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ᐅ BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt


Erstellt am: 04.11.21 18:56

Benutzer20030.11.21 10:29
Smeagol schrieb:

Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist den Antrag auf KFW55 proforma zu stellen, um die Förderung von 28 TSD EUR noch zu erhalten? Also wenn Grundstück vorhanden ist aber die eigentlich Bauplanung mit dem GU noch nicht fertig ist.
Hast Du denn auch die "pro forma" Bestätigungen des Energieberaters zu dem noch nicht geplanten Haus? War ne rethorische Frage 😉

Also klares "nein".
Hauswunsch 2330.11.21 10:30
Wie lange hat man denn Zeit den Hausbau dann durchzuführen? Wenn wir den Antrag für KFW 55 im Januar stellen, aber der Baubeginn aufgrund der aktuellen Preissituation noch ungewiss ist? Habe dazu leider nichts gefunden, nur halt die Abgabefrist 31.01.2022.
Benutzer20030.11.21 10:44
Hauswunsch 23 schrieb:

Wie lange hat man denn Zeit den Hausbau dann durchzuführen?
36 Monate

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30 Zeichen
Smeagol30.11.21 11:12
Benutzer200 schrieb:

Hast Du denn auch die "pro forma" Bestätigungen des Energieberaters zu dem noch nicht geplanten Haus? War ne rethorische Frage 😉

Also klares "nein".


Danke!

Hatte hierzu andere Infos: Das nämlich die Info vom GU, dass die Grundstücks ID/Nummer ausreicht. Ist also "Schmarrn" demnach und man braucht ne Energieberatung.
Benutzer20030.11.21 11:19
Smeagol schrieb:

Hatte hierzu andere Infos: Das nämlich die Info vom GU, dass die Grundstücks ID/Nummer ausreicht. Ist also "Schmarrn" demnach und man braucht ne Energieberatung.
Wie willst Du auch sonst gegenüber der KfW belegen, dass Du KfW 55 (oder was auch immer) bauen wirst.

Einbindung eines Energieeffizienzexperten – Förderprozess und Gesamtkonzept.
11ant30.11.21 11:42
Smeagol schrieb:

Hatte hierzu andere Infos: Das nämlich die Info vom GU, dass die Grundstücks ID/Nummer ausreicht. Ist also "Schmarrn" demnach und man braucht ne Energieberatung.
Ich würde denken: sowohl als auch. Für einen Eingangsstempel mag genügen, zunächst nur das Objekt bezeichnen zu können. Aber wenn ein Antrag zu bearbeiten angefangen wird, schaut der Bearbeiter zuerst auf die Vollständigkeit der Unterlagen und wird anmahnen, wenn diese nicht vollständig sind. Dabei wird Dir wohl eine Frist gesetzt werden, die Unvollständigkeit zu heilen. Wenn diese Frist dann erfolglos verstreicht, muß daraus die Folge des ablehnenden Bescheides erwachsen - und dann kommt unausweichlich zum Tragen, daß damit Dein Eingangsstempeldatum seinen Wert verliert. Soweit ich mit dieser Einschätzung richtig liege, folgt daraus: wenn Du Ende Januar den Antrag stellst, der Bearbeiter sechs Wochen später erst mit der Bearbeitung anfangen kann und Dir zwei Wochen Zeit zum Nachbessern der Vollständigkeit einräumt, dann mußt Du Ende März liefern können. Auf einen Termin beim Energieberater wirst Du nicht kürzer warten müssen als der Antragsbearbeiter Zeit braucht - Dein Haus sollte also bereits zu planen begonnen sein. Die Ampel ist also seit der Pressemeldung der Einstellung bereits dunkelgelb für diejenigen Bauherren, die jetzt immerhin schon im Flughafengebäude angekommen sind. Für Dich mit jetzt noch garnichts in der Hand sehe ich den Flieger ohne Dich abheben. Einen Bauvertrag für ein KfW55 Haus wirst Du dennoch nicht entschädigungslos wieder auflösen können. Also entweder Du kannst Dir leisten auf KfW40 upzugraden oder KfW55 auch ohne Förderung zu bauen. Ich würde Dir raten, auch in der Zwischenphase "KfW55 nicht mehr gefördert, aber noch nicht gesetzlicher Mindeststandard" schon KfW55 zu nehmen, da es bereits de facto Marktstandard geworden ist. Deswegen kann man die Förderung ja jetzt auch einstellen: weil der Förderzweck, das energiepolitisch gewollte Handeln der Bauherren zu beschleunigen, bereits erfüllt ist. DAFÜR gibt/gab es das Fördergeld ja - nicht als Taschengeld für Dich.
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