W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauverzug des Bauträgers - Wer trägt die Mietkosten?


Erstellt am: 08.02.25 18:47

wiltshire09.02.25 11:28
nordanney schrieb:

Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht für den Bauträger, die Verzögerung direkt zu meiden (schlechtes Wetter o.ä.), aber ohne jegliche Info von ihm ist er gesetzlich in Verzug. Das ist zumindest Fakt.
Was Du "Fakt" nennst mag juristisch korrekt sein und wird von mir nicht bestritten. Für eine Einschätzung, ob ein Anspruch besteht oder nicht fehlen schlichtweg die vollständigen Informationen.
Der Vorschlag zum Schreiben von ist so formuliert, dass ich den Eindruck habe, dass keine Erfahrung in geschäftlicher Kommunikation oder Projektmanagement vorliegt. Darauf kann ich eingehen.
Anniiii09.02.25 12:02
Wir haben tatsächlich keine Ahnung in dem Bereich was Verträge betrifft und wie die Grundlagen zur geschäftl. Kommunikation aussehen.

Also unterm Strich scheint es für mich nicht unwahrscheinlich, dass wir etwas von ihm Verlangen dürfen. Ist er denn in der Nachweispflicht? Wir wurden nämlich nie auf Verzögerungen mit konkreten Zeitangaben hingewiesen, weder bei "Extrawünschen" noch bei "Unwetter" und auch nicht wenn Handwerker krank waren, Fehler ausgebessert wurden etc.

Er ist der Werkunternehmer und wir sind schon die Bauherren nach meinem Verständnis. Zumindest mussten wir die Bauherrenhaftpflicht abschließen und jeder gebaute Stein geht sofort in unseren Besitz über.

Für mich bedeutet das, dass wir unsere bisherigen Zusatzkosten auflisten und formal anmahnen. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob wir nicht gleich einen Anwalt mit ins Boot holen um Formfehler zu vermeiden oder ein selbst aufgesetztes Schreiben verfassen.

Danke mal zwischendurch an alle, die sich bisher reingedacht und so ausführlich geantwortet haben!
nordanney10.02.25 13:16
Anniiii schrieb:

Ist er denn in der Nachweispflicht?
Klar. Er hat ja auch schriftlich einen Übergabetermin/Fertigstellungstermin garantiert.
Anniiii schrieb:

Wir wurden nämlich nie auf Verzögerungen mit konkreten Zeitangaben hingewiesen, weder bei "Extrawünschen" noch bei "Unwetter" und auch nicht wenn Handwerker krank waren, Fehler ausgebessert wurden etc.
Insofern würde ich ihn jetzt anschreiben, dass der Termin überschritten ist und bei Dir die Kosten für Wohnung und Bereitstellungszinsen laufen.
Anniiii schrieb:

Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob wir nicht gleich einen Anwalt mit ins Boot holen um Formfehler zu vermeiden oder ein selbst aufgesetztes Schreiben verfassen.
Gute Idee. Zumindest für eine Erstberatung.
Musketier10.02.25 13:37
Die zitierte Passage aus dem Werkvertrag ist ja nur zur Feststellung des Verzugs.

Bei uns stand damals auch drin, welchen Anspruch an Entschädigung wir pro Tag/Monat haben.
Vielleicht nochmal genau nachlesen.
Anniiii10.02.25 14:02
Musketier schrieb:

Die zitierte Passage aus dem Werkvertrag ist ja nur zur Feststellung des Verzugs.

Bei uns stand damals auch drin, welchen Anspruch an Entschädigung wir pro Tag/Monat haben.
Vielleicht nochmal genau nachlesen.

Diesbezüglich steht bei uns nichts drin. Wir haben noch den Punkt, dass wir in nach Bauverlauf zahlen in max. x Raten und welche genau. Dabei wird 5% zurückgehalten für die rechtzeitige und mängelfreie Fertigstellung..
wiltshire10.02.25 15:28
Anniiii schrieb:

Also unterm Strich scheint es für mich nicht unwahrscheinlich, dass wir etwas von ihm Verlangen dürfen. Ist er denn in der Nachweispflicht?
Nein. Du hast ja einen Termin im Vertrag stehen und natürlich kannst Du fordern, dass der eingehalten wird und auch, dass Du die finanziellen Nachteile, die Dir dadurch entstehen erstattet bekommst. Fordern kannst Du erst einmal alles.
Du musst damit rechnen, dass Du mit der Forderung auf Widerstand stößt und da ist es gut zu wissen worin dieser Widerstand bestehen kann und welche Möglichkeiten sich für Deinen Dienstleister aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.
Aus dem Abgleich Deiner Forderung und der erwartbaren Argumente bei Zahlungsunwilligkeit kannst Du eine Strategie entwickeln und die entscheidet, wie Du vorgehst.
Die Strategie kann auch "Anwalt" heißen. Mir gefällt es gut, dass Du Eure Erfahrung in solchen Dingen gering einstufst. Damit zeigst Du, dass Du nicht blind für Schwachstellen bist. Dazu machst Du auf mich aus Deinem Sprachgebrauch heraus den sympathischen Eindruck, ein sehr freundlicher Mensch zu sein, der Disharmonie lieber vermeidet. Ich empfehle so gut wie nie einen Anwalt, aber hier mach ich mal eine Ausnahme. Meine Strategie wäre, den Anwalt um eine Beratung und beim Formulieren der Forderung um Hilfe zu bitten und den ersten Brief mit der anwaltlichen Formulierung auf eigenem Briefpapier sicher zuzustellen. Wenn dann Widerstand kommt, würde ich dem Anwalt die weitere Kommunikation übergeben.
anwaltforderunganspruchvertrag