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ᐅ Bauzeit Verlängerung wegen Baugerüst


Erstellt am: 14.08.19 20:41

_steven_14.08.19 21:29
nightdancer schrieb:

ich würde das nicht unterschreiben. aber ich hätte den Bauvertrag und LB vorher durch Experten prüfen lassen. Das habt ihr offensichtlich nicht getan. Auch einen eigenen Sachverständigen zur Bauüberwachung habt ihr bestimmt auch nicht.....

Beides haben wir. (Vertrag wurde vorher überprüft, beide Familien haben einen eigenen Sachverständigen zur Bauüberwachung)

lt. Vertrag beginnt der Baubeginn nach bereistellen unserer Leistungen (Baustraße, etc) und die Baufirma hat dann x Wochen zeit.
Jede Familie hat auch einen Separaten Bauvertrag.

Wir stellen uns auch die Frage, was wäre wenn wir uns nicht kennen würden, wie würde das dann gelöst werden?
Beiden Familien wurden Separat eine Baufrist von x Wochen vertraglich zugesichert.
nightdancer14.08.19 21:38
Nach Herstellung Gründung/ Bodenplatte, Wände EG, Decke und Wände OG, Dachstuhl, Fenster/ Haustür sowie der Lieferung der Fassadendämmung,
Dacheindeckung und des Kieses für den Estrich beim BV B gehen die Arbeiten am BV A weiter.

was ist wenn die Fenster nicht zeitig kommen oder der Dachstuhl oder oder oder, das macht doch gerade alles zum Freibrief. und die vermeintlichen Mehrkosten ist erst mal für mich eine Drohkulisse, weil der BU sich vertragsmäßig evtl. in der schlechteren Position befindet.
nightdancer14.08.19 21:41
der bu hat gefälligst seine Lieferungen so zu koordinieren, dass die Rüstkosten für die eine Seite des Gerüstes auf der zufahrt kaum der rede wert sein dürften. vielmehr wird er evtl. nicht die Manpower haben, beider Häuser gleichzeitig fertig zu bekommen
ypg14.08.19 22:52
Wenn Du das nicht unterschreiben möchtest, dann gibt es wohl ein Problem.
Mag jetzt zwar nicht Dein Problem sein, aber zaubern kann der BU wohl nicht. Ganz schlechter BU
Ich würde mich für die vernünftige und machbare Option entscheiden und nicht für die unmögliche.
Dr Hix14.08.19 23:23
ypg schrieb:

aber zaubern kann der BU wohl nicht

Muss er doch auch gar nicht; er benennt die Lösungen doch selbst (Gerüst wiederholt ab-/aufbauen und/oder Material auf anderen Wegen transportieren).

Das kostet natürlich extra, ich kann allerdings nicht erkennen auf welcher Basis der BU diese Kosten den Bauherren aufs Auge drücken sollte...wenn nicht durch Unterschrift dieser schönen Vereinbarung.

Die Sache wäre sicherlich anders gelagert, würden beide Bauherren mit unterschiedlichen Unternehmen bauen, aber ein BU, der sich selbst im Weg steht, sollte nicht das Problem der Bauherrschaft sein.
Farilo14.08.19 23:40
Würde ich definitiv nicht so unterschreiben.

Die Baufirma hat bei der Vorplanung gepennt und will die Zeche dafür jetzt den Bauherren zahlen lassen.

Frag dochmal ob die solch eim Konstrukt schon mal hatten und wenn ja, wo es war. Dann könnt ihr die Bauherren ja mal fragen wie es gelaufen ist.

Ich würde mich nicht wundern wenn die Firma solch eine Konstellation zum ersten mal hat.
vertrag