W

Warning: Undefined array key "username" in /www/htdocs/w01d981c/backend.hausbau-forum.de/frontend/index.php on line 352
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bebauungsplan - Erhalt von Sträuchern - Verständnisfrage


Erstellt am: 09.01.2021 20:49

SaschaL 09.01.2021 20:49
Hallo zusammen,

ich habe eventuell ein Grundstück in Aussicht... wenn, muss meine Zusage aber recht kurzfristig erfolgen.

Grundstück hat ca. 600qm bei 18x33m Maße... "Problem": Im hinteren Bereich ist ein 8 Meter breiter Streifen in welchem "Sträucher" stehen, die - wenn ich es richtig verstehe - erhalten werden sollen. Zusätzlich soll weiteres dort gepflanzt werden.

Die Sträucher sind locker 6 Meter hoch und bei 8 x 18 Meter gehen gut 144qm verloren. Da darf man nicht nur nix bauen - man kauft am Ende für 144qm x Preis lediglich Gestrüpp 😉

Text im Bebauungsplan:
9. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a und b Baugesetzbuch)

Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, vgl. Textfestsetzung Nr. ....

Besagte Textfestsetzung hierzu:
Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25 a) und b) Baugesetzbuch) Innerhalb der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher gemäß § 9 (1) Nr. 25b Baugesetzbuch zu erhalten.
Ergänzend sind gemäß § 9 (1) Nr. 25a Baugesetzbuch standortgerechte Laubgehölze als Heister 2 x verpflanzt mit einer Höhe von 150 bis 175 cm und Sträucher, 2 x verpflanzt, Höhe 80- 100 cm zu pflanzen.

Fragen:
  • Diese wirklich hohen (6 Meter) und breiten (8 Meter) Sträucher müssen erhalten werden?
  • Man darf sie nicht in der Höhe oder breite Stutzen?
  • Zusätzlich muss in diesem Bereich noch das beschriebene gepflanzt werden?
  • Was bedeutet "2 x verpflanzt"?
  • Wenn der Bagger die beim Vorbereiten des Bodens "aus Versehen" erwischt gibt es richtig Ärger?
Ich wundere mich nur, dass der QM-Preis gleich hoch ist, wie bei Grundstücken, welche am Ende keine solche Zone haben. Von den 600qm bleiben dann am Ende ja nur nutzbare 450 übrig.

11ant 09.01.2021 21:07
Pflanzgebotsstreifen sind Pflanzgebotsstreifen, basta. Sofern Du kein Doppelpech hast, zählt diese Grundstücksfläche immerhin noch für die Grundflächenzahl. Eine Baumschutzsatzung für Sträucher sehe ich sich daraus nicht ergeben, auch ist die Regelung nicht dafür gedacht, Verbuschung zu fördern. Ein Dornröschendickicht soll damit regelmäßig nicht geschützt werden. Sechs Meter hohe Sträucher habe übrigens noch nicht gesehen. Jammere nicht, 450 qm nutzbarer Baugrund gelten heutzutage schon als Königreich, von den Ponderosas in MeckPomm oder der brandenburgischen Prärie einmal abgesehen.

SaschaL 09.01.2021 21:20
Ich fand auch eher, dass das nach dünnen Bäumen aussah, aber ist ja egal, ob das nun Sträucher oder Bäume sind - sie sind 6 Meter hoch und "standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher sind zu erhalten".

Hm. Ich jammere gar nicht. Wenn die auf 2 Meter Höhe gestutzt werden könnten, wäre das ja noch ok.... aber bei der Höhe und vor allem 8 Meter (!) Tiefe finde ich das schon grenzwertig. Ich kaufe ja schließlich 600qm... da nix zu bauen, finde ich auch vollkommen ok, aber die Terrasse bzw. die Grünfläche wird dann schon überschaubar.

Wolkensieben 09.01.2021 22:22
Finde ich schon mal gut, wenn sich jemand VOR dem Kauf den Bebauungsplan ansieht.

