W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bitte um Bewertung des Zahlungsplans


Erstellt am: 25.04.16 23:26

HilfeHilfe28.04.16 10:14
DragonyxXL schrieb:
Ich höre zum ersten Mal von diesem Einbehalt. Für mein Verständnis: Ich zahle zu irgendeinem Zeitpunkt während der Bauphase 5% der Baukosten (bspw. 25k€ bei einem Haus für 500k€) auf ein Sicherheitskonto. Dort wird das Geld geparkt, bis es nach 5 Jahren an den Unternehmer freigegeben wird. Korrekt?
Wie sieht eine Variante mit Bürgschaft aus?

ein notarunderkonto kostet Geld und ich weiß nicht wie ihr es mit dem unternehmen vereinbart habt. Normalerweise alle Mängel beseitigt dann fließen die 5 % . Sollte innerhalb der 5 Jahre was gravierendes passieren muss man es separat einfordern.

bei uns waren es "nur" 7.500 € einbehalt. Wir haben es auszahlen lassen um ins Grundbuch zu kommen und kosten zu sparen. Der Notar will ja für die Verwaltung Geld sehen und unser Bauträger hat einen ruf zu verlieren. 1,5 Jahre nach dem Bau gibt es noch 2 Mängel die aber nur noch "schönheit" betreffen und abgearbeitet werden
Musketier28.04.16 16:12


Bauträgervertrag und Werkvertrag ist meines Wissens ein kleiner Unterschied, kann also nicht 1:1 übertragen werden.
RobsonMKK28.04.16 16:15
HilfeHilfe schrieb:
bei uns waren es "nur" 7.500 € einbehalt. Wir haben es auszahlen lassen um ins Grundbuch zu kommen und kosten zu sparen.

Wie Musketier gerade erwähnt, beim Werkvertrag steht man bereits im Grundbuch (für das Grundstück auf dem Gebaut wird)
Bieber081528.04.16 21:40
Musketier schrieb:
Meiner Meinung nach ist diese Aussage nicht ganz richtig. Man behält immer 5 % des aktuellen Auftragsstandes ein. D.h. 5% von 67% der Bausumme. Das ergibt dann 63,65% und nicht 62%
Hm, wir haben erst eine Rechnung erhalten. Davon wurden von uns 5 % (bezogen auf die Gesamtsumme) abgezogen. Soweit ich weiß, muss ich diese 5 % zur Abnahme zahlen (Zug um Zug). Das habe ich aber noch nicht so ganz verstanden, ob zur Abnahme oder zur Schlussrechnung. Wir kaufen vom Bauträger.

Wir haben den 5-%-Einbehalt als Fertigstellungs"Bürgschaft". Noch mal: Von der ersten Rechnung haben wir direkt 5 % der Gesamtsumme abgezogen (einbehalten). Zur Abnahme erhalten wir eine "Gewährleistungsbürgschaft" über 5 % der Bausumme. Achtung, hier hat die Verhandlung ergeben, dass die 5 % auf die Bausumme bezogen werden, ein Betrag, den der Bauträger genannt hat und der niedriger ist als der Vertragsgegenstand (quasi Gesamtpreis ohne Grundstück ohne Baunebenkosten; die Rechnung dahinter kennt nur der Bauträger). Die Gewährleistungsbürgschaft gilt 5 Jahre. Der Fertigstellungseinbehalt bezieht sich auf den Vertragswert (5 % davon). Noch mal: Bauträger. Fertigstellungsbürgschaft quasi nach Baugesetzbuch sowieso dabei, Gewährleistungsbürgschaft auf Nachfrage.
Redsonic02.05.16 21:25
Steht denn am Ende des Zahlungsplans immer 100 % oder muss da 95% stehen, damitdie Fertigstellungsbürgschaft von 5% abgebildet wird? Hat nicht mal jemand einen Musterzahlungsplan für mich?

Irgendwie fehlt mir auch im Vertrag eine Info, wann diese Bürgschaft zur Auszahlung kommt. Ist auch die Frage, wer denn darüber entscheidet, wann die freigegeben wird. Und scheinbar ist es keine Gewährleistungsbürgschaft bei uns. Bei uns ist es ein Generalunternehmer. Ist das dann auch schon nach Baugesetzbuch geregelt?

Andere Frage - Thema Zahlungsziel. Welches Zahlungsziel ist normal. Bei uns sollen es 10 Tage sein. Im Baugesetzbuch ist von 30 die Rede. Reichen 10 Tage, um die Rechnung zu prüfen und von der Bank zur Auszahlung zu bringen? Was ist üblich?
Bieber081502.05.16 22:03
Soweit ich es verstehe:
1. Fertigstellungsbürgschaft. 5 % der Vertragssummer, Einbehalt, fällig mit der letzten Rate. Bürgschaftsurkunde Rückgabe mit der letzten Rate.
2. Gewährleistungsbürgschaft. Urkunde wird zur Abnahme (oder vor/mit der letzten Rate?) überreicht und dann nach fünf Jahren zurück gegeben. Eine Barleistung über 5 % als Gewährleistungsbürgschaft hielte ich für ungewöhnlich.
gewährleistungsbürgschaftbauträgerfertigstellungsbürgschaftrechnungeinbehaltbaugesetzbuchratemängelgrundbuchwerkvertrag