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ᐅ Baugenehmigungsunterlagen im Original an Baufirma?


Erstellt am: 20.02.2018 15:07

ONeill 21.02.2018 06:44
Wir haben unserem GU auch das Original geschickt und umgehend zum Aufhängen an der Baustelle zurückerhalten. Dort muss das Original ja auch ersichtlich sein. Sicher, dass dein GU das Original behalten wird?

HilfeHilfe 21.02.2018 08:04
Du bist Buchhalterin das sagt schon alles ( sorry !!) bin selbst einer und kenn diese Spezies.

Am liebsten die letzten Cent nachrechnen wollen und alles kontrollieren

Lass mal laufen auf dem Bau, da wirst du nöchts mit dem Lineal ausrichten

Zaba12 21.02.2018 09:34
Stand alles auch so im GU Vertrag welchen wir nicht unterschrieben haben, jedoch aus anderen Gründen da wir uns für Einzelvergabe entschieden haben.

Klingt also für mich nach gängiger Praxis.
Der GU will sich mit denn Hausrecht absichern, damit du keinen palaver machst wenn dir die Nase des Handwerkers nicht passt. Muss er ja, sonst würde das Haus ggf. nie fertig werden, wenn du Gewerke am laufenden Band von der Baustelle jagen solltest.

Nordlys 21.02.2018 10:50
Zaba, das ist doch Quatsch. wenn ein GU sowas einfordert, will er sich nicht kontrollieren lassen.
Das aber geht nicht. wer Bauherr ist, dem gehört das Ganze. Ich würde mich doch nicht von meinem Land jagen lassen.
Ich bin überhaupt verwundert, mit was für Klauseln GU/BU durchkommen. Diese zum Beispiel. Oder Abtretungen von Zahlungen. Auch unmöglich, wenn Nachweise verlangt werden, dass ich mir das Haus leisten kann. Ja Bankbürgschaften eingefordert werden.
All sowas verdirbt Vertrauen, steht einer Geschäftsbeziehung auf Augenhöhe entgegen, würde von mir nicht unterschrieben werden. Sowas hab ich auch noch nie unterschrieben. Privat wie beruflich nicht.

andimann 21.02.2018 11:14
Moin,
Nordlys schrieb:
Zaba, das ist doch Quatsch. wenn ein GU sowas einfordert, will er sich nicht kontrollieren lassen.
Das aber geht nicht. wer Bauherr ist, dem gehört das Ganze. Ich würde mich doch nicht von meinem Land jagen lassen.

Man müsste den Passus mal im Original lesen, so ist das Gerate.
Wenn der GU da dem Eigentümer den Zutritt verweigern will: NoGo - vollkommen inakzeptabel!
Wenn der GU da nur sicher stellen will, dass der Eigentümer nicht anfängt seinen Subs hereinzureden und Handwerker von der Baustelle schmeißt und sich gleichzeitig über den Verzug beschwert: halte ich für sinnvoll und auch notwendig.

Viele Grüße,
Andreas

Zaba12 21.02.2018 11:22
Nordlys schrieb:
Zaba, das ist doch Quatsch. wenn ein GU sowas einfordert, will er sich nicht kontrollieren lassen.
Das aber geht nicht. wer Bauherr ist, dem gehört das Ganze. Ich würde mich doch nicht von meinem Land jagen lassen.
Ich bin überhaupt verwundert, mit was für Klauseln GU/BU durchkommen. Diese zum Beispiel. Oder Abtretungen von Zahlungen. Auch unmöglich, wenn Nachweise verlangt werden, dass ich mir das Haus leisten kann. Ja Bankbürgschaften eingefordert werden.
All sowas verdirbt Vertrauen, steht einer Geschäftsbeziehung auf Augenhöhe entgegen, würde von mir nicht unterschrieben werden. Sowas hab ich auch noch nie unterschrieben. Privat wie beruflich nicht.

Ich sage ja nicht, dass ich so eine Formulierung gut finde. Ich gebe nur die Begründung des GUs wieder, da ich diese Formulierung sonderbar fand. Es hörte sich aber nicht danach an, das einem per se der Zugang zur Baustelle verwehrt wird.

Entweder man kann damit leben oder nicht! Wenn man damit nicht leben kann und der GU nicht nachgibt, dann muss man sich einen anderen GU suchen. Ganz einfach!
baustelle