ᐅ Baukindergeld - Familienkonstellation
Erstellt am: 15.09.19 10:38
Zaba1216.09.19 08:05
Nach dem Merkblatt zur Urteilen wäre es tatsächlich möglich! Du wirst den Antrag stellen müssen.
Wie die KfW dann damit umgeht ist eine andere Frage!
Wie die KfW dann damit umgeht ist eine andere Frage!
Altai16.09.19 08:45
Nach dem Wortlaut ist der Bauherr berechtigt.
Genial... Ich kriege für meine leiblichen Kinder nichts, weil der Vater den Hauptwohnsitz nicht "rausrückt" (obwohl ich das Kindergeld habe und die Kinder natürlich in meinem Haushalt leben und bei mir auch, leider nur mit Nebenwohnsitz, gemeldet sind...)
Genial... Ich kriege für meine leiblichen Kinder nichts, weil der Vater den Hauptwohnsitz nicht "rausrückt" (obwohl ich das Kindergeld habe und die Kinder natürlich in meinem Haushalt leben und bei mir auch, leider nur mit Nebenwohnsitz, gemeldet sind...)
HilfeHilfe16.09.19 10:47
muss mich revdieren ! finde es echt krass. habe diesen schnellcheck gemacht auf der kfw Seite ! somit wären sie berechtigt
HilfeHilfe16.09.19 10:48
Altai schrieb:
Nach dem Wortlaut ist der Bauherr berechtigt.
Genial... Ich kriege für meine leiblichen Kinder nichts, weil der Vater den Hauptwohnsitz nicht "rausrückt" (obwohl ich das Kindergeld habe und die Kinder natürlich in meinem Haushalt leben und bei mir auch, leider nur mit Nebenwohnsitz, gemeldet sind...)schräg...
Kinder ummelden geht nicht ?
Tassimat16.09.19 12:01
Ich schließe mich der Frage an, warum ist der Hauptwohnsitz dort, wo sie nicht hauptsächlich sind?
Altai16.09.19 13:19
Ich hatte das schon mal in einem anderen Thema erklärt. Wir haben ein "Wechselmodell"* mit leichtem Übergewicht bei mir (55/45% im Alltag, abzüglich seiner Dienstreisen, dann mache ich mehr) und gemeinsames Sorgerecht. Wir haben früher in seinem Haus gewohnt, ich bin dann ausgezogen. Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes erfordert die Zustimmung beider Eltern, und die erteilt er nicht, fertig.
Ich kann nur vor Gericht ziehen, es gibt keine andere Möglichkeit. Er hat quasi "Vorkaufsrecht", weil die Kinder in der früheren gemeinsamen Wohnung natürlich gemeldet waren und er diese Wohnung (sein nur ihm gehörendes Haus) behalten hat und damit auch den Hauptwohnsitz der Kinder. Ich habe bei der KfW angerufen, es zählt nur der Hauptwohnsitz der Kinder und damit habe ich eben Pech.
(*Es wäre gerichtlich zu klären, ob es sich tatsächlich um ein Wechselmodell handelt, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, ab wie viel % das so zählt)
Ich kann nur vor Gericht ziehen, es gibt keine andere Möglichkeit. Er hat quasi "Vorkaufsrecht", weil die Kinder in der früheren gemeinsamen Wohnung natürlich gemeldet waren und er diese Wohnung (sein nur ihm gehörendes Haus) behalten hat und damit auch den Hauptwohnsitz der Kinder. Ich habe bei der KfW angerufen, es zählt nur der Hauptwohnsitz der Kinder und damit habe ich eben Pech.
(*Es wäre gerichtlich zu klären, ob es sich tatsächlich um ein Wechselmodell handelt, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, ab wie viel % das so zählt)
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