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ᐅ Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück


Erstellt am: 15.10.19 18:25

kaho67416.10.19 09:05
Grantlhaua schrieb:

Aber man pinkelt seinem Nachbarn ans Bein, neben dem ich die nächsten 50 Jahre wohnen muss?
Wieso das denn? Ich sag ihm nur, wo er seinen Mist hinstellen darf und wo nicht. Das ist doch völlig normal.
Grantlhaua16.10.19 09:10
kaho674 schrieb:

Wieso das denn? Ich sag ihm nur, wo er seinen Mist hinstellen darf und wo nicht. Das ist doch völlig normal.

Also ich persönlich wäre angefressen, wenn mir da jemand mit Verträgen kommen würde. Heißt quasi, er traut mir nicht. Genauso wäre ich angefressen, wenn sich jemand nicht an das hält was man ausgemacht hat. Aber wie gesagt, hier aufm Dorf reicht da normalerweise n Handschlag, das gilt hier noch wie ein Vertrag. Ich hab auch bei den wenigstens Handwerkern eine offizielle Auftragserteilung unterschrieben, Handschlag hat da gereicht.

Hier würde man bei so ner Aktion ganz schnell abgestempelt und mit den Spinnern aus der Stadt gleichgesetzt, die ne Bäckerei wegen Brötchengeruch oder ne Bäuerin wegen Kuhglocken verklagen.
kaho67416.10.19 09:22
Vertrag würd ich auch nicht machen.
Dr Hix16.10.19 10:00
kbt09 schrieb:

Ich Pinkel doch niemandem ans Bein, wenn ich die Sachen, die man mündlich vereinbart, auf ein Blatt schreibe und jeder unterschreibt das.

Das "Blatt" (wie auch die mündliche Absprache) ist obsolet, wenn du nicht auch bereit wärst dem Nachbarn später auf dieser Basis "ans Bein zu pinkeln".

Entweder das (Grund-)Vertrauen ist da und man lässt den Nachbarn auf Basis "gesunder Menschenverstand" gewähren, oder man sagt einfach Nein.
Mottenhausen16.10.19 10:21
Ich würde es nicht zulassen, gibt eine Reihe von Problemen:

- wurde für dein Grundstück schon ein Lage/Höhenplan erstellt? Wie soll das funktionieren, wenn Erdhaufen und aufgeschüttete Kran-Aufstellfläche den eigentlichen Geländeverlauf verdecken?

- Kran auf deinem Grundstück = anzeigepflichtige Baustelle, d.h. du musst der Gemeinde einen Baustart mitteilen, die meldet es an die BG Bau weiter usw.

- Egal was ist, als Eigentümer des Grundstückes bist du in der Verantwortung, du kannst dies nicht so einfach an jemand anderen Übertragen. Der formale Weg ist dann immer: du haftest gegenüber dem Geschädigten und kannst im Fall der Fälle dann an die fremde Baufirma, den Kranbetreiber, ... herantreten und dir dort dein Geld zurück holen. --> Viel Spaß

- Bist du dir sicher, dass die Gemeinde oder z.B. die BG-Bau bei einer Kontrolle mit der Sicherung des Kranes z.B. Umzäunung, Absperrungen etc. zu 100% zufrieden sind? Was wenn nicht?

- Dann die Verzögerungsproblematik, euer Baustart liegt viel zu dicht. Bei uns im Wohngebiet haben sich auch Rohbauten teilweise um Monate verzögert, bedingt durch Baumängel oder Pleite eines Subs. Einer musste z.B. 8 Wochen nach Fertigstellung des EG auf seine Filigrandecken-Elemente warten, da die Statik warum auch immer noch mal neu gemacht werden musste und neue Filigrandeckenteile bestellt werden mussten... (aktuelle Wartezeit im Werk)

Sei höflich und begründe es mit den Vermessungsarbeiten und einem vermeintlich vorverlegten Baustart. Das Potential eines Nachbarschaftstreites wegen dem Kran auf eurem Grundstück ist viel höher, als die Gefahr der Verstimmung durch nichterlauben. Biete ihm im Gegenzug an, sie können gern kurzzeitig Baumaterial wie Steine-Paletten, Armierungsmatten, Dachbalken und co ablagern, Dinge die bedarfsweise schnell beräumt werden können. Erdhaufen nicht! Was ist, wenn deinem Nachbar gegen Ende die Kasse knapp wird und er bemerkt wie teuer Erdarbeiten oder Transport & Deponierung wirklich sind... mach das nicht.
11ant16.10.19 15:23
Grantlhaua schrieb:

Mit Pachtverträgen oder solchen wiedersinnigen Forderungen macht man sich doch die Nachbarschaft im Vorhinein schon kaputt.
Nein, das kann man ja erklären. Es geht hier mitnichten um eine Unterstellung, daß der Nachbar einer wäre, mit dem man nur schriftlich reden könne. Sondern darum, eben gerade minimal bürokratisch - aber dennoch ohne Zweifel Dritter verbindlich - dafür zu sorgen, daß die Baustelle des Nachbarn auch da, wo sie das Grundstück des TE mitbenutzt, haftungstechnisch des Nachbarn Bier bleibt. Denk´ an : wenn der seinen Kran auf Nachbars Grundstück auf die Straße überstehen hätte und wollte seinen Streit mit der Gemeinde über den Kranplatz mit der Gemeinde beilegen: dann würde man da glatt sagen, mit Ihnen reden wir doch gar nicht, der ragt ja aus des Nachbarn Grundstück auf die Straße, und nicht aus Ihrem. Ebenso wenn der Kranaufsteller Mist baut: ohne den Pachtvertrag ist der Nachbar nur der Auftraggeber des Kranaufstellers, aber im Schadenfall würde sich die Versicherung darüber mokieren, daß das Ding auf dem Grundstück eines Dritten steht. Und der Geschädigte, den TE in Regress nehmend, könnte zwei Instanzen lang "Recht" bekommen. Dann nützt die auch von mir sehr geschätzte Ehrenwort-Vertragskultur nichts mehr. Kinderlähmung ist grausam - Schluckimpfung ist süß. Da nähme ich doch gern das freundschaftlich erläuterte Zettelchen - das darf auch ein Bierdeckel sein.
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