Geh zum Bauamt und frag, ob jemand Nettes von Ihnen mit Dir zum Grundstück fährt oder mach Foto, und besprecht das miteinander. Was möglich ist, was muss bleiben. Wenn man einen 6 Meter Baum auf 2,50 stutzt hat der wahrscheinlich keine Lebensgrundlage mehr. Handelt es sich um Sträucher und man darf sie soweit runterstutzen sieht das anders aus. Stell Dir vor, Du kaufst so ein Grundstück und musst dann noch bepflanzen.

Bloss nicht "aus Versehen" plattmachen, das wird gar nicht gern gesehen und kann sehr teuer werden.

Zum anderen Thema, dass Du dann soviel qm verschwendeten Baugrund hast. Sieh das mal positiv: lieber Singvögel und Eichhörnchen als Gartennachbarn auf dem eigenen Grundstück als eine Reihe Altglascontainer und Kleidersammler, die die Gemeinde Dir vor die Nase setzt.

Dein Grundstück wäre für mich Luxus, auch mit Pflanzgebotsstreifen wie schon geschrieben hat. Der Pflanzstreifen fast so gross wie mein Bauplatz, aber das hilft Dir jetzt auch nicht weiter.

ypg 09.01.2021 22:44
SaschaL schrieb:

Da darf man nicht nur nix bauen -
Du darfst doch eh nur im Baufenster bauen. Grenzabstände müssen generell eingehalten werden. Oder meinst Du, alle unsere Häuser stehen auf bezahlter Grundfläche und der Garten drum herum ist geschenkt?
SaschaL schrieb:

man kauft am Ende für 144qm x Preis lediglich Gestrüpp 😉
Gestrüpp ist a... teuer. Andere würden sich die Finger nach Grundstücken lecken, wenn etwas Baumbestand drauf wäre. Bei Dir scheint schon eine schicke Sichtschutzhecke drauf zu sein - dafür bezahlt man mehrere tausend Euronen, wenn man zur Baumschule geht.
SaschaL schrieb:

Von den 600qm bleiben dann am Ende ja nur nutzbare 450 übrig.
Siehe oben.
SaschaL schrieb:

standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher sind zu erhalten".
Bedeutet: nicht ausbuddeln, nicht vergiften, nicht abhacken oder umnieten.
Stützen und in Form schneiden darfst Du.

SaschaL 09.01.2021 22:59
Danke für Eure Antworten.
Wolkensieben schrieb:

Finde ich schon mal gut, wenn sich jemand VOR dem Kauf den Bebauungsplan ansieht.
Wie kann man sowas kaufen, ohne sich den anzusehen?
Wolkensieben schrieb:

Geh zum Bauamt und frag, ob jemand Nettes von Ihnen mit Dir zum Grundstück fährt oder mach Foto, und besprecht das miteinander.
Schöne Idee, Danke!
ypg schrieb:

Du darfst doch eh nur im Baufenster bauen. Grenzabstände müssen generell eingehalten werden. Oder meinst Du, alle unsere Häuser stehen auf bezahlter Grundfläche und der Garten drum herum ist geschenkt?
Ja, das habe ich gedacht, ich Dussel. Im Ernst: Nein, ich bin nicht blöd... aber wenn Du dort hinten 8 Meter hast, kannst Du da ein Klettergerüst hinstellen... oder einen Schuppen... Trampolin... whatever. Für mich endet das Grundstück faktisch 8m weiter vorne.
ypg schrieb:

Gestrüpp ist a... teuer. Andere würden sich die Finger nach Grundstücken lecken, wenn etwas Baumbestand drauf wäre. Bei Dir scheint schon eine schicke Sichtschutzhecke drauf zu sein - dafür bezahlt man mehrere tausend Euronen, wenn man zur Baumschule geht.
6 Meter hohe Sichtschutzhecke, die im Winter nicht grünt? Ich weiß ja was Du meinst - klar kann eine natürliche Grenze auch ganz cool sein. Aber es ist wirklich hässliches "Gestrüpp" und dazu sehr hoch und insgesamt verwildert in der Optik. Hab leider kein Foto, ich glaub dann wären meine Bedenken klarer.
ypg schrieb:

Bedeutet: nicht ausbuddeln, nicht vergiften, nicht abhacken oder umnieten.
Stützen und in Form schneiden darfst Du.
Das doch schonmal gut. Danke.
sträuchergrundstückbaugrundbäumesichtschutzhecke