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ᐅ Bodenseehaus von 1980 mit Schadstoffen, Hauskauf Fertighaus


Erstellt am: 02.01.21 00:10

tomtom7902.01.21 20:17
Du verwechselst da bisschen was, wenn der Mieter dir kein Grund zur kannst du ihn nicht einfach kündigen.
Es müssen Grunde vorliegen.

Eigenbedarf , Pflichtverletzung und wirtschaftliche usw..

Eigenbedarf muss begründet werden nur weil du mehr Platz willst, ging öfters schieff vor Gericht.

Aber beim Einfamilienhaus reich ein gemeinsamer Eingang aus für eine ordentliche Kündigung. Hat die Einliegerwohnung einen eigenen Zugang über eine Nebentür, keine Chance.
nordanney02.01.21 20:43
tomtom79 schrieb:

Du verwechselst da bisschen was, wenn der Mieter dir kein Grund zur kannst du ihn nicht einfach kündigen.
Es müssen Grunde vorliegen.
tomtom79 schrieb:

Aber beim Einfamilienhaus reich ein gemeinsamer Eingang aus für eine ordentliche Kündigung. Hat die Einliegerwohnung einen eigenen Zugang über eine Nebentür, keine Chance.

Nein, ich beziehe mich auf den 573a im Baugesetzbuch für Einliegerwohnungen. Lt. BGH können auch unterschiedliche Eingänge vorhanden sein - z.B. normaler Hauseingang + Nebeneingang zum Souterrain. Das wurde alles schon höchstrichterlich entschieden. Ist sehr einfach, den Mieter dann rauszusetzen. Kein Eigenbedarf nötig!

Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch)
§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
WilderSueden02.01.21 21:12
Tassimat schrieb:

Die Preise sind viel zu hoch!

Nicht mal die Hälfte für eine neue Gasbrennwerttherme ist realistischer.
Macht es nur umso attraktiver die Heizung zu tauschen als das Haus 😉
Für das gesparte Geld gibts auch gleich Verwendung. Ich habe nämlich vergessen zu erwähnen dass wir in BW ja das tolle Erneuerbare Wärme Gesetz haben. Einfach neue Heizung einbauen ist nicht, da muss jetzt öko dazu. Erwünscht wäre Solarthermie, Biogas oder Pellets, für den Besitzer am geschicktesten dürfte aber Photovoltaik auf dem Dach sein die zwar erstmal nichts zu Wärme beiträgt aber trotzdem zählt. Mit 2 kWp pro 100 qm ist man dabei
ChristianK!02.01.21 21:27
11ant schrieb:

Mir erscheint zweckmäßig, angemessen und sinnvoll, die Außenseite der Wände unverändert zu lassen; in Sanierungsbeschreibungen las ich vom Mitentsorgen der Dämmschicht. In der Außenluft dürfte sich eine Ausgasung nicht bedenklich anreichern können (und auch kaum noch mehr Formaldehyd enthalten sein als in aktuellen Platten). Wie gesichert ist eigentlich, daß die innen gemessene Konzentration aus den Platten stammt ?

Na siehste, sachichdoch. Auch wenn es methodisch nicht ganz dasselbe ist, meint der k-Wert etwas vergleichbares dem heutigen U-Wert, und 0,29 ist nicht schlecht (etwa gleich den Porenziegeln immerhin ungefähr doppelter Wandstärke, damals wurde gerade 36,5 cm - noch ungefüllt - "modern").

Es wurden Proben von den Platten entnommen und Formaldehyd festgestellt, genauer gesagt:
E 2:
Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen nicht mehr als 1,0 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen. Somit gilt das Haus als unbewohnbar.
Habt ihr vielleicht Erfahrungen oder Info darüber, ob die Sanierung, bzw. die Entfernung von Spanplatten von darauf spezialisierten Firmen durchgeführt werden muss oder könnte man es selbst machen? Ich frage deshalb, weil das Haus ja nachweislich als Schadstoff belastet gilt. So wie ich es verstanden habe wird es auch im Grunbuch vermerkt. Welche Schritte müssen durchgeführt werden, um diesen Vermerk aus dem Grundbuch zu entfernen?
ChristianK!02.01.21 21:59
WilderSueden schrieb:

Macht es nur umso attraktiver die Heizung zu tauschen als das Haus 😉
Für das gesparte Geld gibts auch gleich Verwendung. Ich habe nämlich vergessen zu erwähnen dass wir in BW ja das tolle Erneuerbare Wärme Gesetz haben. Einfach neue Heizung einbauen ist nicht, da muss jetzt öko dazu. Erwünscht wäre Solarthermie, Biogas oder Pellets, für den Besitzer am geschicktesten dürfte aber Photovoltaik auf dem Dach sein die zwar erstmal nichts zu Wärme beiträgt aber trotzdem zählt. Mit 2 kWp pro 100 qm ist man dabei

Es gibt zwar Photovoltaik auf dem Dach, Strom wird aber zum recht attraktiven Preis an die Stadtwerke verkauft und der Vertrag gilt noch angeblich grob 10 Jahre 🙂
WilderSueden02.01.21 22:03
Ist egal. Bestandsanlagen zählen auch als Ersatzmaßnahme für erneuerbare Wärme. Und Eigenverbrauch ist ebenfalls nicht relevant. Da hat irgendwer beim Gesetz schreiben nicht aufgepasst 😉
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