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ᐅ Baugenehmigungsunterlagen im Original an Baufirma?


Erstellt am: 20.02.2018 15:07

ypg 21.02.2018 11:31
Zaba12 schrieb:
Ich sage ja nicht, dass ich so eine Formulierung gut finde. Ich gebe nur die Begründung des GUs wieder, da ich diese Formulierung sonderbar fand. Es hörte sich aber nicht danach an, das einem per se der Zugang zur Baustelle verwehrt wird.

Entweder man kann damit leben oder nicht! Wenn man damit nicht leben kann und der GU nicht nachgibt, dann muss man sich einen anderen GU suchen. Ganz einfach!

Mir ist so, als wenn ich gestern im TV bei den "Baurettern" gehört habe, dass so ein Passus gesetzeswidrig ist. Also dann, wenn man selbst als Bauherr auf seinem eigenen Land auftritt.

andimann 21.02.2018 11:42
Bei uns stand sowas drin:


Dokumentensektion Weisungsbefugnis Abschnitt 8 im Vertragstext

Das halte ich für einen gescheiten Absatz. Das Hausrecht bleibt bei mir, ich kann dem GU aber nicht direkt ins Handwerk pfuschen.

Vielleicht kann man das dem GU vorschlagen?

Wirklich das Hausrecht abtreten würde ich auch nicht, ich bin Bauherr und Eigentümer, das buchstabiert man G-O-T-T....

Viele Grüße,

Andreas

Michaela1986 21.02.2018 12:11
andimann schrieb:
Moin,




Die Baugenehmigung ging im Original zum GU, warum auch nicht? Haben wir nachher wiederbekommen, mit Ergänzungen wo es notwendig war. Z.b hatte sich die Entwässerung in der Bauphase leicht geändert.
Die Baugenehmigung ist doch kein KFZ Brief.... warum hast du da Bedenken? Wie sollen die das als Druckmittel einsetzen? Hast du Angst, die ändern heimlich noch mal die Pläne?

Hausrecht abtreten? Ja und Nein. Wenn es euer Grundstück ist und das ein GU, ist und bleibt das euer Grundstück und das dürft ihr auch betreten.
Wir hatten ein jederzeitiges Betretungsrecht der Baustelle, hatte auch immer einen Baustellenschlüssel hatten aber keine Weisungsbefugnis den Handwerkern gegenüber. Meinen die vielleicht sowas?

Viele Grüße,
Andreas

Hallo,

wir haben einen Vertrag, wo steht, dass wir das Hausrecht während der Bauzeit abtreten. Gut, könnte ich verstehen, wenn das Bauunternehmen als Bauträger auftreten würde, tut es aber nicht. Das Grundstück haben wir separat erworben und wir stehen im Grundbuch.

Ich gebe leider ungern Originalunterlagen aus der Hand.

Michaela1986 21.02.2018 12:16
ypg schrieb:
Erstmal: was habt ihr da mit dem BU für einen Vertrag?
Gehört das Grundstück Euch?
Ich geh mal davon aus, denn der Bauherr steht auf der Baugenehmigung, und der bekommt auch das Original. Also in diesem Fall ihr.

Natürlich kann man die Genehmigung abgeben, und muss es sogar an den BU, aber warum das Original, wenn eine Kopie ausreichend ist. Ihr seid ja Eigentümer der Genehmigung.
Und das Haus wird dem gehören, der auch im Grundbuch steht, und nicht der, der eine Genehmigung in der Hand hat.

Ich geh mal davon aus, dass Ihr das BU irgendwie missverstanden habt [emoji4]

Hallo ypg,

ja, wir treten als die Bauherren auf, so steht es auch auf der Baugenehmigung.

Ich werde mal das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und anfragen, weshalb sie die Unterlagen im Original benötigen. Gern können wir Kopien aushändigen.

Michaela1986 21.02.2018 12:21
HilfeHilfe schrieb:
Du bist Buchhalterin das sagt schon alles ( sorry !!) bin selbst einer und kenn diese Spezies.

Am liebsten die letzten Cent nachrechnen wollen und alles kontrollieren

Lass mal laufen auf dem Bau, da wirst du nöchts mit dem Lineal ausrichten

Ja, ich bin Buchhalterin und gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und wahrscheinlich auch daher so denkend und handelnd. Nachrechnen finde ich wichtig, zwar nicht auf jeden Cent, bin nicht auf der Arbeit, aber einen Überblick möchte man schon haben, oder? Und nein, ich komme nicht gleich mit einem Anwalt um die Ecke

Michaela1986 21.02.2018 12:43
Ich habe mal den Passus als Datei beigefügt. Klingt vielleicht nicht so dramatisch, wie ich es vielleicht darstelle, allerdings ist der § nun mal vorhanden. Und Rücksprache zu halten, wenn ich mein Grundstück betreten möchte, finde ich übertrieben und wir sind keine Personen, die den Bauarbeiten bei der Arbeit beobachten bzw. nerven und irgendwelche Fragen stellen möchten. Wie bereits erwähnt, verstehe ich es, wenn das Grundstück direkt vom Bauträger stammt. Und ich denke, wenn ein Bauunternehmen nichts zu verheimlichen bzw. zu verbergen hat, dürften sie auch nichts dagegen haben!? Und es versteht sich doch von selbst, dass der Estrich in den ersten Tagen nicht betreten werden soll.

Juristischer Vertragsauszug: §8 Vollmachten und Hausrecht Textseite
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