Bauvoranfrage Paragraph 34 Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

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J

JohnDonald

Moin Moin,

Ich habe gehofft hier ein paar Infos zu dem Paragraphen 34 zu bekommen.

Wir planen aktuell ein Haus mit Einliegerwohnung. Dieses Haus ist allerdings größer als die Häuser auf unserer Straßenseite. Mit der Frau vom Bauamt hatte ich bereits Kontakt, ihr ist lediglich die Dachform und First bzw. Traufhöhe wichtig. Natürlich muss sich der Rest auch dem Gesamtbild fügen, da sind wir aber nicht so verkehrt. Auf unserer Seite sind zur rechten Seite nur Bungalows, zur linken nur Siedlungshäuser aus den 60er bzw. 70er Jahren. Auf der gegenüberliegenden Seite sind allerdings schon ein paar neuere und größere Häuser.

Unser Haus würde 7,7m breit und 16,46m lang werden, Satteldach(40 bis 45 Grad) maximal 9m Firsthöhe.

Der Bungalow rechts von uns hat ca diese Maße, ist allerdings ein Bungalow. Die Siedlungshäuser sind so um die 10m lang, ein einziges ca 12m bis 13m.

Grundsätzlich dachten wir, dass das ja gar nicht so verkehrt ist, dann ist allerdings ein netter Berater einer Hausbaufirma gekommen und hat überall Probleme gesehen. Dies hat uns natürlich extrem verunsichert, besonders weil da bei der Planung mit den anderen Firmen nie irgendwelche großen Bedenken aufgetaucht sind.

Das Grundstück selber ist ziemlich groß, 1710qm. Die anderen Grundstücke neben uns eher kleiner. Die meisten auf denen ein Siedlungshaus steht haben so ca 700qm Grundstück. Die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ist bei uns auf jeden Fall geringer als dort.

Auf der anderen Straßenseite wäre unser Projekt ganz sicher kein Problem, auf unserer Seite müssen wir hoffen.

Vielleicht gibt's ja hier jemanden der ein bisschen Erfahrung hat und weiß wie die Ämter so ungefähr entscheiden.

Beste Grüße aus dem Norden

Christian
 
rick2018

rick2018

Wir haben Erfahrung mit §34. Ich kann dir nur einen ganz wichtigen Tipp geben.
Nimm einen örtlich gut vernetzten Architekten. Für einen GU ist das nix.
Der Zeichenknecht von GU will Masse und einfach.
Dachform hat mit §34 eigentlich nichts zu tun.
Ortsübliche Bebauung kann vieles bedeuten.
Wenn es auf der anderen Straßenseite kein Problem wäre ist es auf eurer Seite auch Keines...
Unser Haus ist auch größer als die Nachbarhäuser, hat eine andere Dachform usw. wir haben es schlussendlich mit Stadtentwicklung (Räume schaffen und erhalten) durchgebracht. Wir hatten viele Gespräche mit den örtlichen Behörden. Auch bei der Einfriedung gab es einige Diskussionen (separater Bauantrag).
 
E

Escroda

Führe mal einen Katasterauszug ... in die Diskussion ein, sonst bleibt es Stochern im Nebel.
Und ein Luftbild und ein Schrägluftbild, falls vorhanden.
hat überall Probleme gesehen
Welche denn?
Vielleicht gibt's ja hier jemanden der ein bisschen Erfahrung hat
Ja.
und weiß wie die Ämter so ungefähr entscheiden
Nein.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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