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ᐅ Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..


Erstellt am: 29.04.20 07:41

dobbelhaus29.04.20 07:41
Hallo,

wir ziehen in wenigen Wochen in unser neues zu Hause (Neubau) ein und haben unser altes Haus verkauft.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen, bis auf einen Punkt und zwar, dass die alte Immobilie vor Baugenehmigung der neuen Immobilie verkauft sein muss!.

Wir haben vor einem Jahr die Baugenehmigung erhalten, kurz davor einen Interessenten für unser altes oder jetziges Haus gefunden, der eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben hat und vor einem Monat beim Notar unterschrieb.

D.h. die Baugenehmigung lag vor dem notariellen Verkauf vor. Eigentlich ist alles andere einem Hausbauer nicht zuzumuten, wie hätte ich denn mein Haus vor der Baugenehmigung verkaufen und während der einjährigen Bauphase leben sollen?

Hätte die KfW damit tatsächlich Probleme meinen Antrag zu genehmigen oder ist mit dem Verkauf der alten Immobilie nicht unbedingt der offizielle Beurkundungstermin beim Notar gemeint?
Pinky030129.04.20 07:43
So wie ich es verstanden habe, soll das Baukindergeld Familien helfen, Eigentum zu erwerben. Wenn ihr schon ein Haus habt/hattet, braucht ihr ja keine Hilfe.
K1300S29.04.20 07:44
Keine Ahnung, wie die KfW das sieht, aber man kann auch heute einen Vertrag abschließen und die Hausübergabe für in einem Jahr vereinbaren.
dobbelhaus29.04.20 07:52
Pinky0301 schrieb:

So wie ich es verstanden habe, soll das Baukindergeld Familien helfen, Eigentum zu erwerben.

Das ist auch richtig! Es gibt Familien die nach dem vierten Kind in ein größeres Haus ziehen müssen.
Jean-Marc29.04.20 07:53
Wer das Baukindergeld beantragt, darf zum Zeitpunkt des Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung in keinem weiteren Grundbuch stehen. Das ist ganz klar geregelt (Merkblatt KfW 424).
K1300S29.04.20 07:59
Dann hätte man den Verkauf also anders ausgestalten müssen.
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