternehmer:
ZITAT:
Eine Bestandsaufnahme vom TÜV Nord für eine unserer Baumaßnahmen mit TÜV Begleitung.
Zitat:
Es wurde während der Begehung darauf hingewiesen, dass gemäß DIN18195, Beiblatt 1 die bodengleichen Fenster wasserdicht an die Außenwand-Sockelabdichtung anzudichten sind.
Da die Sockelabdichtung der Außenwände in den Leibungen der Fenster nach innen geführt wurde, ist eine innere Abdichtungsführung möglich und soll gemäß Absprachen vor Ort ausgeführt werden.
Die Verklebung muss wasserdicht erfolgen. Dafür sind im Überlappungsbereich der Abdichtung, Verunreinigungen zu entfernen.
Zitatende
Den originalen Bericht kann ich Ihnen aus Datenschutz Gründen nur persönlich zum Lesen geben.
Ich sehe das, wie sie auch, mit gemischten Gefühlen. Aber für mein dafürhalten ist das eine sehr gute Lösung.
Die Lösung wird seit ca. 15 Jahren von uns angewendet.
Der Aufsatz „Der vergessene Anschluß“ ist hier bekannt.
Mehr in einem Persönlichen Gespräch.
ZITAT:
Eine Bestandsaufnahme vom TÜV Nord für eine unserer Baumaßnahmen mit TÜV Begleitung.
Zitat:
Es wurde während der Begehung darauf hingewiesen, dass gemäß DIN18195, Beiblatt 1 die bodengleichen Fenster wasserdicht an die Außenwand-Sockelabdichtung anzudichten sind.
Da die Sockelabdichtung der Außenwände in den Leibungen der Fenster nach innen geführt wurde, ist eine innere Abdichtungsführung möglich und soll gemäß Absprachen vor Ort ausgeführt werden.
Die Verklebung muss wasserdicht erfolgen. Dafür sind im Überlappungsbereich der Abdichtung, Verunreinigungen zu entfernen.
Zitatende
Den originalen Bericht kann ich Ihnen aus Datenschutz Gründen nur persönlich zum Lesen geben.
Ich sehe das, wie sie auch, mit gemischten Gefühlen. Aber für mein dafürhalten ist das eine sehr gute Lösung.
Die Lösung wird seit ca. 15 Jahren von uns angewendet.
Der Aufsatz „Der vergessene Anschluß“ ist hier bekannt.
Mehr in einem Persönlichen Gespräch.
Dr Hix 07.01.2020 14:34
Das ist so pauschal ja nicht richtig. Selbstverständlich muss der FB grundsätzlich auch die äußere Abdichtung übernehmen. In diesem Spezialfall ist das nur nicht möglich, wenn ihm nicht die nötigen Voraussetzungen geboten werden. Diese Voraussetzungen nachträglich zu schaffen ist hingegen natürlich nicht Aufgabe des Fensterbauers.
Domski 07.01.2020 15:19
Das heißt, der Bauunternehmer hat seit 15! Jahren ein ungutes Gefühl bei der Lösung und macht es trotz besseren Wissen nicht besser? ops:
Bookstar 07.01.2020 18:25
Dr Hix schrieb:
Das ist so pauschal ja nicht richtig. Selbstverständlich muss der FB grundsätzlich auch die äußere Abdichtung übernehmen. In diesem Spezialfall ist das nur nicht möglich, wenn ihm nicht die nötigen Voraussetzungen geboten werden. Diese Voraussetzungen nachträglich zu schaffen ist hingegen natürlich nicht Aufgabe des Fensterbauers.Warum sollte das denn der FB machen, wo steht sowas? In der Praxis macht dies der FB nicht. Entweder Gartenbauer oder Spengler. Dr Hix 07.01.2020 23:03
Bitte nicht die "äußere Abdichtung" der Fenster mit der Sockelabdichtung durcheinanderbringen. Zweiteres mag der Garten-Landschaftsbauer oder Spengler machen (bei uns eher der Dachdecker). Die äußere Abdichtung der Fenster meint überwiegend die Schlagregendichtigkeit und die ist Sache des FB. Die ist hier mit dem offenen Bauschaum schon nicht gegeben.
Bei der Schwelle sollte meiner Überzeugung nach aber auch der Anschluss an die (entsprechend vorbereitete) Sockelabdichtung davon umfasst sein. Der Fliesenleger spart schließlich auch nicht die letzten Zentimeter über der Duschwanne aus, weil dort das Dichtungsband vom Sanitär beginnt.
Darüber hinaus haftet der Handwerker für Mängel und ein nicht ausgeführter Anschluss ist wohl unstreitig ein solcher. Bei einem zwischengeschalteten Planer kann er diesen ggf. als Mitschuldigen ins Boot holen, aber sich nicht einfach mit Verweis auf diesen aus der Affäre ziehen. Außerdem gilt: Kann der Fensterbauer den Anschluss nicht ausführen, weil andere Gewerke gepfuscht/unterlassen haben, muss er das vor Ausführung anmelden und den Bauherren entsprechende Nacharbeiten beauftragen lassen, oder sich die mangelhafte Ausführung zumindest "freizeichnen" lassen.
Ich bin mir an dieser Stelle nicht ganz sicher, aber ich würde behaupten, dass eine solche "Freizeichnung" auch in Form einer vertraglichen Vereinbarung erfolgen kann, in der dann sinngemäß sowas steht wie "untere Abdichtung wird explizit nicht beauftragt, da diese durch die Firma Spengler GmbH erfolgt"
Das wirds aber bei einem "Alles-aus-einer-Hand-GU" wohl nicht gegeben haben.
Wenn in diesem Fall hier alles richtig gelaufen wäre, hätte die Sockelabdichtung z.B. überstehende EPDM-Bahnen aufgewiesen, an die der FB einfach mit seinem Dichtband hätte anschließen können und alles wäre gut gewesen. Nun wirds interessant.
Bei der Schwelle sollte meiner Überzeugung nach aber auch der Anschluss an die (entsprechend vorbereitete) Sockelabdichtung davon umfasst sein. Der Fliesenleger spart schließlich auch nicht die letzten Zentimeter über der Duschwanne aus, weil dort das Dichtungsband vom Sanitär beginnt.
Darüber hinaus haftet der Handwerker für Mängel und ein nicht ausgeführter Anschluss ist wohl unstreitig ein solcher. Bei einem zwischengeschalteten Planer kann er diesen ggf. als Mitschuldigen ins Boot holen, aber sich nicht einfach mit Verweis auf diesen aus der Affäre ziehen. Außerdem gilt: Kann der Fensterbauer den Anschluss nicht ausführen, weil andere Gewerke gepfuscht/unterlassen haben, muss er das vor Ausführung anmelden und den Bauherren entsprechende Nacharbeiten beauftragen lassen, oder sich die mangelhafte Ausführung zumindest "freizeichnen" lassen.
Ich bin mir an dieser Stelle nicht ganz sicher, aber ich würde behaupten, dass eine solche "Freizeichnung" auch in Form einer vertraglichen Vereinbarung erfolgen kann, in der dann sinngemäß sowas steht wie "untere Abdichtung wird explizit nicht beauftragt, da diese durch die Firma Spengler GmbH erfolgt"
Das wirds aber bei einem "Alles-aus-einer-Hand-GU" wohl nicht gegeben haben.
Wenn in diesem Fall hier alles richtig gelaufen wäre, hätte die Sockelabdichtung z.B. überstehende EPDM-Bahnen aufgewiesen, an die der FB einfach mit seinem Dichtband hätte anschließen können und alles wäre gut gewesen. Nun wirds interessant.
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