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ᐅ Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan


Erstellt am: 18.12.2019 15:00

11ant 20.12.2019 01:00
Satteldach mit 22 bis 28° DN und Staubsaugerkniestock (sowie auch das geringe Delta zwischen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl) lese ich als klare Aussage, daß hier nur zwei Hausmodelle erwünscht sind: nämlich der hier wörtlich zu nehmende "Anderthalbgeschösser" mit einem am Katzentischchen sitzenden DG auf einem die Hosen anhabenden EG; oder der Bungalow mit Abstell-Spitzboden.

guckuck2 20.12.2019 07:04
Ich finde das schreit nach einem Bungalow. 130qm passt da doch gut.

Escroda 20.12.2019 07:22
Specki schrieb:

Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat."
Das gilt in Niedersachsen. Für Bayern gilt:
Art. 83 BayBO aktuell
(6) Soweit § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gilt insoweit Art. 2 Abs. 5 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung fort.
Art. 2 Abs. 5 BayBO 1998:
Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer
Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.

Die bayerische Architektenkammer führt dazu aus:
Mit Höhe ist die von OK Fußboden bis zur OK Fußboden bzw. bis zur äußeren Dachhaut gemessene Höhe gemeint, nicht die lichte Raumhöhe.
Aber egal, mit DN28 und ohne Dachgauben wird's sowieso kein Vollgeschoss.
Specki schrieb:

Ich verstehe die krassen Beschränkungen im Bebauungsplan halt einfach nicht.
Dann lass' Dir heute die Begründung zum Bebauungsplan geben. Darin sollte erklärt sein, warum man so restriktiv festgesetzt hat. Wenn es so lange dauert (2001-2020), bis der Bebauungsplan umgesetzt werden kann, gab und gibt es vermutlich erhebliche Widerstände von irgendwelchen Interessensgruppen.

Specki 20.12.2019 08:25
Also der Bebauungsplan steht schon seit 2001 fest. Das passt auch alles so.
"Problem" bei meinem hinteren Grundstück war, dass seit 2001 diese Straße geplant ist.
Aber ein Grundstück dazu hat der Stadt gefehlt. Und zwar das von unserem Nachbarn. Dort hat bis vor 4 Jahren eine alte Dame gewohnt, die ihr Grundstück nicht verkaufen wollte. Somit hat ein Teil der Stadt gefehlt und sie konnten die Straße nicht bauen.
Die Dame verstarb vor 4 Jahren. Es gab eine Erbengemeinschaft, die Streit hatten. Einer davon hat die Zangsversteigerung herbeigeführt. Somit hat er selbst alles dann erworben. Aber auf Teile davon hatte eine Firma ein Vorkaufsrecht, die hat davon Gebrauch gemacht und die Stadt hat vom Vorkaufsrecht auf das fehlende Grundstück für die Straße Gebrauch gemacht und sich dieses gesichert.

Laut telefonischer Aussage wird die Straße nun 2020 gebaut. Aber ich versuche später noch zur Gemeinde zu fahren.

Specki 20.12.2019 08:27
Danke für die Richtigstellung. Hat aber ja im Endeffekt aufgrund der Dachneigung und des niedrigen Kniestockes keine Auswirkung

Altai 20.12.2019 10:16
Ich würde einen Bungalow bauen mit der Wohnung für euch im EG und unter dem Dach (maximale Neigung) dann das Arbeitszimmer und Stauraum/eventuell Technik unterbringen. Ich denke, da kann man ein schönes Haus hinbekommen.
baybogrundstückbungalowfußbodenvorkaufsrecht