Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.
Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.
Auf der KFW ist folgendes geschrieben
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.
Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.
Auf der KFW ist folgendes geschrieben
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- ....
- ....
Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
Nach dem Wortlaut ist der Bauherr berechtigt.
Genial... Ich kriege für meine leiblichen Kinder nichts, weil der Vater den Hauptwohnsitz nicht "rausrückt" (obwohl ich das Kindergeld habe und die Kinder natürlich in meinem Haushalt leben und bei mir auch, leider nur mit Nebenwohnsitz, gemeldet sind...)
Genial... Ich kriege für meine leiblichen Kinder nichts, weil der Vater den Hauptwohnsitz nicht "rausrückt" (obwohl ich das Kindergeld habe und die Kinder natürlich in meinem Haushalt leben und bei mir auch, leider nur mit Nebenwohnsitz, gemeldet sind...)
H
HilfeHilfe16.09.19 10:47muss mich revdieren ! finde es echt krass. habe diesen schnellcheck gemacht auf der kfw Seite ! somit wären sie berechtigt
H
HilfeHilfe16.09.19 10:48Altai schrieb:
Nach dem Wortlaut ist der Bauherr berechtigt.
Genial... Ich kriege für meine leiblichen Kinder nichts, weil der Vater den Hauptwohnsitz nicht "rausrückt" (obwohl ich das Kindergeld habe und die Kinder natürlich in meinem Haushalt leben und bei mir auch, leider nur mit Nebenwohnsitz, gemeldet sind...)schräg...
Kinder ummelden geht nicht ?
Ich hatte das schon mal in einem anderen Thema erklärt. Wir haben ein "Wechselmodell"* mit leichtem Übergewicht bei mir (55/45% im Alltag, abzüglich seiner Dienstreisen, dann mache ich mehr) und gemeinsames Sorgerecht. Wir haben früher in seinem Haus gewohnt, ich bin dann ausgezogen. Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes erfordert die Zustimmung beider Eltern, und die erteilt er nicht, fertig.
Ich kann nur vor Gericht ziehen, es gibt keine andere Möglichkeit. Er hat quasi "Vorkaufsrecht", weil die Kinder in der früheren gemeinsamen Wohnung natürlich gemeldet waren und er diese Wohnung (sein nur ihm gehörendes Haus) behalten hat und damit auch den Hauptwohnsitz der Kinder. Ich habe bei der KfW angerufen, es zählt nur der Hauptwohnsitz der Kinder und damit habe ich eben Pech.
(*Es wäre gerichtlich zu klären, ob es sich tatsächlich um ein Wechselmodell handelt, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, ab wie viel % das so zählt)
Ich kann nur vor Gericht ziehen, es gibt keine andere Möglichkeit. Er hat quasi "Vorkaufsrecht", weil die Kinder in der früheren gemeinsamen Wohnung natürlich gemeldet waren und er diese Wohnung (sein nur ihm gehörendes Haus) behalten hat und damit auch den Hauptwohnsitz der Kinder. Ich habe bei der KfW angerufen, es zählt nur der Hauptwohnsitz der Kinder und damit habe ich eben Pech.
(*Es wäre gerichtlich zu klären, ob es sich tatsächlich um ein Wechselmodell handelt, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, ab wie viel % das so zählt)
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