W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baukindergeld - Familienkonstellation


Erstellt am: 15.09.19 10:38

HilfeHilfe15.09.19 13:02
guckuck2 schrieb:

Das ist nicht richtig. Lediglich der Antragsteller muss (Mit)Eigentümer zu mind. 50% sein.

Wo steht es ? Die Gefährtin ist raus aus dem Vorhaben
User081515.09.19 13:19
Und Lebenspartner ist nicht der Lebensgefährte, sondern der gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (Vorgängergesetz zur Ehe für alle)
guckuck2 schrieb:

Ich sehe da weniger ein Problem.

Das Haus muss im Eigentum zu mindestens 50% dem Antragsteller und/oder Partner sein. Passt.
Im Haushalt müssen Kinder bis 18 Jahre leben, es können auch die des Partners sein. Von einer Einschränkung auf leibliche oder angenommene Kinder hab ich noch nicht gelesen.
„Partner“ definiert die KfW auch als „Lebenspartner“. Passt auch.

Ruf doch einfach mal bei der Hotline an.
guckuck215.09.19 14:48
HilfeHilfe schrieb:

Wo steht es ? Die Gefährtin ist raus aus dem Vorhaben

Merkblatt der KFW
Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person,
die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen

User0815 schrieb:

Und Lebenspartner ist nicht der Lebensgefährte, sondern der gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (Vorgängergesetz zur Ehe für alle)

Ich stimme dir zu, dass der "Lebenspartner" wohl nicht der umgangssprachliche Lebenspartner ist, sondern der Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz.
Der TE wird mit dem Partner aber eine eheähnliche Gemeinschaft führen.

Zitat ebenfalls aus dem Merkblatt der KfW
Antragsteller und Kind
Als Antragsteller müssen Sie für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten (Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) in einem Haushalt leben

Dazu noch mal das Förderziel des Baukindergelds
Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen.

An der Definition der "Familie" hat man ja ein Weilchen in der Groko rumlamentiert, da manch babyblauer Hinterwäldler da nur Verheiratete sehen wollte. Politisch heutzutage natürlich nicht durchhaltbar.
HilfeHilfe schrieb:

Wenn du dich trennst kriegst du schön weiter Zulagen

Nein, weil dann die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt sind. Das ist meldepflichtig und strafbewehrt.
Nicht anders als bei Scheidung auch.
HilfeHilfe15.09.19 15:38
Nochmal er ist alleiniger Eigentümer ! Nix mit Geld !
aero201615.09.19 17:14
HilfeHilfe schrieb:

Nochmal er ist alleiniger Eigentümer ! Nix mit Geld !
Interessieren die Eigentumsverhältnisse? Ich glaube nicht.
guckuck215.09.19 17:43
HilfeHilfe schrieb:

Nochmal er ist alleiniger Eigentümer ! Nix mit Geld !

Irrelevant. s.o.
Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das trifft hier zu. Die mit wohnenden Kinder müssen nicht die des Antragstellers sein.
merkblatt