ᐅ Bauverzug des Bauträgers - Wer trägt die Mietkosten?
Erstellt am: 08.02.25 18:47
nordanney10.02.25 15:53
wiltshire schrieb:
Nein. Du hast ja einen Termin im Vertrag stehenMich würde zunächst auch mal interessieren, ob es ein Bauträgervertrag ist (mit Einbeziehung Makler- und Bauträgerverordnung = Du kaufst Grundstück und Haus als Paket vom Bauträger) oder ein Verbraucherbauvertrag (Du lässt eine Firma ein Haus auf einem in Deinem Eigentum stehenden Grundstück bauen).Für beide Verträge ist grundsätzlich gesetzlich geregelt, dass Dir der Bauträger oder das Bauunternehmen ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt einen Schadenersatz schuldet. Diesen Anspruch kann man nicht wegdiskutieren. Man kann höchstens - wenn es Verzögerungen gibt, die der Bauträger oder das Unternehmen nicht zu verschulden haben - über eine Verschiebung des Fixtermins sprechen. Hierfür müsste Dir gegenüber aber eine Anzeige erfolgen, dass sich aus welchen Gründen auch immer eine Verschiebung ergibt.
wiltshire schrieb:
Fordern kannst Du erst einmal allesNach dem Geschilderten wird nicht "alles", sondern lediglich der gesetzlich zustehende Schadenersatz.Verbraucherbauvertrag:
Baugesetzbuch 650k Abs. 3 als Grundlage für den Termin der Fertigstellung
==> steht dort ein fester Termin, bedarf es noch nicht einmal einer Mahnung, da das Bauunternehmen sich automatisch in Verzug befindet
Baugesetzbuch 280 iVm 286 regelt den Anspruch auf Schadenersatz für diesen Fall (es ist keine Mahnung nötig)
Wer Lust auf Lektüre hat...
Explizite Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Rahmen des 650ers.
nordanney10.02.25 15:54
Aber:
1. Miteinander reden
2. Rechtliche Hilfe schadet nie
3. Forderung anmelden
4. Sich einigen und glücklich werden
1. Miteinander reden
2. Rechtliche Hilfe schadet nie
3. Forderung anmelden
4. Sich einigen und glücklich werden
ypg10.02.25 18:22
nordanney schrieb:
Klar. Er hat ja auch schriftlich einen Übergabetermin/Fertigstellungstermin garantiert.Aber nur nach den Plänen und der Baubeschreibung. Der Passus bezieht sich auf bestimmte Pläne.Anniiii schrieb:
Die Errichtung des Bauprojekts hat entsprechend den Plänen und der Baubeschreibung zu erfolgen.Und dann kamen die
Anniiii schrieb:
bzgl. "Extrawünsche"NatureSys10.02.25 22:34
wiltshire schrieb:
Dazu: der Bauherr trägt auch die Verantwortung für seine Umzugsplanung und Finanzierungskonditionen.Bauherr ist hier der Bauträger. Die Umzugsplanung ist nicht in dessen Verantwortung.
ypg10.02.25 23:29
NatureSys schrieb:
Bauherr ist hier der Bauträger.Nein, das wurde korrigiert. Es gibt keinen Bauträger.Anniiii schrieb:
Er ist der Werkunternehmer und wir sind schon die Bauherren nach meinem Verständnis. Zumindest mussten wir die Bauherrenhaftpflicht abschließen und jeder gebaute Stein geht sofort in unseren Besitz über.NatureSys11.02.25 07:03
ypg schrieb:
Nein, das wurde korrigiert. Es gibt keinen Bauträger.Macht die Kommunikation mit dem Unternehmen auch nicht leichter, wenn man sich selbst über diese fundamentalen Begriffe nicht im Klaren ist.
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