W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baumhöhe auf Privatgrundstücken in Verordnungen geregelt?


Erstellt am: 04.09.18 10:56

kaho67405.09.18 07:43
Die arme ahnungslose Frau tut mir jetzt schon leid. Hat sich ein Grundstück gekauft mit schönen Bäumen, wie sie findet. Lässt ein Haus darauf bauen und freut sich schon auf den Einzug. Wohnt aber so weit weg oder ist so beschäftigt, dass sie nicht selbst zur Baustelle kommen kann oder will. In der Zwischenzeit braut sich da irgendein unbegründeter Unmut bei den Nachbarn zusammen, von dem Sie gar nichts weiß und an dem sie auch gar keine Schuld trägt.
Escroda05.09.18 07:45
arnonyme schrieb:
Wollten sie nicht rausrücken
Da hast Du Dir den falschen Ansprechpartner ausgesucht. Der Verkäufer darf natürlich nicht die Daten eines Käufers weitergeben.
arnonyme schrieb:
obwohl der GU der Dame unsere komplette Einfahrt, ohne uns vorher zu fragen, mit Bauschutt und Müll zugeschüttet hatte.
Abgesehen vom Fußweg bist Du ja direkter Nachbar und hast als solcher die Möglichkeit, in die Bauakte der Nachbarin zu schauen (eventuell gebührenpflichtig). Dabei erhältst Du nicht nur die Anschrift der Bauherrin sondern auch Informationen darüber, ob die Bäume geschützt sind und die Beseitigung gar nicht erlaubt ist. Sollte es eine Möglichkeit geben, beispielsweise durch Ersatzpflanzungen eine Fällgenehmigung zu erhalten, könnte man beim freundlichen Gespräch mit der Nachbarin die eigenen Ängste und Beeinträchtigungen darlegen und schon eine Lösung anbieten, z.B. die Übernahme der Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung.
Am Ende könnte man noch darum bitten, dass die Bauherrin den GU an Rücksichtnahme auf Nachbarn erinnert und die baldmögliche Beseitigung der Abfälle fordert.

Sprecht miteinander, freundlich und respektvoll.
arnonyme05.09.18 09:17
kaho674 schrieb:
Die arme ahnungslose Frau tut mir jetzt schon leid. Hat sich ein Grundstück gekauft mit schönen Bäumen, wie sie findet. Lässt ein Haus darauf bauen und freut sich schon auf den Einzug. Wohnt aber so weit weg oder ist so beschäftigt, dass sie nicht selbst zur Baustelle kommen kann oder will. In der Zwischenzeit braut sich da irgendein unbegründeter Unmut bei den Nachbarn zusammen, von dem Sie gar nichts weiß und an dem sie auch gar keine Schuld trägt.

Und das hat jetzt wer geschrieben? Bitte keine unnötigen Interpretationen hier veröffentlichen.
Ich finde es nur merkwürdig, dass man sich seine Baustelle nicht selbst anschaut. Aber gut jedem das seine.
Der einzige Unmut der wächst, ist dass man uns einfach unser Grundstück zugemüllt hat.
Sie trägt als Bauherrin dafür die Verantwortung.

Escroda schrieb:
Da hast Du Dir den falschen Ansprechpartner ausgesucht. Der Verkäufer darf natürlich nicht die Daten eines Käufers weitergeben.

Abgesehen vom Fußweg bist Du ja direkter Nachbar und hast als solcher die Möglichkeit, in die Bauakte der Nachbarin zu schauen (eventuell gebührenpflichtig). Dabei erhältst Du nicht nur die Anschrift der Bauherrin sondern auch Informationen darüber, ob die Bäume geschützt sind und die Beseitigung gar nicht erlaubt ist. Sollte es eine Möglichkeit geben, beispielsweise durch Ersatzpflanzungen eine Fällgenehmigung zu erhalten, könnte man beim freundlichen Gespräch mit der Nachbarin die eigenen Ängste und Beeinträchtigungen darlegen und schon eine Lösung anbieten, z.B. die Übernahme der Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung.
Am Ende könnte man noch darum bitten, dass die Bauherrin den GU an Rücksichtnahme auf Nachbarn erinnert und die baldmögliche Beseitigung der Abfälle fordert.

Sprecht miteinander, freundlich und respektvoll.

Danke für die Info. Die Mitarbeiterin der Stadtbau durfte mir keine Auskunft geben, daher hatte ich meine Nummer an die Nachbarin weiterleiten lassen.
Aber offenbar bestand kein Interesse sich mit uns auszutauschen, sowohl hinsichtlich des Mülls als auch der Bäume.

Insofern bin ich da eher nicht so optimistisch was eine etwaige Lösung angeht.
Wir hätten dies sowieso auf unsere Kappe genommen.
Schließlich wollen wir ja etwas von ihr und nicht umgekehrt.
Zaba1205.09.18 09:22
arnonyme schrieb:
Roundup


Und das hat jetzt wer geschrieben? Bitte keine unnötigen Interpretationen hier veröffentlichen.
Ich finde es nur merkwürdig, dass man sich seine Baustelle nicht selbst anschaut. Aber gut jedem das seine.
Der einzige Unmut der wächst, ist dass man uns einfach unser Grundstück zugemüllt hat.
Sie trägt als Bauherrin dafür die Verantwortung.




Danke für die Info. Die Mitarbeiterin der Stadtbau durfte mir keine Auskunft geben, daher hatte ich meine Nummer an die Nachbarin weiterleiten lassen.
Aber offenbar bestand kein Interesse sich mit uns auszutauschen, sowohl hinsichtlich des Mülls als auch der Bäume.

Insofern bin ich da eher nicht so optimistisch was eine etwaige Lösung angeht.
Wir hätten dies sowieso auf unsere Kappe genommen.
Schließlich wollen wir ja etwas von ihr und nicht umgekehrt.
Ist doch schön, dann hast du auch das un(-recht) ihr das Grundstück zuzumüllen :-p
Alex8505.09.18 09:28
Zaba12 schrieb:
Ist doch schön, dann hast du auch das un(-recht) ihr das Grundstück zuzumüllen

Du meinst man könnte provozieren, dass sie sich melden will
arnonyme05.09.18 09:29
Klar, nachdem sich nichts getan hatte, hatte mein anderer Nachbar den ganzen Müll einfach wieder auf ihre Seite geworfen. War für ihn zwar etwas ärgerlich, da Baggerstunden Geld kosten. Dafür durfte er dann unser Grundstück als Zwischenlagerplatz benutzen.
grundstückbaustellebäume