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ᐅ Baugenehmigungsunterlagen im Original an Baufirma?


Erstellt am: 20.02.18 15:07

andimann21.02.18 12:45
Moin,
Michaela1986 schrieb:
Ich werde mal das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und anfragen, weshalb sie die Unterlagen im Original benötigen.

ich habe dunkel im Hinterkopf, dass es schlicht und einfach Vorschrift ist, dass die Baugenehmigung auf der Baustelle verfügbar sein muss. Und vermutlich im Original, damit irgendein Beamter auch immer sehen kann, dass ihr da das richtige Haus baut.

Nochmal, warum ist das so ein Problem für dich? Die Baugenehmigung ist doch kein Eigentumsnachweis für das Grundstück. Wenn es Stress mit den GU gibt und der rückt die Unterlagen nicht raus, sollte es kein großes Problem sein, vom Bauamt deine Kopie der Unterlagen noch mal stempeln zu lassen.
Sprich, wenn du ernsthaften Stress mit dem GU hast, sind diese Unterlagen sicher dein kleinstes Problem.

Das Thema mit dem Hausrecht ist ein ganz anderes. Wenn der wirklich das "richtige" Hausrecht haben will, wäre das für mich ein absolutes NoGo und nicht verhandelbar.

Ihr habt das aber leider schon unterschrieben. Warum sollte der GU nun davon abweichen? Habt ihr den Vertrag nicht prüfen lassen?

Viele Grüße,

Andreas
andimann21.02.18 12:51
"können jederzeit in Abstimmung mit den AN die Baustelle betreten" klingt nun erst mal normal. Selbstverständlich muss man sich abstimmen. Sonst rennst du mitten durch die frischgegossene Bodenplatte, oder stellst deinen Sonnenstuhl genau dahin, wo der Lkw die Steine abladen soll.

Wenn das ein vernünftiger Laden ist, haben die nichts gegen Bauherren, die oft auf der Baustelle sind. Ist nämlich auch für den GU praktisch, da kann man viel direkt klären und besprechen. Und den Handwerkern mal nett guten Morgen sagen und ein paar Fragen stellen ist auch ok.

Sollst halt nur nicht im Weg herumstehen oder dich auf deiner Baustelle umbringen....

Gruß,
Andreas
Nordlys21.02.18 12:59
Der Passus im Original liest sich jetzt anders. Du bevollmächtigst den BU, in Praxis dessen Bauleiter, das Hausrecht auszuüben. Somit kann der Unbefugte vom Bau jagen. Das ist ok, denn der ist öfter da als Du. Nun soll man mit dem BU folgendes klären, und das würde ich auch ansprechen. Angenommen, Dir kommen Zweifel, ob ein Gewerk korrekt gearbeitet hat, Du holst Dir einen Freund mit Fachkenntnis, der das nun begutachtet, der betritt also in Deinem Namen den Bau, darf der BU diesen Mann vom Hof jagen? Ich denke Nein, denn das ist analog so, in unserem Dienstgebäude habe ich als der Chef Hausrecht, bin ich nicht da hat das Nummer zwei, ggf. nimmt es sogar der Hausmeister wahr. Wenn ich aber Person y gestatte, das Gebäude zu betreten, kann Hausmeister diese nicht vom Hof jagen. Geht nicht, ich Chef, er Knecht. Du Herr, Bauleiter dein Knecht. Karsten
Michaela198621.02.18 13:01
Wir hatten damals fast ein Grundstück über die Baufirma erworben, 2016. Somit hatten wir auch im Zuge dessen den Vertrag geschlossen, um uns somit auch noch den Hauspreis zu sichern, da wir genau wussten, welches Haus es werden soll. Das Haus hätte auch auf dem Grundstück erbaut werden können, da wir uns vorher informiert hatten. Den Vertrag haben wir natürlich vorher prüfen lassen - an sich ist der Vertrag nicht negativ aufgestellt. Ansonsten hätten wir es auch nicht gemacht. Und bzgl. Vollmachten und Hausrecht hätte damals nichts dagegen gesprochen, da wir auch nicht das Grundstück selbst erworben hätten.
ypg21.02.18 13:04
Ich lese in dem Passus nicht das Problem, was Du hier darstellst.

Alles gut. Gesetze muss man lesen können!

Viel Glück beim Bauen!
Michaela198621.02.18 13:05
Nordlys, so würde ich auch denken. Dennoch kommen wir Zweifel auf, kann nicht einmal begründen wieso. Vielleicht mache ich mich auch zu Unrecht verrückt....
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