Bauvoranfrage für Grundstück ohne Bebauungsplan / Begründung

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erstes_haus

Hallo zusammen,

ich habe ein Grundstück gefunden welches aus zwei Flurstücken besteht(1 und 2 siehe Anhang).
Zu Flurstück 1 liegt ein Bebauungsplan(§ 30/1) vor. Zu Flurstück 2 keiner(§30/3).
Ein Bau käme jedoch nur in Flurstück 2 in Frage, da dieser relativ abgelegen zur Strasse ist und der hintere Bereich ebenso besser genutzt werden kann. Zusätzlich soll eine kleiner Weg(derzeit Feldweg) ausgebaut Werden(asphaltiert) und als Garagen/Wohnungszufahrt genutzt werden(gestrichelter Weg).

Ein Anruf bei dem entsprechenden Bauamt, gab schon einmal keine großen Hoffnungen auf Erfolg.
Es wurde gewünscht das Vorhaben zu Begründen und als Anlage zur Bauvoranfrage beizufügen.

Jetzt frage ich mich, was für das Bauamt nachvollziehbare Gründe wären, weshalb das Haus im Hintern Bereich(2) stehen dürfte.

Derzeitige Gründe:
1. wäre der Lärmbelästigung des neuen Weges geringer
2. wäre der hintere Teil effektiver nutzbar

Habt Ihr Vorschläge/Erfahrungen was in diesem Fall an Begründungen akzeptiert/toleriert werden?

Besten Dank im Voraus

(Viereck = Haus, Rechteck = Garage)

Grundstückslageplan mit Grenzen, Gebäuden und Wegen
 
wpic

wpic

Die Situation kann nur detailliert beurteilt werden, wenn der gesamte Bebauungsplan inkl. Planlegende und Textteil vorliegt. Mit der Interpretation des B-Plans und einer planungsrechtlichen Einschätzung bezüglich Deines Bauvorhabens beauftragst Du am besten einer Architekten, der auch Kontakt mit den Baubehörden aufnehmen kann und ggf. eine Bauvoranfrage stellt.

Privatpersonen ohne genaue Kenntnisse des Bau- und Planungsrechtes, die einfach "mal eine Frage stellen wollen", werden von den Sachbearbeitern des Bauamtes des öfteren nicht ernst genommen und abgewimmelt. Der Architekt kann für Dich "auf Augenhöhe" argumentieren. Dann sieht die Situation meistens schon anders aus.
 
Zuletzt aktualisiert 03.12.2025
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