ᐅ Baukindergeld - Familienkonstellation
Erstellt am: 15.09.19 10:38
Zaba1215.09.19 18:22
guckuck2 schrieb:
Irrelevant. s.o.
Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das trifft hier zu. Die mit wohnenden Kinder müssen nicht die des Antragstellers sein.Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder. Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch
Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.
HilfeHilfe15.09.19 19:37
Zaba12 schrieb:
Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder.
Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch
Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.Korrekt ! Aber anscheinend versteht es keiner ! Sonst könnte ich meine syrische Großfamilie aus der Nachbarschaft fragen ob sie mir ihre 5 Kinder ausleihen !guckuck215.09.19 19:43
Ich verstehe was ihr schreibt. Imho ist es aber nicht richtig. Belege habe ich geliefert. Von euch kommt bisher nur „kann doch gar nicht sein“. Hm.
Das Ergebnis eines Anrufes würde mich daher auch sehr interessieren
Das Ergebnis eines Anrufes würde mich daher auch sehr interessieren
aero201615.09.19 20:59
Nimmt man das Merkblatt der KfW wörtlich, ist es richtig, wie es schreibt.
Zaba1216.09.19 05:50
Schau mir mal aus Interesse den genauen Wortlaut später an. Aber auch wenn der KfW Mensch sagt, nä das geht nicht, würde ich den Antrag trotzdem rausschicken! Ist ja kein großer Aufwand
HilfeHilfe16.09.19 05:51
guckuck2 schrieb:
Ich verstehe was ihr schreibt. Imho ist es aber nicht richtig. Belege habe ich geliefert. Von euch kommt bisher nur „kann doch gar nicht sein“. Hm.
Das Ergebnis eines Anrufes würde mich daher auch sehr interessierenInternen Richtlinien sagen was anderes