W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor?


Erstellt am: 03.07.17 22:21

pelmenipeter12.07.17 10:13
geschätzt sind es 10-12 Bäume > 60cm
pelmenipeter12.07.17 11:20
Neuigkeiten von der Gemeinde: Genehmigung würde 75€ kosten, egal wie viele Bäume. Ersatzpflanzungen sind aber notwendig, pro volle 60cm Stammumfang des gefällten Baumes 1 Ersatzbaum (mind. 10cm Stammumfang bei Laubbäumen oder mind. 125cm hoch bei Nadelbäumen)

Klingt erstmal nicht so dramatisch
Peanuts7412.07.17 11:31
Wohin musste die pflanzen? Auf Dein Grundstück?
pelmenipeter12.07.17 11:43
Zitat aus der Satzung:
"Die Pflanzung ist auf dem Grundstück vorzunehmen, auf dem die Bäume beseitigt wurden. Im Einzelfall kann die
Ersatzpflanzung auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung durchgeführt
werden."

Und noch etwas, gerade der letzte Satz ist interessant:
"Die Bemessung der Auflage zur Ersatzpflanzung richtet sich unter Berücksichtigung des Schutzzweckes nach dem Wert des beseitigten Baumbestandes. Der Wert eines geschützten Baumes und die daraus resultierenden und erforderlichen Ersatzpflanzungen, ergeben sich aus den in der Anlage 1 zu dieser Satzung definierten Kriterien und Bestimmungen. Unzumutbare Härten bei historisch bedingten verwilderten Grundstücken sind zu berücksichtigen."

Hecken sind auch möglich:
"In Ausnahmefällen kommt als Ersatzpflanzung auch die Anpflanzung von Hecken und Sträuchern in Betracht. Dabei sollen die Hecken folgende Mindestabmessungen haben: Länge: mind. 5 Meter Breite: mind. 0,5 Meter Höhe: mind. 1 Meter (zukünftige, dauerhafte Wuchshöhe) Ein Ausnahmefall liegt in der Regel nur vor, wenn die Anpflanzung von Bäumen auf Grund der Grundstücksgröße und bereits vorhandener geschützter Bäume nicht zumutbar ist."
Peanuts7412.07.17 11:45
Das meinte ich, 10 Bäume fällen und wieder 10 riesige Bäume zu pflanzen macht nicht so viel Sinn, wenn das Grundstück nicht riesig ist.
bäumeersatzpflanzungengrundstücksatzungheckenstammumfanganpflanzung