BEV insolvenz

andimann

andimann

Moin,


Ich hatte es schon letzte Woche gelesen...und direkt alle letzten Abbuchungen zurück gebucht ;) Verlust dürfe ich somit keinen haben.
Das bleibt abzuwarten... Ich habe zwar auch die letzte Buchung zurückgeholt, ich erwarte aber, dass der Insolvenzverwalter das noch zurückholt.
Selbst wenn du bei der letzten Abbuchung schon ein dickes Guthaben hattest, zählt das zur Insolvenzmasse. Insolvenzrecht hat mit gesundem Menschenverstand nicht nicht zu tun....

Bei uns sind das derzeitige Gutachten aber ohnehin nur 50 Euro, da lohnt es sich nicht so recht, sich graue Haare wachsen zu lassen.

Gruß,

Andreas
 
H

HilfeHilfe

Moin,


Bin/war auch als Stromkunde bei der BEV. Da ich davon ausgehe, dass du als Privatmensch als Nummer 354468 der Forderungsliste bei der Insolvenz leer ausgehst, stellt sich eigentlich nur die Frage nach Schadensbegrenzung.

Unser Vertrag wäre ohnehin in 2 Monaten ausgelaufen, den Sofortbonus haben wir schon bekommen. Da die aber hohe Abschläge angesetzt haben, werden wir da noch einiges an Guthaben haben, was man nun natürlich in den Wind schreiben kann. Von dem 15 % Bonus nach Ablauf von 12 Monaten reden wir erst gar nicht.


Die Stadtwerke haben mich nun schon angeschrieben und nach dem aktuellen Zählerstand gefragt:

Da kommt die Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn ich nun mal meinen aktuelles „Guthaben“ halbwegs korrekt ausrechne und das auf dem Zählerstand draufrechne?

Sprich, ich komme z.B. bei der Berechnung auf ein „Guthaben“ von etwa 250 Euro und melde den Stadtwerken (natürlich rein aus Versehen) einen Zählerstand von 1000 kWh mehr als ich derzeit habe. Diese 1000 kWh sind somit mein „Guthaben“ was ich so mitnehmen kann zum nächsten Anbieter.


Übersehe ich da was?


Und an alle, die da nun „BÖSE“ schreien wollen:

Da die Stadtwerke uns ständig mit viel zu hohen Stromverbrauchsschätzungen nerven (wir hatten mehrere Wasserschäden mit entsprechendem Stromverbrauch für Trocknungsequipment, was die aber trotz schriftlicher Nachweise konsequent ignorieren) und damit für unsere zu hohen Abschlagszahlungen verantwortlich sind, ist mein Mitleid da sehr gering ausgeprägt.


Gruß,


Andreas
UPS ich böser hab es schon do gemacht und den hohen Verbrauch bei BEV gelassen ;) kommt eh kein Sau raus wegen 15€
 
11ant

11ant

3. Strom und Gas gegeneinander verrechnet ohne Sofortboni
... wäre mein Favorit

Wo genau muss man da seine Forderungen hin schicken weiß das jemand ? Wie trägt man sich in diese Insolvenztabelle ein ?
Aktuell gibt es im konkreten Fall erst nur eine vorläufige Insolvenzverwaltung. Nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens (siehe Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen oder wie in diesem Fall auch eine besondere Website) gibt man sich dem Insolvenzverwalter (und wenn man es doppelt moppeln will, auch dem Insolvenzgericht) zu erkennen und bezeichnet dabei auch den Gegenstand und die Höhe seiner Forderung. Viele Insolvenzverwalter reagieren ersteinmal mit Bestreiten, dann sollte man einen Fachanwalt zur Hand haben.

dass du als Privatmensch als Nummer 354468 der Forderungsliste bei der Insolvenz leer ausgehst,
Richtig. Ich wollte mein Beispiel nicht zu komplex machen; ja, es gibt auch noch den Faktor "Rang". Da werden regelmäßig mindestens Fiskus und Sozialkassen vor dem privaten Kleingläubiger stehen.
 
M

matte

So, jetzt is es soweit...

Hab gestern die Schlussrechnung vom BEV für meinen Gasvertrag erhalten.
Die Rechnung ist soweit korrekt (Arbeitspreis/Verbrauch) Allerdings wurde der Sofortbonus i.H.v. 150€ und der Neukundenbonus i.H.v 15% natürlich nicht verrechnet.
Die Schlussrechnung vom Stromvertrag steht noch aus.

Sollte ich innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlen, wird die Sache gleich an ein Inkassounternehmen weiter gegeben.

Kann mich da nun iwie dagegen wehren?

Einfach iwelche Boni verrechnen und nur nen Teil überweisen sehe ich als problematisch an. Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Homepage, dass man Den Sofortbonus ihrer Ansicht nach durchaus verrechnen kann, wenn man eben die 60 Tage beliefert wurde.
Das ist bei mir allerdings nicht der Fall, waren laut Abrechnung nur 54 Tage ^^
 
H

HilfeHilfe

So, jetzt is es soweit...

Hab gestern die Schlussrechnung vom BEV für meinen Gasvertrag erhalten.
Die Rechnung ist soweit korrekt (Arbeitspreis/Verbrauch) Allerdings wurde der Sofortbonus i.H.v. 150€ und der Neukundenbonus i.H.v 15% natürlich nicht verrechnet.
Die Schlussrechnung vom Stromvertrag steht noch aus.

Sollte ich innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlen, wird die Sache gleich an ein Inkassounternehmen weiter gegeben.

Kann mich da nun iwie dagegen wehren?

Einfach iwelche Boni verrechnen und nur nen Teil überweisen sehe ich als problematisch an. Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Homepage, dass man Den Sofortbonus ihrer Ansicht nach durchaus verrechnen kann, wenn man eben die 60 Tage beliefert wurde.
Das ist bei mir allerdings nicht der Fall, waren laut Abrechnung nur 54 Tage ^^
der verbraucherschutz kann schreiben was er will. den stress hast du !

die sollten auch wissen das du eine forderung hast in form vom sofortbonus, die 15 % könnte man evtl noch irgendwie reklamieren

ABER: wenn du eigenmächtig kürzt und das sofort ans inkassounternehmen geht hast du das risiko und stress. Ggfl. wird dann diene schufa auch unsuaber

wir haben auch eine schlussrechnung bekommen mit selbigem spiel. habs dann gelassen und überwiesen , du erreichst da auch keinen mehr
 
M

matte

Ich hab jetzt erstmal widersprochen.
Schreiben geht heute per Einschreiben Rückantwort raus.
Darin enthalten ist die Vertragsbestätigung, in der beide Boni aufgeführt werden und die Bitte, ihre Schlussrechnung diesbzgl. zu prüfen und anzupassen.

Beim "Neukundenbonus 15%" schaut das erstmal so aus, dass das erst nach 12 Monaten wirksam ist, also für mich weg fällt.
Der Sofortbonus ist aber eine andere Geschichte, weil der nicht zeitlich gekoppelt ist. Es heißt lediglich, dass er ca. 60 Tage nach Lieferbeginn ausbezahlt wird)

Mal schauen, was raus kommt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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