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ᐅ Bodenseehaus von 1980 mit Schadstoffen, Hauskauf Fertighaus


Erstellt am: 02.01.21 00:10

WilderSueden02.01.21 17:31
Vorteil bei Öl->Gas ist dass man mehr oder weniger nur den Brenner austauscht, aber an der Heizung selbst nichts zu ändern hat. Ich hatte das recherchiert als wir noch auf der Suche nach Bestandsimmobilien waren und so grob Zahlen von 10 000€ für den Gasbrenner und 5000€ für den Anschluss im Kopf. Entsorgung der alten Ölheizung und der Tanks kostet auch noch was, sollte also komplett mit weniger als 20 000€ hinkommen.

Und mit einem U-Wert/K-Wert von 0,29 ist das Haus nicht schlecht gedämmt. Das liegt praktisch auf einem Level mit dem Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung (0,28). Extreme Heizkosten musst du da sicherlich nicht befürchten.
Tassimat02.01.21 18:43
Die Preise sind viel zu hoch!
WilderSueden schrieb:

Zahlen von 10 000€ für den Gasbrenner
Nicht mal die Hälfte für eine neue Gasbrennwerttherme ist realistischer.

Besonders günstig wird es, wenn man die Mauer um den Öltank selber entfernt (300€ Container) und von MyHammer einen zwilichtigen Öltankdemonteuer anheuert (400€). Funktioniert die Heizung noch über Kleinanzeigen verkaufen (+200€).

Kann aber sein, dass es für eine offizielle Umrüstung von Öl auf was modernes extra Förderung gibt. Also vorher mit dem Installateur reden.
nordanney02.01.21 18:55
ChristianK! schrieb:

Warum wäre hier die Eigenbedarfskündigung nicht drin? Wir könnten doch einfach zuerst wegen Eigenbedarf kündigen und später, falls wir uns dazu entscheiden abzureisen, dann auch das Haus abreisen? Man könnte doch dem Mieter auch ordentlich kündigen? Der Mieter wohnt in der Anliegerwohnung seit 12 Jahren, laut Gesetz könnte man mit einer Frist von 9 Monaten kündigen, oder übersehe ich hier was wichtiges?
Ordentliche Kündigung = Eigenbedarfskündigung. Weitere Gründe nur Vertragsverletzung oder Wirtschaftliche Gründe.
Eigenbedarf nur dann, wenn Ihr tatsächlich einzieht. Ansonsten Schadenersatz!
Wirtschaftliche Gründe sind z.B. eine Kernsanierung oder Abriss.
Ansonsten noch außerordentliche Kündigung möglich, wenn Vermieter und Mieter im selben Haus wohnen - kein Grund nötig!!! Dann aber drei zusätzliche Monate Kündigungsfrist.
11ant02.01.21 19:09
Mir erscheint zweckmäßig, angemessen und sinnvoll, die Außenseite der Wände unverändert zu lassen; in Sanierungsbeschreibungen las ich vom Mitentsorgen der Dämmschicht. In der Außenluft dürfte sich eine Ausgasung nicht bedenklich anreichern können (und auch kaum noch mehr Formaldehyd enthalten sein als in aktuellen Platten). Wie gesichert ist eigentlich, daß die innen gemessene Konzentration aus den Platten stammt ?
ChristianK! schrieb:

Ich habe mal ein Bild von der Innen- und Außenwand angehängt,
Na siehste, sachichdoch. Auch wenn es methodisch nicht ganz dasselbe ist, meint der k-Wert etwas vergleichbares dem heutigen U-Wert, und 0,29 ist nicht schlecht (etwa gleich den Porenziegeln immerhin ungefähr doppelter Wandstärke, damals wurde gerade 36,5 cm - noch ungefüllt - "modern").
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
tomtom7902.01.21 19:37
nordanney schrieb:

Vermieter und Mieter im selben Haus wohnen - kein Grund nötig

Ich bin kein Anwalt, habe aber wegen Eigenbedarf schon paar Erfahrungen damit. Eigenbedarf an einer 2 Wohneinheiten ist schwer durchzusetzen, das geht nur wenn sie im Einfamilienhaus den Eingang teilen müsst. Und nicht Ja dem Weg gehen könnt
nordanney02.01.21 19:53
tomtom79 schrieb:

Eigenbedarf an einer 2 Wohneinheiten ist schwer durchzusetzen,
Bei der Einliegerwohnung kündigst Du nicht auf Eigenbedarf, wenn Du als Vermieter mit drin wohnst. Da brauchst Du keinen Grund!
Also einziehen und mit 12 Monaten Frist außerordentlich kündigen.
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