ᐅ Baumhöhe auf Privatgrundstücken in Verordnungen geregelt?
Erstellt am: 04.09.18 10:56
arnonyme04.09.18 11:21
Passiert ist bisher nichts, aber das hat ja nichts zu heißen.
Hinter dem Grundstück sind letztes Jahr auch zwei von der Sorte umgekippt.
Zumal auch meines Wissens nicht mal die Versicherung der Nachbarin bei etwaigem Schaden zuständig wäre.
Hinter dem Grundstück sind letztes Jahr auch zwei von der Sorte umgekippt.
Zumal auch meines Wissens nicht mal die Versicherung der Nachbarin bei etwaigem Schaden zuständig wäre.
kaho67404.09.18 11:22
Ha, Du bist witzig! Wieso sollte irgend jemand seine Bäume fällen, nur weil Du in der Nachbarschaft ein Haus bauen willst? Im Gegenteil, der Nachbar könnte von Dir verlangen, dass Du gefälligst aufpasst, dass seine Bäume nicht beschädigt werden, wenn die dicken Baustellenfahrzeuge anrücken.
arnonyme04.09.18 11:27
Die sind weit genug entfernt. Außerdem habe ich nicht erwartet, dass er die Bäume wegen unseres Hausbaus fällt. Ihn beeinträchtigen die Bäume ja noch viel mehr als uns.
Von dem ganzen Dreck, der seine Dachentwässerung ständig verstopfen wird mal ganz abgesehen.
Von dem ganzen Dreck, der seine Dachentwässerung ständig verstopfen wird mal ganz abgesehen.
nordanney04.09.18 11:34
arnonyme schrieb:
Die sind weit genug entfernt. Außerdem habe ich nicht erwartet, dass er die Bäume wegen unseres Hausbaus fällt. Ihn beeinträchtigen die Bäume ja noch viel mehr als uns.
Von dem ganzen Dreck, der seine Dachentwässerung ständig verstopfen wird mal ganz abgesehen.Das ist aber sein Problem, nicht Deins Matthew0304.09.18 11:36
Wieso sollte die Versicherung nicht zuständig sein?! Natürlich wäre sie haftbar, da von ihrem Eigentum ein Schaden an Dritten entstanden wäre. Eine relativ aktuelle WOG deckt das definitiv ab...
Matthew0304.09.18 11:54
Was mir noch auffällt:
"Die Grundstückseigentümerin will angeblich die Bäume unbedingt erhalten"
...sagt mir, dass du mit der Dame noch gar nicht persönlich gesprochen hast.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten: mach das mal zuerst.
Wir hatten eine ähnliche Situation, Baum der Nachbarn mit 7 Metern direkt an der Grenze, Einspruchsfrist längst verjährt (hier in BW ebenfalls 5 Jahre), da hätte der Vorbesitzer den Finger heben müssen. Die Nachbarn wollten den Baum nicht fällen bzw. sind auf unsere Argumente nicht eingegangen, wir sauer, nach einigen Wochen und einem weiteren, zufälligen Gespräch stellt sich heraus: die wollen nicht fällen weil sie es sich nicht zutrauen...unser Vorschlag: wir kümmern uns ums Fällen, befreundeter Förster macht das, wir ihm Kiste Bier, ihr ihm Pizza...--> Baum weg, alle glücklich.
"Die Grundstückseigentümerin will angeblich die Bäume unbedingt erhalten"
...sagt mir, dass du mit der Dame noch gar nicht persönlich gesprochen hast.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten: mach das mal zuerst.
Wir hatten eine ähnliche Situation, Baum der Nachbarn mit 7 Metern direkt an der Grenze, Einspruchsfrist längst verjährt (hier in BW ebenfalls 5 Jahre), da hätte der Vorbesitzer den Finger heben müssen. Die Nachbarn wollten den Baum nicht fällen bzw. sind auf unsere Argumente nicht eingegangen, wir sauer, nach einigen Wochen und einem weiteren, zufälligen Gespräch stellt sich heraus: die wollen nicht fällen weil sie es sich nicht zutrauen...unser Vorschlag: wir kümmern uns ums Fällen, befreundeter Förster macht das, wir ihm Kiste Bier, ihr ihm Pizza...--> Baum weg, alle glücklich.
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