ᐅ Bitte um Bewertung des Zahlungsplans
Erstellt am: 25.04.16 23:26
Redsonic28.04.16 00:18
Ok, aber wo soll ich denn ansetzen mit dem Abzug, damit es weniger als 67% werden?
Bauexperte28.04.16 00:28
Hallo,
Ich vermute, dass es nicht an Dir liegen wird, einen Hebel zu finden. Wenn Dein aktueller Favorit diesen Plan aufstellt, wird es einen Grund dafür geben, welchen Du nicht verändern können wirst.
Was imho einzig verbleibt, ist, Dir einen anderen Anbieter zu suchen.
Bauexperte
Ich vermute, dass es nicht an Dir liegen wird, einen Hebel zu finden. Wenn Dein aktueller Favorit diesen Plan aufstellt, wird es einen Grund dafür geben, welchen Du nicht verändern können wirst.
Was imho einzig verbleibt, ist, Dir einen anderen Anbieter zu suchen.
Bauexperte
Bieber081528.04.16 06:57
Da Du 5 % einbehalten kannst, sind es "nur" 62 % beim fertigen Rohbau (inkl. Fenster). Um noch weiter runter zu kommen, versuche die 5. und 6. Zahlung zu verringern (jeweils 8 %) zugunsten der 11. und 12. Zahlung. Voraussetzung: Du einigst Dich mit dem Unternehmer explizit auf den Einbehalt der 5 %.
Im Übrigen ist die 11. Zahlung "bei Beginn" fällig. Das kann doof sein, der stellt Dir eine Palette Fliesen ins Haus, verlangt die Zahlung und dann siehst Du ihn nie wieder ... Kann aber natürlich auch ganz entspannt ablaufen; die allermeisten GU/GÜs sind seriöse Leute; gut ist immer, wenn man vorher weiß, an wen man geraten ist
Im Übrigen ist die 11. Zahlung "bei Beginn" fällig. Das kann doof sein, der stellt Dir eine Palette Fliesen ins Haus, verlangt die Zahlung und dann siehst Du ihn nie wieder ... Kann aber natürlich auch ganz entspannt ablaufen; die allermeisten GU/GÜs sind seriöse Leute; gut ist immer, wenn man vorher weiß, an wen man geraten ist
Musketier28.04.16 06:58
Bei uns war das Verschieben der Prozente relativ problemlos möglich, vorn hier und da 2% abgezogen und dann weiter hinten wieder darauf gerechnet. Die letzten 5 % dann nach Abnahme.
Redsonic28.04.16 07:06
Cool danke, das sind ja mal konkrete Vorschläge.
Aber hierzu jetzt mal die Nachfrage und bitte steinigt mich nicht, weil ich es scheinbar noch nicht begriffen habe. Die 5% Sicherheitseinbehalt sind doch - wie ich verstanden habe - laut Baugesetzbuch obligatorisch. Nur über die Form soll man sich einig werden, oder? Was gibt's denn da für Möglichkeiten bzw. welche Einigung meinst du? Einbehalten des Betrags, Bankbürgschaft oder Versicherung? Was hat das eigentlich damit auf sich, wenn einige Leute sagen, die 5% gibt's erst nach 5 Jahren und Ablauf der Gewährleistung?
Bieber0815 schrieb:
Voraussetzung: Du einigst Dich mit dem Unternehmer explizit auf den Einbehalt der 5 %
Aber hierzu jetzt mal die Nachfrage und bitte steinigt mich nicht, weil ich es scheinbar noch nicht begriffen habe. Die 5% Sicherheitseinbehalt sind doch - wie ich verstanden habe - laut Baugesetzbuch obligatorisch. Nur über die Form soll man sich einig werden, oder? Was gibt's denn da für Möglichkeiten bzw. welche Einigung meinst du? Einbehalten des Betrags, Bankbürgschaft oder Versicherung? Was hat das eigentlich damit auf sich, wenn einige Leute sagen, die 5% gibt's erst nach 5 Jahren und Ablauf der Gewährleistung?
Musketier28.04.16 07:13
Bieber0815 schrieb:
Da Du 5 % einbehalten kannst, sind es "nur" 62 % beim fertigen Rohbau (inkl. Fenster). Meiner Meinung nach ist diese Aussage nicht ganz richtig. Man behält immer 5 % des aktuellen Auftragsstandes ein. D.h. 5% von 67% der Bausumme. Das ergibt dann 63,65% und nicht 62%