Bebauungsplan vs §34 Symbole und Linien

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B

baumichel

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Ablesen von Bebauungsplänen.

Wir haben ein interessantes bebautes Grundstück besichtigt (Bayern).
Der angehängte Auszug stammt aus einem Bebauungsplan für ein Gebiet in der Nähe des Grundstücks. Für das Grundstück selbst scheint es keinen Bebauungsplan zu geben.

Mich interessiert die Bedeutung der Linien, auf die ich die blauen Pfeile gesetzt habe. Handelt es sich hier um eine Art Baulinie/Baugrenze, oder wird damit etwas anderes angezeigt?

In Zukunft würde ich vielleicht gerne das Haus um einen größeren Wintergarten über dieser Linie, oder eine überdachte Pergola im Garten erweitern und wüsste natürlich schon gerne, ob das vll. durch diese Linie ausgeschlossen ist.
Da wir uns noch gar nicht sicher sind, ob das Haus/Grundstück überhaupt in Frage kommt, wollte ich jetzt natürlich nicht gleich einen Termin im Bauamt wahrnehmen.

Vielen Dank euch!
Michel
bebauungsplan-vs-34-symbole-und-linien-346906-1.png
 
E

Escroda

Für das Grundstück selbst scheint es keinen Bebauungsplan zu geben.
Der Schein sollte verifiziert werden, da bei trügerischem Schein die Antworten wertlos sind.
Handelt es sich hier um eine Art Baulinie/Baugrenze
Nein.
wird damit etwas anderes angezeigt?
Ja. Die Linien stammen aus der Liegenschaftskarte und grenzen Gebiete unterschiedlicher Nutzung voneinander ab, hier Wohnbaufläche und Gartenland. Dabei handelt es sich um die tatsächliche Nutzung zum Zeitpunkt der letzten Fortführungsvermessung. Da der Bebauungsplan alt zu sein scheint, könnten sie nicht mehr den aktuellen Stand wiedergeben. Unabhängig davon haben sie aber keinerlei planungsrechtliche Bedeutung.

Falls es sich tatsächlich um ungeplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) handelt, könnte man aber faktische Baugrenzen erkennen, die zufälligerweise in der Nähe der Nutzungsartengrenzen liegen (hintere Gebäudefluchten). Der Wintergarten könnte also problematisch werden, die unabhängige Pergola eher nicht. Ein Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde könnte helfen, Rechtsverbindlichkeit schafft nur eine Bauvoranfrage.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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